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🆗️🆒️Ich bin einfach nicht der Meinung dass ich mit nur einem Rucksack meine Beinfreiheit aufgeben soll während andere sich mit ihren trollies nicht an den Füssen herumschlagen müssen ! ich fide es gelinde gesagt eine Unverschämtheit !
🆗️🆒️Ich bin einfach nicht der Meinung dass ich mit nur einem Rucksack meine Beinfreiheit aufgeben soll während andere sich mit ihren trollies nicht an den Füssen herumschlagen müssen ! ich fide es gelinde gesagt eine Unverschämtheit !
hi Münsterläder findest du meine Meinung total daneben oder kannst du auch nur noch darüber lachen ? lg MelIch bin einfach nicht der Meinung dass ich mit nur einem Rucksack meine Beinfreiheit aufgeben soll während andere sich mit ihren trollies nicht an den Füssen herumschlagen müssen ! ich fide es gelinde gesagt eine Unverschämtheit !
Sofern du Business oder First Class fliegst, ist das kein Problem.Darf ich jetzt Trolley + Kleidersack + Personal Item mitnehmen?
Das steht doch da: nur weil man im Duty Free etwas gekauft hat, darf man dadurch bzw. damit die erlaubte Handgepäcksmenge nicht überschreiten. In anderen Worten: sofern die Handgepäcksmenge davor schon ausgeschöpft gewesen ist, muss der Duty Free Einkauf in irgendeinem der (bisherigen) Handgepäcksstücke transportiert werden. Für das Personal Item gibt es tatsächlich keine kommunizierte Gewichtsgrenze.Ich denke ja, denn sonst wäre am Duty Free Shoppingbag ja nicht das Sternchen dran, was erklärt, dass das eben KEIN zusätzliches Handgepäckstueck ist? Was heisst das eigentlich? Muss der Duty Free Bag in den Trolley gestopft werden können?
Das Personal Item darf theoretisch wohl unbegrenzt schwer sein, denn es ist ja kein Maximalgewicht erwähnt?
Der Kleidersack ersetzt also den Trolley in der Holzklasse? Ist das irgendwo explizit so erwähnt? In meinen Screenshots bekommt man ja eher den gegenteiligen Eindruck: Eine Duty Free Tüte ist explizit KEIN zusätzlich erlaubtes Stück; dies wird beim Kleidersack nicht erwähnt, so dass es naheliegend wäre ("Weitere erlaubte Gepäckstücke"), dass der Kleidersack zusätzlich zum Trolley mitgenommen werden darf, auch wenn eigentlich insgesamt nur 1 Handgepäck erlaubt ist.
Keine Ahnung. Es widerspricht sich halt alles ziemlich stark. Es könnte ja auch so gemeint sein, dass der Kleidersack das Personal Item ersetzt. Gerade im Bezug auf den Kinderbuggy wird das in der Realität mE auch genau so gehandhabt: den darf man einfach zusätzlich mitnehmen.Welcher Teil des (Teil-)Satzes "Folgende spezielle Gegenstände dürfen Sie nur im Rahmen Ihrer erlaubten Handgepäcksmenge mit an Bord nehmen:" auf der von dir genannten Seite ist dir denn unklar oder nicht explizit genug?
Ich würde annehmen, dass die zusätzliche Klarstellung beim Duty Free Einkauf dort steht, weil dieser - im Gegensatz zum sonstigen Handgepäck - erst am Flughafen vorhanden ist und man meinen könnte, dass dieser doch separat sein muss (wieso auch immer man das meinen wollte).
Der Kinderbuggy läuft doch als Handgepäck fürs Kleinkind...ansonsten fürs Beste aller gilt natürlich so wenig Handgepäck wie möglichKeine Ahnung. Es widerspricht sich halt alles ziemlich stark. Es könnte ja auch so gemeint sein, dass der Kleidersack das Personal Item ersetzt. Gerade im Bezug auf den Kinderbuggy wird das in der Realität mE auch genau so gehandhabt: den darf man einfach zusätzlich mitnehmen.
Keine Ahnung. Es widerspricht sich halt alles ziemlich stark. Es könnte ja auch so gemeint sein, dass der Kleidersack das Personal Item ersetzt. Gerade im Bezug auf den Kinderbuggy wird das in der Realität mE auch genau so gehandhabt: den darf man einfach zusätzlich mitnehmen.
Das Kleinkind hat aber keinen eigenen Sitzplatz und somit darf es auch nur 0 Handgepäckstücke mitnehmen.D
Der Kinderbuggy läuft doch als Handgepäck fürs Kleinkind...ansonsten fürs Beste aller gilt natürlich so wenig Handgepäck wie möglich
Man kann jetzt über die Definition von "Kleinkind" streiten. Aber auch im Alter von 2 sitzen Kinder im Buggy und mindestens die haben einen eigenen Sitzplatz.Das Kleinkind hat aber keinen eigenen Sitzplatz und somit darf es auch nur 0 Handgepäckstücke mitnehmen.
Kleinkind meint natürlich Alter 0-2. Ab 2 ist es dann ein „normales“ Kind mit Vollpreisticket.Man kann jetzt über die Definition von "Kleinkind" streiten. Aber auch im Alter von 2 sitzen Kinder im Buggy und mindestens die haben einen eigenen Sitzplatz.
Eigentlich war in #635 schon alles gesagt. Der Buggy zählt als "Handgepäck" des Kleinkinds. Ob das einen Sitzplatz hat (den könntest du auch für Kinder unter 2 kaufen) oder nicht ist völlig irrelevant.Folgt man also der hier im thread vertretenen Logik, darf man als Elternteil eines Kleinkinds mit Buggy keinen Trolley mehr mit in die Kabine nehmen, da der Buggy ja den trolley ersetzt.
Dem kann ich aus eigener Erfahrung widersprechen. Der Buggy ist immer zusätzlich zum normalen Handgepäck und wird auch so in der Buchung ausgewiesen. Bei Eco Light heißt das dann 1 Handgepäckstück, 1 Personal Item und der Buggy.Folgt man also der hier im thread vertretenen Logik, darf man als Elternteil eines Kleinkinds mit Buggy keinen Trolley mehr mit in die Kabine nehmen, da der Buggy ja den trolley ersetzt.
Das Kleinkind hat aber keinen eigenen Sitzplatz und somit darf es auch nur 0 Handgepäckstücke mitnehmen.
Ich würde annehmen, dass die zusätzliche Klarstellung beim Duty Free Einkauf dort steht, weil dieser - im Gegensatz zum sonstigen Handgepäck - erst am Flughafen vorhanden ist und man meinen könnte, dass dieser doch separat sein muss (wieso auch immer man das meinen wollte).
Das dürfte nicht korrekt sein, sonst würde ja nicht explizit erwähnt, dass erst Kinder ab 2 die gleiche Freigepäckmenge wie Erwachsene haben; zudem: "Sogenannte "Pocket Buggys" können Sie im Rahmen Ihrer erlaubten Handgepäckmenge an Bord nehmen." - der Buggy ersetzt also den Trolley, was aber der Realität widerspricht.Das Kind (egal ob INF oder CHD) hat ein eigenes Ticket und somit eine Handgepäckfreimenge.
Das dürfte nicht korrekt sein, sonst würde ja nicht explizit erwähnt, dass erst Kinder ab 2 die gleiche Freigepäckmenge wie Erwachsene haben
ist doch sicher eine häufige Fragestellung
Nein, dem ist nicht so.Das Kind (egal ob INF oder CHD) hat ein eigenes Ticket und somit eine Handgepäckfreimenge.
Kann sein. Kann auch nicht sein. Steht ja nicht da.Das betrifft das Aufgabegepäck.
Eben, und die wird so beantwortet, dass ein INF ein Handgepäckstück hat und dieses der Buggy ist (sein kann) - oder hst Du schon einmal Strei darüber am Gate verfolgt? Ich nicht.
Vor allem dann, wenn der Carry-on Buggy wirklich den Trolley ersetzt! Scheint in der Praxis so nicht gehandhabt zu werden, aber laut Website waere es wohl so.Hier ein Screenshot von meinem Boardingpass auf dem das INF Gepäck vermerkt ist:
Anhang anzeigen 309630
Wie gesagt Kinderwagen bekommt Luggage Tag und muss vor der Kabine angegeben werden. In unserem Fall zwei Teile (Maxi-Cosi und Gestell mit jeweils eigenem Tag).
Ich verstehe auch ehrlich gesagt nicht die beworbenen Buggys die man in die Kabine mitnehmen kann. Warum sollte man sich das antun? Deutlich komfortabler den Kinderwagen an der Tür abzugeben.
Weil du den Kinderwagen an den allermeisten Flughäfen am Sperrgepäck zurückbekommst. Du hast also an eventuellen Umsteige-Flughäfen sowie am Zielort bis zur Gepäckrückgabe keinen Buggy zur Verfügung und musst dein Kind (je nach Alter und Lauffreude) tragen. Warum sollte ich mir das antun?Ich verstehe auch ehrlich gesagt nicht die beworbenen Buggys die man in die Kabine mitnehmen kann. Warum sollte man sich das antun? Deutlich komfortabler den Kinderwagen an der Tür abzugeben.
Nein, warum sollte das so sein. Ich brauch ja den Kinderwagen am Flughafen. Weder in München, Frankfurt, Wien, Amman war das so. Kinderwagen beim Check-In gelabelt und ab damit durch Sicherheitskontrolle.Weil du den Kinderwagen an den allermeisten Flughäfen am Sperrgepäck zurückbekommst.