LH Handgepäck

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langerhans

Aktives Mitglied
20.01.2016
127
33
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Weil du den Kinderwagen an den allermeisten Flughäfen am Sperrgepäck zurückbekommst. Du hast also an eventuellen Umsteige-Flughäfen sowie am Zielort bis zur Gepäckrückgabe keinen Buggy zur Verfügung und musst dein Kind (je nach Alter und Lauffreude) tragen. Warum sollte ich mir das antun? ;)
Das ist falsch. An fast allen Flughäfen klappt das, ausser:

Addis Ababa, Asmara, Bari, Biarritz, Billund, Birmingham, Bordeaux, Bremen, Cagliari, Catania, Dresden, Düsseldorf, Göteborg, Hamburg, Hanover, Kopenhagen, London Heathrow, Lyon, Manchester, Marseille, Nizza, Nürnberg, Olbia, Palermo, Riad, Stockholm, Stuttgart, Toulouse, Triest, Valencia.
 

jaykayham

Erfahrenes Mitglied
14.08.2012
1.994
1.458
Jedesmal war der Kinderwagen wieder direkt vor der Flugzeugtür beim Austeigen.
Und das war kein kleiner Kinderwagen
Wurde diesen Sommer abgeschafft und ist strengstens VERBOTEN! Gibt eine "neue" Dienstanweisung von LH. Der Check-In Mitarbeiter muss vorab prüfen, ob es eine "Ausnahmeregelung" für den Zielflughafen gibt, dieses bestätigen (da das LH IT-System einen "alarm" auslöst) - erst dann darf ein Kinderwagen akzeptiert werden.
 
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max2331

Erfahrenes Mitglied
30.10.2019
381
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Wurde diesen Sommer abgeschafft und ist strengstens VERBOTEN! Gibt eine "neue" Dienstanweisung von LH. Der Check-In Mitarbeiter muss vorab prüfen, ob es eine "Ausnahmeregelung" für den Zielflughafen gibt, dieses bestätigen (da das LH IT-System einen "alarm" auslöst) - erst dann darf ein Kinderwagen akzeptiert werden.
Ich bin am 10.08. und 02.09. geflogen und da war nichts verboten
 

langerhans

Aktives Mitglied
20.01.2016
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Wurde diesen Sommer abgeschafft und ist strengstens VERBOTEN! Gibt eine "neue" Dienstanweisung von LH. Der Check-In Mitarbeiter muss vorab prüfen, ob es eine "Ausnahmeregelung" für den Zielflughafen gibt, dieses bestätigen (da das LH IT-System einen "alarm" auslöst) - erst dann darf ein Kinderwagen akzeptiert werden.
Das sieht die LH auf ihrer Website anders.
 

TheWolf

Erfahrenes Mitglied
25.01.2018
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831
Das ist falsch. An fast allen Flughäfen klappt das, ausser:
Ich kann an der Liste mindestens mal Berlin und Frankfurt (Terminal 2) ergänzen, wo die Kinderwagen zumindest in unseren Fällen nicht in einer akzeptablen Zeit am Gate angekommen sind (mal abgesehen davon, dass es in diesem Thread nicht spezifisch um LH-Destinationen geht). Und wenn ich am Gate eine Viertelstunde auf den Kinderwagen warten muss, kann ich mir das ganze auch sparen und direkt zum Gepäckband gehen. Deshalb erspare ich mir die Unsicherheit und nehme den Buggy mit rein - was nebenbei auch noch das Beschädigungsrisiko durch das Ground Handling eliminiert.
 
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jaykayham

Erfahrenes Mitglied
14.08.2012
1.994
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Ich bin am 10.08. und 02.09. geflogen und da war nichts verboten
Wie geschrieben, grundsätzlich ist es verboten den "normalen" Kinderwagen (und damit meine ich keine faltbaren Reisen-Kinderwagen z.B. YOYO) mit DAA (Delivery At Aircraft) zu versehen; muss eigentlich als normales Gepäck eingecheckt werden. Nur, wenn der Flughafen explizit eine Ausnahmegenhmigung hat, darf der Kinderwagen ein DAA-Label bekommen. Das sind die neuen Vorschriften der LH. Vielleicht hast Du ja Fluhäfen angeflogen, die eine Ausnahmegenehmigung von LH erhalten haben. Dann ist es ja auch korrekt! :yes: :yes:
 
Zuletzt bearbeitet:

max2331

Erfahrenes Mitglied
30.10.2019
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Wie geschrieben, grundsätzlich ist es verboten den "normalen" Kinderwagen (und damit meine ich keine faltbaren Reisen-Kinderwagen z.B. YOYO) mit DAA (Delivery At Aircraft) zu versehen; muss eigentlich als normales Gepäck eingecheckt werden. Nur, wenn der Flughafen explizit eine Ausnahmegenhmigung hat, darf der Kinderwagen ein DAA-Label bekommen. Das sind die neuen Vorschriften der LH. Vielleicht hast Du ja Fluhäfen angeflogen, die eine Ausnahmegenehmigung von LH erhalten haben. Dann ist es ja auch korrekt! :yes: :yes:
München, Frankfurt, Wien und Amman
Lufthansa schreibt hierzu aber nichts auf der Homepage. Damalige Anfrage beim tel. Kundenservice hat auch ergeben das DAA möglich ist.
Wo stehen diese neuen Vorschriften?