LH Handgepäck

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nello1985

Erfahrenes Mitglied
20.06.2015
3.295
1.776
TXL
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Ich bin einfach nicht der Meinung dass ich mit nur einem Rucksack meine Beinfreiheit aufgeben soll während andere sich mit ihren trollies nicht an den Füssen herumschlagen müssen ! ich fide es gelinde gesagt eine Unverschämtheit !
🆗️🆒️
 

meldecken

Neues Mitglied
18.12.2024
2
1
Ich bin einfach nicht der Meinung dass ich mit nur einem Rucksack meine Beinfreiheit aufgeben soll während andere sich mit ihren trollies nicht an den Füssen herumschlagen müssen ! ich fide es gelinde gesagt eine Unverschämtheit !
hi Münsterläder findest du meine Meinung total daneben oder kannst du auch nur noch darüber lachen ? lg Mel
 

langerhans

Aktives Mitglied
20.01.2016
122
33
Leider werde ich aus den Gepäckregeln nicht schlau. Darf ich jetzt Trolley + Kleidersack + Personal Item mitnehmen? Ich denke ja, denn sonst wäre am Duty Free Shoppingbag ja nicht das Sternchen dran, was erklärt, dass das eben KEIN zusätzliches Handgepäckstueck ist? Was heisst das eigentlich? Muss der Duty Free Bag in den Trolley gestopft werden können?
Das Personal Item darf theoretisch wohl unbegrenzt schwer sein, denn es ist ja kein Maximalgewicht erwähnt?
 

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digitalfan

Erfahrenes Mitglied
27.08.2009
4.927
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MUC
Darf ich jetzt Trolley + Kleidersack + Personal Item mitnehmen?
Sofern du Business oder First Class fliegst, ist das kein Problem.

Ich denke ja, denn sonst wäre am Duty Free Shoppingbag ja nicht das Sternchen dran, was erklärt, dass das eben KEIN zusätzliches Handgepäckstueck ist? Was heisst das eigentlich? Muss der Duty Free Bag in den Trolley gestopft werden können?
Das Personal Item darf theoretisch wohl unbegrenzt schwer sein, denn es ist ja kein Maximalgewicht erwähnt?
Das steht doch da: nur weil man im Duty Free etwas gekauft hat, darf man dadurch bzw. damit die erlaubte Handgepäcksmenge nicht überschreiten. In anderen Worten: sofern die Handgepäcksmenge davor schon ausgeschöpft gewesen ist, muss der Duty Free Einkauf in irgendeinem der (bisherigen) Handgepäcksstücke transportiert werden. Für das Personal Item gibt es tatsächlich keine kommunizierte Gewichtsgrenze.
 

langerhans

Aktives Mitglied
20.01.2016
122
33
Der Kleidersack ersetzt also den Trolley in der Holzklasse? Ist das irgendwo explizit so erwähnt? In meinen Screenshots bekommt man ja eher den gegenteiligen Eindruck: Eine Duty Free Tüte ist explizit KEIN zusätzlich erlaubtes Stück; dies wird beim Kleidersack nicht erwähnt, so dass es naheliegend wäre ("Weitere erlaubte Gepäckstücke"), dass der Kleidersack zusätzlich zum Trolley mitgenommen werden darf, auch wenn eigentlich insgesamt nur 1 Handgepäck erlaubt ist.
 

digitalfan

Erfahrenes Mitglied
27.08.2009
4.927
2.582
MUC
Der Kleidersack ersetzt also den Trolley in der Holzklasse? Ist das irgendwo explizit so erwähnt? In meinen Screenshots bekommt man ja eher den gegenteiligen Eindruck: Eine Duty Free Tüte ist explizit KEIN zusätzlich erlaubtes Stück; dies wird beim Kleidersack nicht erwähnt, so dass es naheliegend wäre ("Weitere erlaubte Gepäckstücke"), dass der Kleidersack zusätzlich zum Trolley mitgenommen werden darf, auch wenn eigentlich insgesamt nur 1 Handgepäck erlaubt ist.

Welcher Teil des (Teil-)Satzes "Folgende spezielle Gegenstände dürfen Sie nur im Rahmen Ihrer erlaubten Handgepäcksmenge mit an Bord nehmen:" auf der von dir genannten Seite ist dir denn unklar oder nicht explizit genug?

Ich würde annehmen, dass die zusätzliche Klarstellung beim Duty Free Einkauf dort steht, weil dieser - im Gegensatz zum sonstigen Handgepäck - erst am Flughafen vorhanden ist und man meinen könnte, dass dieser doch separat sein muss (wieso auch immer man das meinen wollte).
 

langerhans

Aktives Mitglied
20.01.2016
122
33
Welcher Teil des (Teil-)Satzes "Folgende spezielle Gegenstände dürfen Sie nur im Rahmen Ihrer erlaubten Handgepäcksmenge mit an Bord nehmen:" auf der von dir genannten Seite ist dir denn unklar oder nicht explizit genug?

Ich würde annehmen, dass die zusätzliche Klarstellung beim Duty Free Einkauf dort steht, weil dieser - im Gegensatz zum sonstigen Handgepäck - erst am Flughafen vorhanden ist und man meinen könnte, dass dieser doch separat sein muss (wieso auch immer man das meinen wollte).
Keine Ahnung. Es widerspricht sich halt alles ziemlich stark. Es könnte ja auch so gemeint sein, dass der Kleidersack das Personal Item ersetzt. Gerade im Bezug auf den Kinderbuggy wird das in der Realität mE auch genau so gehandhabt: den darf man einfach zusätzlich mitnehmen.
 
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deralex2985

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09.12.2011
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Keine Ahnung. Es widerspricht sich halt alles ziemlich stark. Es könnte ja auch so gemeint sein, dass der Kleidersack das Personal Item ersetzt. Gerade im Bezug auf den Kinderbuggy wird das in der Realität mE auch genau so gehandhabt: den darf man einfach zusätzlich mitnehmen.
Der Kinderbuggy läuft doch als Handgepäck fürs Kleinkind...ansonsten fürs Beste aller gilt natürlich so wenig Handgepäck wie möglich
 
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digitalfan

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27.08.2009
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Keine Ahnung. Es widerspricht sich halt alles ziemlich stark. Es könnte ja auch so gemeint sein, dass der Kleidersack das Personal Item ersetzt. Gerade im Bezug auf den Kinderbuggy wird das in der Realität mE auch genau so gehandhabt: den darf man einfach zusätzlich mitnehmen.

Sofern der fragliche Kleidersack nicht größer ist als ein "Personal Item" sein darf, kannst du diesen als solches mitnehmen.
 
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langerhans

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20.01.2016
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Man kann jetzt über die Definition von "Kleinkind" streiten. Aber auch im Alter von 2 sitzen Kinder im Buggy und mindestens die haben einen eigenen Sitzplatz.
Kleinkind meint natürlich Alter 0-2. Ab 2 ist es dann ein „normales“ Kind mit Vollpreisticket.

Folgt man also der hier im thread vertretenen Logik, darf man als Elternteil eines Kleinkinds mit Buggy keinen Trolley mehr mit in die Kabine nehmen, da der Buggy ja den trolley ersetzt.
 

Micha1976

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09.07.2012
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Folgt man also der hier im thread vertretenen Logik, darf man als Elternteil eines Kleinkinds mit Buggy keinen Trolley mehr mit in die Kabine nehmen, da der Buggy ja den trolley ersetzt.
Eigentlich war in #635 schon alles gesagt. Der Buggy zählt als "Handgepäck" des Kleinkinds. Ob das einen Sitzplatz hat (den könntest du auch für Kinder unter 2 kaufen) oder nicht ist völlig irrelevant.
 

CGNFlyer

Erfahrenes Mitglied
23.05.2012
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Folgt man also der hier im thread vertretenen Logik, darf man als Elternteil eines Kleinkinds mit Buggy keinen Trolley mehr mit in die Kabine nehmen, da der Buggy ja den trolley ersetzt.
Dem kann ich aus eigener Erfahrung widersprechen. Der Buggy ist immer zusätzlich zum normalen Handgepäck und wird auch so in der Buchung ausgewiesen. Bei Eco Light heißt das dann 1 Handgepäckstück, 1 Personal Item und der Buggy.
 
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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
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Das Kleinkind hat aber keinen eigenen Sitzplatz und somit darf es auch nur 0 Handgepäckstücke mitnehmen.

Das Kind (egal ob INF oder CHD) hat ein eigenes Ticket und somit eine Handgepäckfreimenge.


Ich würde annehmen, dass die zusätzliche Klarstellung beim Duty Free Einkauf dort steht, weil dieser - im Gegensatz zum sonstigen Handgepäck - erst am Flughafen vorhanden ist und man meinen könnte, dass dieser doch separat sein muss (wieso auch immer man das meinen wollte).

Weil es bei Ryanair so ist und das groß medial verhackstückt wurde. Wahrscheinlich ist bei manchen Passagieren eine entsprechende Erwartungshaltung entstanden.