LH Stornierung - Erstattung Kerosinzuschlag

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TXLover

Erfahrenes Mitglied
13.08.2010
1.488
1
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Ob das bei Cheaptickets so üblich ist, weiss ich nicht. :cool:
Von 50€ höre ich heute zum ersten Mal, Du weisst aber, dass man rechtsgeschäftlich vieles vereinbaren kann, nur so als Holzpfahlwink. Sind da etwaige "Bearbeitungsgebühren" der Airline schon drin oder kommen die noch drauf?

Und, btw, ich habe noch nie so richtig verstanden, weshalb Fluggesellschaften der Ansicht sind, die Erfüllung gesetzlicher Pflichten (§§ 812/818 BGB) extra bepreisen zu dürfen.
 

AntonBauer

Classics Geek
08.03.2009
2.467
22
MUC
Du weisst aber, dass man rechtsgeschäftlich vieles vereinbaren kann, nur so als Holzpfahlwink.

Da die entsprechende Regelung meinen unbedarften Freunden kaum zur Disposition gestellt wurde etc., sind wir da aber schon bei der Inhaltskontrolle gem. §§ 307-309 BGB (hier wohl nur § 307 I 1 BGB). Wenn du noch nie von derart absurd hohen Bearbeitungsgebühren eines Reisebüros gehört hast (ich auch nicht), sind sie ja vielleicht gem. § 305 c BGB nicht einmal Vetragsbestandteil geworden.

Andererseits ist's meine Zeit, und das nächste Mal sollen sie halt bei rcs oder expedia buchen.
 

TXLover

Erfahrenes Mitglied
13.08.2010
1.488
1
Ich würde auch noch 309 Nr. 5, 309 Nr. 6 ins Rennen werfen, der BGH hat bei den Klauseltatbeständen aus 308/309 schon die dollsten Argumentationen mitgemacht.
Habe gerade meinen Ulmer/Brandner/Hensen nicht zur Hand (Feierabend:)),
aber greift das Überraschungsmoment aus § 305c auch bei Preisüberhöhungen?
 

AntonBauer

Classics Geek
08.03.2009
2.467
22
MUC
Nr. 5 und 6 finde ich eher abwegig, da es ja als "Bearbeitungsgebühr", nicht als Schadensersatz (welcher Schaden ist entstanden?) oder Vertragsstrafe deklariert ist. Die Überraschung besteht nicht inim überzogenen Preis, sondern darin, dass überhaupt eine Gebühr erhoben wird; ich kenn's eigentlich nur ganz ohne Bearbeitungsgebühr.
 

AntonBauer

Classics Geek
08.03.2009
2.467
22
MUC
PS: Die ham das nicht mal in den AGB: CheapTickets.de, die Webseite für super billige Flüge!

5.3
5.3.1
Sofern der Kunde selbst oder durch Vertreter über den Service von CheapTickets Änderungen der Reise veranlasst, ist CheapTickets berechtigt, eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 50,00 € pro Reiseteilnehmer bei Flügen und/oder einmalig 25,00 € bei Mietfahrzeugen für den gesteigerten administrativen Aufwand zu erheben. Siehe dazu auch Ziffer 4.4.
Beispiele für derartige Änderungen sind:

- Reisedatum/Reisezeit
- Reiseroute/Flughäfen
- Anzahl der Passagiere
- Namen der Passagiere
- Stornierung der Reise

All das ist nicht einschlägig (eine Änderung der Reise liegt nicht vor), Ziffer 4.4 ist auch nicht einschlägig.
 

Janus

Erfahrenes Mitglied
06.04.2010
523
2
Genau ueber solche Gebuehren werden die "Cheap Tickets" finanziert, aber das weisst du ja sicher selbst.
 

AntonBauer

Classics Geek
08.03.2009
2.467
22
MUC
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300x250
Nee, hatte mit denen selbst nie irgendetwas zu tun. Nachdem ich jetzt sehe, dass die Hotline eine 0900-Nr. verwendet, das Impressum des Ladens kaum zu finden ist und die Bande in NL sitzt, würde ich sagen, das Geld sollen besagte Freunde als Lehrgeld abschreiben.