Warum lese ich solche Plattitüden eigentlich immer nur bei Aktionen der Arbeitnehmerseite, und nicht, wenn die Arbeitgeber zu den ersten zwei oder drei Verhandlungsrunden einfach gar kein Angebot vorlegen? Grüße an den öffentlichen Dienst an der Stelle.
Ach so, dann lag ich mit meiner „Plattitüde“ ja völlig daneben – danke für die tiefgehende Analyse.
Ich hatte tatsächlich gedacht, man könnte zwischen dem grundsätzlichen Streikrecht und der Frage unterscheiden, ob ein Streikzeitpunkt – sagen wir mal ganz exotisch – auch verhältnismäßig sein sollte. Aber offenbar ist schon dieser Gedanke zu banal.
Dass ein Streik über die Osterfeiertage für viele Menschen eine besondere Belastung darstellt, war wohl ebenfalls nur so eine triviale Randnotiz, die man getrost als „Plattitüde“ abtun kann.
Gut zu wissen, dass differenzieren inzwischen als Floskel gilt. Dann halte ich mich künftig einfach an die wirklich gehaltvollen Beiträge.