Sonderregeln für Reisen von/nach oder über die USA:
Im Rahmen eines durch die US-amerikanischen Behörden (US Department of Transportation) erlassenen Verbraucherschutzgesetzes gelten von/nach oder über die USA folgende Gepäckregeln:
- Für sämtliche Teilstrecken einer Reise von/nach oder über die USA gelten einheitliche Gepäckregeln. Diese umfassen die Freigepäckmenge, die jeweiligen Abmessungen und das Gewicht Ihres Gepäcks, die Höhe der ggfs. anfallenden Gebühren, sowie Bestimmungen zum Thema Handgepäck
- Hierbei finden meist diejenigen Gepäckregeln Anwendung, die die erste im Ticket eingetragene Fluggesellschaft festgelegt hat. Ist Lufthansa auf dem ersten Streckenabschnitt Ihres Tickets eingetragen, so gelten die Lufthansa Gepäckkonditionen für Ihre gesamte Reise(1), sowohl für Ihre Hin-, als auch für die Rückreise.
- Es steht jedoch jeder Fluggesellschaft frei, die als erste im Ticket eingetragen ist, die Regelfestlegung auf eine andere Fluggesellschaft im Reiseverlauf zu übertragen (den sog. "Most Significant Carrier"). In einem solchen Falle gelten dann deren Regeln für die Gesamtreise.
- Somit kann Lufthansa nicht garantieren, dass für ein von Lufthansa ausgestelltes Ticket in jedem Falle immer auch die LH Gepäckregeln zur Anwendung kommen werden. Andere Fluggesellschaften haben häufig Gepäckregeln, die von denjenigen der Lufthansa abweichen.
Die für Ihren individuellen Flug geltenden Freigepäckgrenzen entnehmen Sie bitte Ihrem Flugschein und der Email-Bestätigung, die Sie von Lufthansa erhalten.
(1)Handgepäckregeln können auf Grund lokaler Gesetze hiervon abweichen