Hier stand Mist.
Ne, ich muss es doch schreiben...
Ausgleichszahlung wegen ausgebliebenem Hurricane?
Ich würde so etwas nicht selber ausfechten wollen sondern zunächst mal probieren, ob das die einschlägigen Dienstleister übernehmen oder nicht.
Wenn praktisch alle anderen fleißig weiter geflogen sind und nur LH-Group nicht, muss LH das möglicherweise schon gut begründen.
Wird bestimmt keine Chance bekommen
Ende August 2008, hat damals DE auch den Flug für 3 Tagen verschoben, obwohl die anderen fleißig weiter geflogen sind
Es gab keine Entschädigung
Das wirft eigentlich eine spannende Frage auf, nämlich die der Annullierung
vor Eintritt außergewöhnlicher Umstände.
Nach dem Wortlaut von Art. 5 Abs. 3 VO muss die Annullierung eines konkreten Fluges auf den außergewöhnlichen Umstand "
zurückgehen", d.h. er muss kausal für die Streichung dieses Fluges
gewesen sein. Oder anders: Zum Zeitpunkt der Annullierung muss der haftungsausschließende außergewöhnliche Umstand vorgelegen haben (siehe auch Schlussantrag v. 12.4.2018 zur Rs. C-195/17 -
Krüsemann/Tuifly).
Da könnte man schon auf die Idee kommen, den Haftungsausschluss abzulehnen, wenn zum Zeitpunkt der Annullierung (hier: am Vortag der Reise) keine außergewöhnlichen Umstände vorlagen, sondern solche nur antizipiert wurden (und sich dann nie materialisiert haben). Vermutlich aber muss man der Airline eine gewisse Einschätzungsprägorative ("
Was war vernünftigerweise zu tun?") zubilligen.