LH5689 ist "zu heiß" in Florenz: Es wird umgebucht....

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nhobalu

Forumskater
18.10.2010
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im Paralleluniversum
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Das wäre die zu klärende Frage: Reisen sie wirklich offiziell als "UM", also offiziell an die Fluglinie übergeben?
 
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malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
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Wenn auch keine Rechtsgrundlage, aber die Fluglinie bekommt minderjährige Personen zur Aufsicht und zum sicheren Personentransport von A nach B in die Obhut.
Ich denke schon, dass sich dadurch auch der Anspruch ergibt, dass diese Obhut pflichtbewusst erfüllt wird.
Klingt die Anfangsstory für dich, wie Kinder wurden von einem Erwachsenen zum Flughafen gebracht oder 2 Teens haben zusammen eine Kurzreise nach Florenz unternommen? Wäre für mich betreuungstechnisch einen riesen Unterschied.
 

monty81

Erfahrenes Mitglied
05.05.2017
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Ja EU261:/2004 "Bei der Anwendung dieses Artikels hat das ausführende Luftfahrtunternehmen besonders auf die Bedürfnisse von Personen mit eingeschränkter Mobilität und deren Begleitpersonen sowie auf die Bedürfnisse von Kindern ohne Begleitung zu achten."

"Im Fall einer Nichtbeförderung, Annullierung oder Verspätung von beliebiger Dauer haben Personen mit eingeschränkter Mobilität und deren Begleitpersonen sowie Kinder ohne Begleitung Anspruch auf baldmögliche Betreuung gemäß Artikel 9."
Hier wäre dann rechtlich die Frage ob "Kinder" nach deutschem Recht (<14) und nach UN-Definition (<18) zu verstehen ist.

Ich würde es mal auch an der Situation festmachen. Wenn zwei 17-jährige nach 2 Wochen Europarundreise eben INVOL mit Hotel auf den nächsten Tag umgebucht werden ist das wohl kaum relevant.
Wenn ein 13 jähriger zum ersten mal alleine fliegt sieht es schon anders aus. Und wenn man Sorgen hat gibt's ja noch den Betreuungsservice.

Ich hoffe mal die beiden kommen mit der Zusatznacht klar, scheint ja soweit alles organisiert zu sein (Hotel, neuer Flug)
 
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nhobalu

Forumskater
18.10.2010
11.126
859
im Paralleluniversum
Klingt die Anfangsstory für dich, wie Kinder wurden von einem Erwachsenen zum Flughafen gebracht oder 2 Teens haben zusammen eine Kurzreise nach Florenz unternommen? Wäre für mich betreuungstechnisch einen riesen Unterschied.
Ja, wäre und ist es. Daher die Frage. Lieber Fakten als Annahmen, oder?

Sind sie ganz normal gebucht, ist es immer noch nicht in Ordnung, aber dann wohl im erweiterten Sinne Pech.
Sind sie als UM gebucht, dann wird es interessant...
 
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peter42

Moderator
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09.03.2009
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Entsteht eine Obhutspflicht, wenn ein Adult Fare gebucht wurde, aber kein UM Service?


Sind Personen, die nicht als UM gebucht werden noch als Kinder, ohne Begleitperson einzustufen?

Ich möchte das Verhalten definitiv nicht gutheißen und aus meiner Sicht sollte man allein aus Common Sense etwas Rücksicht darauf nehmen, aber ich sehe keine rechtliche Grundlage und auch keine vollständige Verantwortung bei der Airline wenn kein UM Service gebucht wird.
IANAL aber IMHO ja, sonst würde es dort anders stehen.

Nach EU-Recht bis 18: https://netzwerk-kinderrechte.de/20...derrechtsstrategie-und-die-eu-kindergarantie/
 
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alex42

Erfahrenes Mitglied
02.04.2012
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MUC
…der Flug findet statt - aber ohne die beiden Minderjährigen. Die entsprechende Mitarbeiterin hat den beiden wohl kurz und schroff geantwortet, dass sie über 12 seien und daher als erwachsen gelten….
Nicht als Erwachsene, aber als Jugendliche, zumindest laut Lufthansa-Definition: https://www.lufthansa.com/de/de/alleinreisende-kinder

Ich nehme mal an, der Begleitungsservice ("Dadurch wird sichergestellt, dass auch Jugendliche Unterstützung insbesondere bei Flugunregelmäßigkeiten wie Verspätungen oder Flugstreichungen erhalten") war nicht gebucht.
 
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marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
4.325
5.249
Ich bin noch ende Juni auf der 5 gelandet, kommend aus FRA
und dann hat die Maschine eine Back Track gemacht und konnte man sehr gut die 23 erkennen

Trotzdem sind wir offtopic, es geht hier um die minderjährigen +0.5
Die 05 geht direkt auf die Berge zu.

Landen ist u.U. möglich, beim Start gibt es aber andere Bedingungen. Vor allem muss der Steigflug nach einem Triebwerksausfall noch gewährleistet sein. Gerade wenn es sehr heiß ist, ist das dann nicht mehr der Fall.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Ich nehme mal an, der Begleitungsservice ("Dadurch wird sichergestellt, dass auch Jugendliche Unterstützung insbesondere bei Flugunregelmäßigkeiten wie Verspätungen oder Flugstreichungen erhalten") war nicht gebucht.
Das ist aber unabhängig von den sehr klaren EU 261 Regularien.
 

reifel

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
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Erklärt wurden ja die spezifischen Umstände in FLR bereits.

Ich war eigentlich immer der Meinung dass irgendwo geregelt ist, dass die "abgebenden" volljährigen Personen immer am Airport verbleiben sollten bis die Maschine gestartet ist, würde in solchen Fällen ja helfen...
 

peter42

Moderator
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09.03.2009
13.319
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Nicht als Erwachsene, aber als Jugendliche, zumindest laut Lufthansa-Definition: https://www.lufthansa.com/de/de/alleinreisende-kinder

Ich nehme mal an, der Begleitungsservice ("Dadurch wird sichergestellt, dass auch Jugendliche Unterstützung insbesondere bei Flugunregelmäßigkeiten wie Verspätungen oder Flugstreichungen erhalten") war nicht gebucht.
Eher wieder ein Beispiel wo LH sich nur in Grenzen an die Vorgaben der EU hält.
 
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Luftikus

Megaposter
08.01.2010
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irdisch
Rein praktisch sind die ja nicht unbedingt geschäftsfähig, haben keine Kreditkarten, keine Sprachkenntnisse etc. Da ist unter 18 u.U. schon eine andere Betreuung nötig. Sage ich als jemand, der mit frisch 13 schon alleine mit dem Tramper Monats Ticket durchs Land fuhr und viele Male als Kind alleine flog.
 

Münsterländer

Erfahrenes Mitglied
16.12.2018
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FRA / FMO
Rein praktisch sind die ja nicht unbedingt geschäftsfähig, haben keine Kreditkarten, keine Sprachkenntnisse etc. Da ist unter 18 u.U. schon eine andere Betreuung nötig. Sage ich als jemand, der mit frisch 13 schon alleine mit dem Tramper Monats Ticket durchs Land fuhr und viele Male als Kind alleine flog.
Welche Verantwortung man als Eltern erstmal größtenteils übernimmt, wenn man sich gegen den UM Service entscheidet.
 
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flying_mom

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03.11.2014
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Ich buche für meine Beiden (14 und 17) auch keinen UM mehr, das ist ja nicht vorgeschrieben.
Aber welche Aussendarstellung in das Vertrauen in die Fluggesellschaft wird denn damit erzeugt, dass man Kinder stehen lässt, obwohl der Flug stattfindet? Da hätte man sicher andere Personen abladen können.
Wie gesagt, das geht gar nicht!

Edit: will man als Airline solche Presse?
 
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Fensterplatz

Erfahrenes Mitglied
24.07.2015
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Ich bin noch ende Juni auf der 5 gelandet, kommend aus FRA
und dann hat die Maschine eine Back Track gemacht und konnte man sehr gut die 23 erkennen

Die 05 geht direkt auf die Berge zu.

Landen ist u.U. möglich, beim Start gibt es aber andere Bedingungen. Vor allem muss der Steigflug nach einem Triebwerksausfall noch gewährleistet sein. Gerade wenn es sehr heiß ist, ist das dann nicht mehr der Fall.
Das ist ja kein Widerspruch, wenn das Hindernis im Nordosten ist, kann man aus Südwesten (05) ohne Hindernis landen und in den Südwesten (23) ohne Hindernis starten. ;)
 
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peter42

Moderator
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09.03.2009
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Dein Zitat bezieht sich aber allein auf die Betreuungsleistungen. Also muss LH beim stellen eines Hotels darauf achten, dass es sich um Minderjährige handelt. Ich sehe keinen Grund hier raus eine bevorzugte Beförderung abzuleiten.
Nein:"
Artikel 11

Personen mit eingeschränkter Mobilität oder mit besonderen Bedürfnissen

(1) Die ausführenden Luftfahrtunternehmen geben Personen mit eingeschränkter Mobilität und deren Begleitpersonen oder Begleithunden mit entsprechender Bescheinigung sowie Kindern ohne Begleitung bei der Beförderung Vorrang."
 

flying_mom

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03.11.2014
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Ich verstehe nicht genau - Minderjährige sind in der Lage alleine nach Florenz für Städtetrip/Partyurlaub aber man muss sie dann sehr doll schützen wenn sie umgebucht werden auf einen anderen Flug nächsten Tag? Das kriegen die doch auch hin, wenn sie vorher alleine durch Florenz toben?
Das ist doch gar nicht bekannt, warum und wie die unterwegs waren. Da gibt es zig Konstellationen, auch möglich, dass sie in Italien von Familie/Organisation etc. betreut waren. Aber darum geht es doch gar nicht. Wenn eine Airline/ein Zug Leute ausladen muss, gibt es doch bestimmt genügend volljährige Optionen dafür.
 

wasserkraft

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
1.171
222
STR
Edit: will man als Airline solche Presse?

Ich verstehe nicht genau - Minderjährige sind in der Lage alleine nach Florenz für Städtetrip/Partyurlaub aber man muss sie dann sehr doll schützen wenn sie umgebucht werden auf einen anderen Flug nächsten Tag? Das kriegen die doch auch hin, wenn sie vorher alleine durch Florenz toben?
Wie beim Condor Fall. Alt genug zum arbeiten (Praktikum in einem fremden Land) also 16 / 17 Jahre alt, aber eine Nacht im Hotel (in Deutschland) soll dann ein Problem sein?
Helikoptereltern passen thematisch ja zum VFT :cool:
 

tyrolean

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18.03.2009
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1.602
Bayern & Tirol
Nun mal langsam mit den jungen Pferden... Meine +0,5 waren als Minderjährige sehr oft alleine unterwegs. Gerade in Italien ist das ein ziemlicher Aufwand. Am Anfang und am Ende gab es immer Aufsichtspersonen. Man sollte auf jeden Fall Betreuungsformulare dabei haben. Es gibt genug Situationen in denen Minderjährige alleine fliegen.

Ab 12 darf man bei LH und vielen anderen Airlines als Erwachsen. Den Betreuungsdienst kann man mit dazu buchen, muss man aber nicht. Wenn die Kinder ein bisschen Flugerfahrung haben, sollte das kein Problem sein. Nur auch das UM-Dasein schützt nicht vor Denied Boarding und Problemen. So wie viele Airlines UM mittlerweile handhaben bringt es wenig Vorteile.

Bis 18 sollten aber die speziellen Rechte gelten. Sie sind nun mal Minderjährig, auch wenn die Flugesellschaft es anders sieht. Wenn ein minderjähriges Kind (Jungedlicher) irgendwo hängen bleibt, wird das schon schwer mit der Übernachtung. Es ist ein ziemlicher Aufwand (auch in Deutschland) ein Hotel zu finden, dass einen Minderjährigen ohne Aufsicht eincheckt. Ich hatte Dank IrOps das ganze Thema zwei mal schon durch und brauche das nicht noch mal. Unser Bekannter hatte übrigens den UM-Service gebucht und der hat das Kind einfach aus dem Flughafen gebracht mit den Worten: "Heute geht kein Flug wieder, fahr nach Hause" - nur die Eltern waren schon am Urlaubsort an den das Kind fliegen sollte, und die Oma die das Kind an den Flughafen gebracht hat, war schon weg.

Das Problem ist, Kinder sind die schwächsten Glieder und sie wehren sich nicht so stark wenn sie abgeladen werden. Die Fluggesellschaft versucht Dir den schwarzen Peter zuzuschieben . Das kann die Bahn auch. Meine +0,5 wurde auf ihrer Heimfahrt aus dem Internat auch mal trotz Platzreservierung aus der 1. Klasse geworfen (da ein Wagen fehlte und Kinder auch in der 2. Klasse fahren könnten). Mit Kindern "kann man es ja machen".

EU 261 sagt ganz klar, dass Kinder bevorzugt behandelt werden sollen. Da gibt es auch keinen Spielraum mit "Du bist jetzt erwachsen". Und die gesetzlichen Anspruche zu verweigern, weil man den UM-Dienst nicht gebucht hat ist - gelinde gesagt - eine Frechheit.

Ich würde das maximal eskalieren. Die Frage ist, ob der Flug nur einfach überbucht ist und man nach einer Ausrede sucht die EU261 Kompensation nicht zu bezahlen.

Das mit dem Hotel in Deutschland ist für Minderjährige schon ein Problem: Und zwar nicht auf der Seite der Eltern, sondern auf der Seite des Hotels. Sehr wenige Hotels erlauben es einen Haftungsausschuss der Eltern. In meinem Fall kannte ich beim Hotel einen alten Direktor. Der hat dann persönlich ein gutes Wort beim neuen Direktor eingelegt und für mich gebürgt. By the book wäre sie da nicht untergekommen und hätte in Frankfurt am Flughafen knacken können. In Kanada gibt das mit Haftungs-Ausschuss-Formularen, aber es war auch ein Aufwand. Wenn Dein Kind dann noch keine Kreditkarte hat wird es sehr sehr schwierig. Mir war es vorher auch nicht klar, dass das nicht ganz einfach zu lösen ist. Aber wenn Du in der Situation bist, dass Dein Kind irgendwo in der Welt am Flughafen steht, weil der Anschluss weg ist und die Airline vor Ort nur "Sorry" sagt dann kriegst Du schon Blutdruck.
 
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flying_mom

Erfahrenes Mitglied
03.11.2014
2.295
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Nun mal langsam mit den jungen Pferden... Meine +0,5 waren als Minderjährige sehr oft alleine unterwegs. Gerade in Italien ist das ein ziemlicher Aufwand. Am Anfang und am Ende gab es immer Aufsichtspersonen. Man sollte auf jeden Fall Betreuungsformulare dabei haben. Es gibt genug Situationen in denen Minderjährige alleine fliegen.

Ab 12 darf man bei LH und vielen anderen Airlines als Erwachsen. Den Betreuungsdienst kann man mit dazu buchen, muss man aber nicht. Wenn die Kinder ein bisschen Flugerfahrung haben, sollte das kein Problem sein. Nur auch das UM-Dasein schützt nicht vor Denied Boarding und Problemen. So wie viele Airlines UM mittlerweile handhaben bringt es wenig Vorteile.

Bis 18 sollten aber die speziellen Rechte gelten. Sie sind nun mal Minderjährig, auch wenn die Flugesellschaft es anders sieht. Wenn ein minderjähriges Kind (Jungedlicher) irgendwo hängen bleibt, wird das schon schwer mit der Übernachtung. Es ist ein ziemlicher Aufwand (auch in Deutschland) ein Hotel zu finden, dass einen Minderjährigen ohne Aufsicht eincheckt. Ich hatte Dank IrOps das ganze Thema zwei mal schon durch und brauche das nicht noch mal. Unser Bekannter hatte übrigens den UM-Service gebucht und der hat das Kind einfach aus dem Flughafen gebracht mit den Worten: "Heute geht kein Flug wieder, fahr nach Hause" - nur die Eltern waren schon am Urlaubsort an den das Kind fliegen sollte, und die Oma die das Kind an den Flughafen gebracht hat, war schon weg.

Das Problem ist, Kinder sind die schwächsten Glieder und sie wehren sich nicht so stark wenn sie abgeladen werden. Die Fluggesellschaft versucht Dir den schwarzen Peter zuzuschieben . Das kann die Bahn auch. Meine +0,5 wurde auf ihrer Heimfahrt aus dem Internat auch mal trotz Platzreservierung aus der 1. Klasse geworfen (da ein Wagen fehlte und Kinder auch in der 2. Klasse fahren könnten). Mit Kindern "kann man es ja machen".

EU 261 sagt ganz klar, dass Kinder bevorzugt behandelt werden sollen. Da gibt es auch keinen Spielraum mit "Du bist jetzt erwachsen". Und die gesetzlichen Anspruche zu verweigern, weil man den UM-Dienst nicht gebucht hat ist - gelinde gesagt - eine Frechheit.

Ich würde das maximal eskalieren. Die Frage ist, ob der Flug nur einfach überbucht ist und man nach einer Ausrede sucht die EU261 Kompensation nicht zu bezahlen.
Du sprichst mir aus der Seele. Meine Erfahrungen mit meinen +0,5s sind leider ähnlich. Es wird gerne versucht, diese abzuladen. Zum Glück sind sie gut gebrieft und leiderfahren bei IRROPS.