Klingt die Anfangsstory für dich, wie Kinder wurden von einem Erwachsenen zum Flughafen gebracht oder 2 Teens haben zusammen eine Kurzreise nach Florenz unternommen? Wäre für mich betreuungstechnisch einen riesen Unterschied.Wenn auch keine Rechtsgrundlage, aber die Fluglinie bekommt minderjährige Personen zur Aufsicht und zum sicheren Personentransport von A nach B in die Obhut.
Ich denke schon, dass sich dadurch auch der Anspruch ergibt, dass diese Obhut pflichtbewusst erfüllt wird.
Hier wäre dann rechtlich die Frage ob "Kinder" nach deutschem Recht (<14) und nach UN-Definition (<18) zu verstehen ist.Ja EU261:/2004 "Bei der Anwendung dieses Artikels hat das ausführende Luftfahrtunternehmen besonders auf die Bedürfnisse von Personen mit eingeschränkter Mobilität und deren Begleitpersonen sowie auf die Bedürfnisse von Kindern ohne Begleitung zu achten."
"Im Fall einer Nichtbeförderung, Annullierung oder Verspätung von beliebiger Dauer haben Personen mit eingeschränkter Mobilität und deren Begleitpersonen sowie Kinder ohne Begleitung Anspruch auf baldmögliche Betreuung gemäß Artikel 9."
Ja, wäre und ist es. Daher die Frage. Lieber Fakten als Annahmen, oder?Klingt die Anfangsstory für dich, wie Kinder wurden von einem Erwachsenen zum Flughafen gebracht oder 2 Teens haben zusammen eine Kurzreise nach Florenz unternommen? Wäre für mich betreuungstechnisch einen riesen Unterschied.
IANAL aber IMHO ja, sonst würde es dort anders stehen.Entsteht eine Obhutspflicht, wenn ein Adult Fare gebucht wurde, aber kein UM Service?
Sind Personen, die nicht als UM gebucht werden noch als Kinder, ohne Begleitperson einzustufen?
Ich möchte das Verhalten definitiv nicht gutheißen und aus meiner Sicht sollte man allein aus Common Sense etwas Rücksicht darauf nehmen, aber ich sehe keine rechtliche Grundlage und auch keine vollständige Verantwortung bei der Airline wenn kein UM Service gebucht wird.
Nicht als Erwachsene, aber als Jugendliche, zumindest laut Lufthansa-Definition: https://www.lufthansa.com/de/de/alleinreisende-kinder…der Flug findet statt - aber ohne die beiden Minderjährigen. Die entsprechende Mitarbeiterin hat den beiden wohl kurz und schroff geantwortet, dass sie über 12 seien und daher als erwachsen gelten….
Die 05 geht direkt auf die Berge zu.Ich bin noch ende Juni auf der 5 gelandet, kommend aus FRA
und dann hat die Maschine eine Back Track gemacht und konnte man sehr gut die 23 erkennen
Trotzdem sind wir offtopic, es geht hier um die minderjährigen +0.5
Das ist aber unabhängig von den sehr klaren EU 261 Regularien.Ich nehme mal an, der Begleitungsservice ("Dadurch wird sichergestellt, dass auch Jugendliche Unterstützung insbesondere bei Flugunregelmäßigkeiten wie Verspätungen oder Flugstreichungen erhalten") war nicht gebucht.
Eher wieder ein Beispiel wo LH sich nur in Grenzen an die Vorgaben der EU hält.Nicht als Erwachsene, aber als Jugendliche, zumindest laut Lufthansa-Definition: https://www.lufthansa.com/de/de/alleinreisende-kinder
Ich nehme mal an, der Begleitungsservice ("Dadurch wird sichergestellt, dass auch Jugendliche Unterstützung insbesondere bei Flugunregelmäßigkeiten wie Verspätungen oder Flugstreichungen erhalten") war nicht gebucht.
Dein Zitat bezieht sich aber allein auf die Betreuungsleistungen. Also muss LH beim stellen eines Hotels darauf achten, dass es sich um Minderjährige handelt. Ich sehe keinen Grund hier raus eine bevorzugte Beförderung abzuleiten.Das ist aber unabhängig von den sehr klaren EU 261 Regularien.
Ich habe die Frage unmittelbar oberhalb meines Beitrags nicht gesehen gehabt. Klar Fakten wären intressant.Ja, wäre und ist es. Daher die Frage. Lieber Fakten als Annahmen, oder?
Welche Verantwortung man als Eltern erstmal größtenteils übernimmt, wenn man sich gegen den UM Service entscheidet.Rein praktisch sind die ja nicht unbedingt geschäftsfähig, haben keine Kreditkarten, keine Sprachkenntnisse etc. Da ist unter 18 u.U. schon eine andere Betreuung nötig. Sage ich als jemand, der mit frisch 13 schon alleine mit dem Tramper Monats Ticket durchs Land fuhr und viele Male als Kind alleine flog.
Ich bin noch ende Juni auf der 5 gelandet, kommend aus FRA
und dann hat die Maschine eine Back Track gemacht und konnte man sehr gut die 23 erkennen
Das ist ja kein Widerspruch, wenn das Hindernis im Nordosten ist, kann man aus Südwesten (05) ohne Hindernis landen und in den Südwesten (23) ohne Hindernis starten.Die 05 geht direkt auf die Berge zu.
Landen ist u.U. möglich, beim Start gibt es aber andere Bedingungen. Vor allem muss der Steigflug nach einem Triebwerksausfall noch gewährleistet sein. Gerade wenn es sehr heiß ist, ist das dann nicht mehr der Fall.
Nein:"Dein Zitat bezieht sich aber allein auf die Betreuungsleistungen. Also muss LH beim stellen eines Hotels darauf achten, dass es sich um Minderjährige handelt. Ich sehe keinen Grund hier raus eine bevorzugte Beförderung abzuleiten.
Das ist doch gar nicht bekannt, warum und wie die unterwegs waren. Da gibt es zig Konstellationen, auch möglich, dass sie in Italien von Familie/Organisation etc. betreut waren. Aber darum geht es doch gar nicht. Wenn eine Airline/ein Zug Leute ausladen muss, gibt es doch bestimmt genügend volljährige Optionen dafür.Ich verstehe nicht genau - Minderjährige sind in der Lage alleine nach Florenz für Städtetrip/Partyurlaub aber man muss sie dann sehr doll schützen wenn sie umgebucht werden auf einen anderen Flug nächsten Tag? Das kriegen die doch auch hin, wenn sie vorher alleine durch Florenz toben?
... kann man mal machen…der Flug findet statt - aber ohne die beiden Minderjährigen. Die entsprechende Mitarbeiterin hat den beiden wohl kurz und schroff geantwortet, dass sie über 12 seien und daher als erwachsen gelten….
Edit: will man als Airline solche Presse?
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Condor verwehrt Minderjährigen gebuchten Flug: Jugendliche mussten auf Ersatzflug ausweichen
Düsseldorf, 07.04.2025. Vorgesten, am Montag, den 07. April 2025, erlebten fünf Minderjährige, am Düsseldorfer Flughafen, eine unerwartete und unakzeptable Erfahrung mit der Condor Airline.www.lokalkompass.de
Wie beim Condor Fall. Alt genug zum arbeiten (Praktikum in einem fremden Land) also 16 / 17 Jahre alt, aber eine Nacht im Hotel (in Deutschland) soll dann ein Problem sein?Ich verstehe nicht genau - Minderjährige sind in der Lage alleine nach Florenz für Städtetrip/Partyurlaub aber man muss sie dann sehr doll schützen wenn sie umgebucht werden auf einen anderen Flug nächsten Tag? Das kriegen die doch auch hin, wenn sie vorher alleine durch Florenz toben?
Du sprichst mir aus der Seele. Meine Erfahrungen mit meinen +0,5s sind leider ähnlich. Es wird gerne versucht, diese abzuladen. Zum Glück sind sie gut gebrieft und leiderfahren bei IRROPS.Nun mal langsam mit den jungen Pferden... Meine +0,5 waren als Minderjährige sehr oft alleine unterwegs. Gerade in Italien ist das ein ziemlicher Aufwand. Am Anfang und am Ende gab es immer Aufsichtspersonen. Man sollte auf jeden Fall Betreuungsformulare dabei haben. Es gibt genug Situationen in denen Minderjährige alleine fliegen.
Ab 12 darf man bei LH und vielen anderen Airlines als Erwachsen. Den Betreuungsdienst kann man mit dazu buchen, muss man aber nicht. Wenn die Kinder ein bisschen Flugerfahrung haben, sollte das kein Problem sein. Nur auch das UM-Dasein schützt nicht vor Denied Boarding und Problemen. So wie viele Airlines UM mittlerweile handhaben bringt es wenig Vorteile.
Bis 18 sollten aber die speziellen Rechte gelten. Sie sind nun mal Minderjährig, auch wenn die Flugesellschaft es anders sieht. Wenn ein minderjähriges Kind (Jungedlicher) irgendwo hängen bleibt, wird das schon schwer mit der Übernachtung. Es ist ein ziemlicher Aufwand (auch in Deutschland) ein Hotel zu finden, dass einen Minderjährigen ohne Aufsicht eincheckt. Ich hatte Dank IrOps das ganze Thema zwei mal schon durch und brauche das nicht noch mal. Unser Bekannter hatte übrigens den UM-Service gebucht und der hat das Kind einfach aus dem Flughafen gebracht mit den Worten: "Heute geht kein Flug wieder, fahr nach Hause" - nur die Eltern waren schon am Urlaubsort an den das Kind fliegen sollte, und die Oma die das Kind an den Flughafen gebracht hat, war schon weg.
Das Problem ist, Kinder sind die schwächsten Glieder und sie wehren sich nicht so stark wenn sie abgeladen werden. Die Fluggesellschaft versucht Dir den schwarzen Peter zuzuschieben . Das kann die Bahn auch. Meine +0,5 wurde auf ihrer Heimfahrt aus dem Internat auch mal trotz Platzreservierung aus der 1. Klasse geworfen (da ein Wagen fehlte und Kinder auch in der 2. Klasse fahren könnten). Mit Kindern "kann man es ja machen".
EU 261 sagt ganz klar, dass Kinder bevorzugt behandelt werden sollen. Da gibt es auch keinen Spielraum mit "Du bist jetzt erwachsen". Und die gesetzlichen Anspruche zu verweigern, weil man den UM-Dienst nicht gebucht hat ist - gelinde gesagt - eine Frechheit.
Ich würde das maximal eskalieren. Die Frage ist, ob der Flug nur einfach überbucht ist und man nach einer Ausrede sucht die EU261 Kompensation nicht zu bezahlen.