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Lohnabtretung????

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
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Ich habe heute Post von einer Bank bekommen die einen Teil des Lohnes eines ehemalige MA haben will. Der MA ist seit mehr als zwei Jahren nicht mehr bei uns beschäftigt.

Was passiert wenn ich das Schreiben ignoriere?
 
Ich habe heute Post von einer Bank bekommen die einen Teil des Lohnes eines ehemalige MA haben will. Der MA ist seit mehr als zwei Jahren nicht mehr bei uns beschäftigt.

Was passiert wenn ich das Schreiben ignoriere?

Nichts, ausser dass das Verfahren weiter geht und es dann irgendwann einmal in ein Stadium kommt, wo Du antworten musst.

Ich würde aber trotzdem kurz antworten. Du hattest da offensichtlich einen schönen Hallodri eingestellt - so kannst Du dem Gläubiger wenigstens noch mehr teure Arbeit im Kampf um sein Geld ersparen, auch wenn es "nur" eine Bank ist. Du wärst umgekehrt sicher auch über eine Rückmeldung dankbar, wenn Du der Gläubiger wärst.
 
Nix. Außer es wurde dir ein pfandungsbeschluss übersendet. Oder es stehen noch Zahlungen aus.
 
Nichts.

Ich würde aber trotzdem kurz antworten. Du hattest da offensichtlich einen schönen Hallodri eingestellt - so kannst Du dem Gläubiger wenigstens noch mehr teure Arbeit im Kampf um sein Geld ersparen, auch wenn es "nur" eine Bank ist. Du wärst umgekehrt sicher auch über eine Rückmeldung dankbar, wenn Du der Gläubiger wärst.

Ich denke wenn ich antworte bekommt der MA richtig Ärger, die Kreditvertrag wurde 14 Tage nach der Kündigung unterzeichnet, und 14 Tage bevor er endgültig aus dem Betrieb ausgeschieden ist. Für mich riecht das nach mindestens Eingehungsbetrug.
 
Dann würde ich erst recht antworten - das ist ja praktisch Vorsatz.

Genau so einen Fall hatte ich letztens auch erst. Mir war es ein persönliches Vergnügen mit dem Gläubiger zu sprechen, nachdem ich doch vom MA ziemlich verarscht wurde.
 
Also hast Du eine einmonatige Kündigungsfrist... ;)

Nur wie oben steht: Wenn Du nicht antwortest, wirst Du irgendwann - nötigenfalls seitens eines Richters - dazu gezwungen, das zu tun. Du kannst die Information also eh nicht zurückhalten; Du kannst nur Dir sebst und dem Gläubiger Mühen und ggf. Kosten ersparen.

Es zwingt Dich niemand, anzugeben, wann der MA entlassen wurde. Daher sehe ich Deinen Punkt bzgl. Eingehungsbetrug nicht wirklich.
 
Also hast Du eine einmonatige Kündigungsfrist... ;)

Nur wie oben steht: Wenn Du nicht antwortest, wirst Du irgendwann - nötigenfalls seitens eines Richters - dazu gezwungen, das zu tun. Du kannst die Information also eh nicht zurückhalten; Du kannst nur Dir sebst und dem Gläubiger Mühen und ggf. Kosten ersparen.

Es zwingt Dich niemand, anzugeben, wann der MA entlassen wurde. Daher sehe ich Deinen Punkt bzgl. Eingehungsbetrug nicht wirklich.

Einmonatige Kündigunsfrist in den ersten zwei Jahren.

Die Bank will wissen wann der MA ausgeschieden ist (so er den ausgeschieden wurde)
 
Ich denke mal, dass es völlig unerheblich ist, wann der ehemalige MA was, wo und warum abgeschlossen hat. Die Bank hat erstmal keinerlei Auskunftsrecht. Beruf Dich auf Datenschutz und vergiss es. Alles andere muss die Bank veranlassen und erst danach, mit Gerichtsbeschluss, wärst Du auskunftspflichtig.
 
Datenschutz erstreckt sich auf persönliche Daten.

Hier sehe ich das relevant in drei Punkten:

1. Der Thread Opener beschreibt ziemlich genau, um wen es sich hier handeln könnte. Wenn also nun jemand weiß, wer "Ed Size" ist und sein berufliches Umfeld etwas kennt, könnte man ggfs. daraus schließen, um wen es sich handelt. Mag weit hergeholt sein, aber datenschutzrechtlich ist das durchaus relevant.
2. Die Bank mag tun, was immer sie will. Aber ich würde in diesem Fall wahrheitsgemäß mitteilen, dass der betreffende Mitarbeiter nicht mehr Mitarbeiter des Unternehmens ist. Weitergehende Auskünfte seien aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich. Punkt. Ende.
3. Aufgrund der recht umfangreichen Beschreibung des Vorgangs hier im Thread braucht ggfs. die Bank keine Auskunft mehr. Sie hat eigentlich hier alle Infos drinstehen. Eigentlich auch recht widersinnig, oder?
 
3. Aufgrund der recht umfangreichen Beschreibung des Vorgangs hier im Thread braucht ggfs. die Bank keine Auskunft mehr. Sie hat eigentlich hier alle Infos drinstehen. Eigentlich auch recht widersinnig, oder?
Da die Bank wohl nicht nur ein solchen Fall hat, ist das aber weit her geholt ohne Firmennamen oder ähnliches.
 
...auch wenn EdSize auf den ehemaligen Mitarbeiter nicht mehr gut zu sprechen ist: die Zession wirkt zunächst ab Offenlegung und da ist die einzig denkbare Antwort "ist nicht mehr bei uns beschäftigt". Alles was darüber hinaus geht beinhaltet unjuristisch formuliert die Gefahr des Nachtretens.

Dass das Darlehen wohl zwischen Kündigung und Ausscheiden aufgenommen wurde lässt keine Rückschlüsse zu auf sagen wir mal "böse Absichten". Wir wissen nicht, welche Fragen der Darlehensgeber gestellt und welche Antworten darauf gegeben wurden: Bankgeschäfte sind standardisierte Massengeschäfte, da wird nach Netto-/Bruttoeinkommen gefragt und evtl. nach dem Arbeitgeber und wie lange man dort schon arbeitet. Ich habe bei Selbstauskünften noch nie die explizite Frage gefunden, ob das Arbeitsverhältnis gerade gekündigt worden ist.
 
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