Lohnabtretung????

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Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.441
31
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Ich habe heute Post von einer Bank bekommen die einen Teil des Lohnes eines ehemalige MA haben will. Der MA ist seit mehr als zwei Jahren nicht mehr bei uns beschäftigt.

Was passiert wenn ich das Schreiben ignoriere?
 

NCC1701DATA

WM-Tippgott 2010
07.03.2009
6.183
6
Duisburg
Ich habe heute Post von einer Bank bekommen die einen Teil des Lohnes eines ehemalige MA haben will. Der MA ist seit mehr als zwei Jahren nicht mehr bei uns beschäftigt.

Was passiert wenn ich das Schreiben ignoriere?

Nichts, ausser dass das Verfahren weiter geht und es dann irgendwann einmal in ein Stadium kommt, wo Du antworten musst.

Ich würde aber trotzdem kurz antworten. Du hattest da offensichtlich einen schönen Hallodri eingestellt - so kannst Du dem Gläubiger wenigstens noch mehr teure Arbeit im Kampf um sein Geld ersparen, auch wenn es "nur" eine Bank ist. Du wärst umgekehrt sicher auch über eine Rückmeldung dankbar, wenn Du der Gläubiger wärst.
 
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Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.441
31
Nichts.

Ich würde aber trotzdem kurz antworten. Du hattest da offensichtlich einen schönen Hallodri eingestellt - so kannst Du dem Gläubiger wenigstens noch mehr teure Arbeit im Kampf um sein Geld ersparen, auch wenn es "nur" eine Bank ist. Du wärst umgekehrt sicher auch über eine Rückmeldung dankbar, wenn Du der Gläubiger wärst.

Ich denke wenn ich antworte bekommt der MA richtig Ärger, die Kreditvertrag wurde 14 Tage nach der Kündigung unterzeichnet, und 14 Tage bevor er endgültig aus dem Betrieb ausgeschieden ist. Für mich riecht das nach mindestens Eingehungsbetrug.
 

NCC1701DATA

WM-Tippgott 2010
07.03.2009
6.183
6
Duisburg
Dann würde ich erst recht antworten - das ist ja praktisch Vorsatz.

Genau so einen Fall hatte ich letztens auch erst. Mir war es ein persönliches Vergnügen mit dem Gläubiger zu sprechen, nachdem ich doch vom MA ziemlich verarscht wurde.
 
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Triple3

Erfahrenes Mitglied
19.03.2009
2.483
1
FRA
Also hast Du eine einmonatige Kündigungsfrist... ;)

Nur wie oben steht: Wenn Du nicht antwortest, wirst Du irgendwann - nötigenfalls seitens eines Richters - dazu gezwungen, das zu tun. Du kannst die Information also eh nicht zurückhalten; Du kannst nur Dir sebst und dem Gläubiger Mühen und ggf. Kosten ersparen.

Es zwingt Dich niemand, anzugeben, wann der MA entlassen wurde. Daher sehe ich Deinen Punkt bzgl. Eingehungsbetrug nicht wirklich.
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.441
31
Also hast Du eine einmonatige Kündigungsfrist... ;)

Nur wie oben steht: Wenn Du nicht antwortest, wirst Du irgendwann - nötigenfalls seitens eines Richters - dazu gezwungen, das zu tun. Du kannst die Information also eh nicht zurückhalten; Du kannst nur Dir sebst und dem Gläubiger Mühen und ggf. Kosten ersparen.

Es zwingt Dich niemand, anzugeben, wann der MA entlassen wurde. Daher sehe ich Deinen Punkt bzgl. Eingehungsbetrug nicht wirklich.

Einmonatige Kündigunsfrist in den ersten zwei Jahren.

Die Bank will wissen wann der MA ausgeschieden ist (so er den ausgeschieden wurde)
 

Triple3

Erfahrenes Mitglied
19.03.2009
2.483
1
FRA
Die Bank will wissen wann der MA ausgeschieden ist (so er den ausgeschieden wurde)

Letzteres geht die Bank im derzeitigen Stadium nicht an. Da kannst Du - völlig legitim - auf Datenschutz verweisen. Da müßte die Bank erst einen Prozess wegen Betrugs o.ä. starten, wo Du als Zeuge geladen wirst, bevor Du das preisgeben mußt und darfst.
 

brummi

Erfahrenes Mitglied
21.12.2010
3.132
237
FRA
Ich denke mal, dass es völlig unerheblich ist, wann der ehemalige MA was, wo und warum abgeschlossen hat. Die Bank hat erstmal keinerlei Auskunftsrecht. Beruf Dich auf Datenschutz und vergiss es. Alles andere muss die Bank veranlassen und erst danach, mit Gerichtsbeschluss, wärst Du auskunftspflichtig.
 
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nhobalu

Forumskater
18.10.2010
11.152
917
im Paralleluniversum
Datenschutz erstreckt sich auf persönliche Daten.

Hier sehe ich das relevant in drei Punkten:

1. Der Thread Opener beschreibt ziemlich genau, um wen es sich hier handeln könnte. Wenn also nun jemand weiß, wer "Ed Size" ist und sein berufliches Umfeld etwas kennt, könnte man ggfs. daraus schließen, um wen es sich handelt. Mag weit hergeholt sein, aber datenschutzrechtlich ist das durchaus relevant.
2. Die Bank mag tun, was immer sie will. Aber ich würde in diesem Fall wahrheitsgemäß mitteilen, dass der betreffende Mitarbeiter nicht mehr Mitarbeiter des Unternehmens ist. Weitergehende Auskünfte seien aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich. Punkt. Ende.
3. Aufgrund der recht umfangreichen Beschreibung des Vorgangs hier im Thread braucht ggfs. die Bank keine Auskunft mehr. Sie hat eigentlich hier alle Infos drinstehen. Eigentlich auch recht widersinnig, oder?
 

Ralf1975

Erfahrenes Mitglied
12.05.2009
6.131
21
3. Aufgrund der recht umfangreichen Beschreibung des Vorgangs hier im Thread braucht ggfs. die Bank keine Auskunft mehr. Sie hat eigentlich hier alle Infos drinstehen. Eigentlich auch recht widersinnig, oder?
Da die Bank wohl nicht nur ein solchen Fall hat, ist das aber weit her geholt ohne Firmennamen oder ähnliches.
 

TXLover

Erfahrenes Mitglied
13.08.2010
1.488
1
...auch wenn EdSize auf den ehemaligen Mitarbeiter nicht mehr gut zu sprechen ist: die Zession wirkt zunächst ab Offenlegung und da ist die einzig denkbare Antwort "ist nicht mehr bei uns beschäftigt". Alles was darüber hinaus geht beinhaltet unjuristisch formuliert die Gefahr des Nachtretens.

Dass das Darlehen wohl zwischen Kündigung und Ausscheiden aufgenommen wurde lässt keine Rückschlüsse zu auf sagen wir mal "böse Absichten". Wir wissen nicht, welche Fragen der Darlehensgeber gestellt und welche Antworten darauf gegeben wurden: Bankgeschäfte sind standardisierte Massengeschäfte, da wird nach Netto-/Bruttoeinkommen gefragt und evtl. nach dem Arbeitgeber und wie lange man dort schon arbeitet. Ich habe bei Selbstauskünften noch nie die explizite Frage gefunden, ob das Arbeitsverhältnis gerade gekündigt worden ist.