AB: London zuständig für Air-Berlin-Klage

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Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.143
3.123
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Mein Verständnis eines (umgekehrten) Torpedos ist allerdings Identität der Parteien als Zulässigkeitsvoraussetzung.

Deshalb vermute ich, dass Deine Frage bejaht werden muss.


Sehe ich auf Grundlage der veröffentlichten Infos auch so. Ist doch gut, dass die Stammtischjuristen nicht jede Frage gelöst bekommen :)
 

Mladen

Erfahrenes Mitglied
01.08.2013
304
11
NRW
Ein deutscher Jurist könnte aus dem Comfort Letter durchaus eine rechtliche Verbindlichkeit herauslesen. Zum einen wurde das Schreiben nicht "einfach so" ausgestellt, sondern ausdrücklich für den "Purpose of the finalisation of the financial statements of AirBerlin plc". Weiterhin spricht das Schreiben von einem "commitment", was zumindest ein deutscher Jurist als Verpflichtung und nicht nur als Engagement oder Einsatz auslegen könnte. Auch die Tatsache, dass in dem Schreiben mal "AirBerlin plc" und mal "nur" AirBerlin genannt wird, lässt durchaus den Schluss zu, dass mit AirBerlin (ohne plc) die AirBerlin plc & Co. KG gemeint ist und nicht die AirBerlin plc.

Allerdings wird sich viel mehr Auslegungsmunition in den Unterlagen der lt LG Berlin intensiven Vorverhandlungen finden lassen. Endgültig entschieden ist die Sache noch lange nicht und sowohl der Insolvenzverwalter als auch Ethihad werden keine Anwaltskanzlei "um die Ecke" beschäftigen. Ganz blöd sind die Jungs (und Mädels) sicher nicht.
 
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WolfiWin

Aktives Mitglied
15.10.2009
144
5
Die Hoffnung stirbt zuletzt. Wer will kann sich ja den letzten 168 Seiten langen Geschäftsbericht zu Gemüte führen. Mit Air Berlin ist immer nur die PLC in London gemeint.
"The Directors present the Annual Report and the annual and consolidated financial statements for the financial year ending on 31 December 2016. References to “airberlin”, “airberlin group”, “Company”, “we” or “our“ refer to Air Berlin PLC".
Dazu kommen die darin angekündigten Ergebnisverbesserungen:
"It is our task to position new airberlin in the aviation market. This means that we need to improve airberlin’s cost structure in a sustainable manner. We have the trust of our shareholders for this course of action. And that is why I am delighted that our partner Etihad Airways is completely behind us. Our excellent partnership with Etihad has been in place for over five years and will continue.
It should be noted that the financial results for 2016 are highly unsatisfactory. They still reflect the old business model of a hybrid carrier, which wanted to do everything. It also contains elements of a new beginning. Starting afresh means that we need to get rid of unnecessary ballast. This has made significant reassessment necessary, which is reflected in our balance sheet and results. This means that we will go into the new financial year with less baggage, even if the first half of the year is still marked by the transition. 2017 will demand a lot from airberlin and our employees. We have set out with a clear plan. And we are making airberlin an attractive airline again. Attractive for employees, for passengers and for new partnerships and co-operations.


Und jetzt gehen wir einmal logischerweise davon aus, dass die Unterstützung von Etihad sich darauf bezog, dass diese Versprechungen einigermaßen halten. Fakt ist aber, dass Buchungszahlen und Einnahmen schnell in den Keller fielen.

Anhang anzeigen OTC_AIBEF_2016.pdf
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.143
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Die Hoffnung stirbt zuletzt. Wer will kann sich ja den letzten 168 Seiten langen Geschäftsbericht zu Gemüte führen. Mit Air Berlin ist immer nur die PLC in London gemeint.
"The Directors present the Annual Report and the annual and consolidated financial statements for the financial year ending on 31 December 2016. References to “airberlin”, “airberlin group”, “Company”, “we” or “our“ refer to Air Berlin PLC".
Dazu kommen die darin angekündigten Ergebnisverbesserungen:
"It is our task to position new airberlin in the aviation market. This means that we need to improve airberlin’s cost structure in a sustainable manner. We have the trust of our shareholders for this course of action. And that is why I am delighted that our partner Etihad Airways is completely behind us. Our excellent partnership with Etihad has been in place for over five years and will continue.
It should be noted that the financial results for 2016 are highly unsatisfactory. They still reflect the old business model of a hybrid carrier, which wanted to do everything. It also contains elements of a new beginning. Starting afresh means that we need to get rid of unnecessary ballast. This has made significant reassessment necessary, which is reflected in our balance sheet and results. This means that we will go into the new financial year with less baggage, even if the first half of the year is still marked by the transition. 2017 will demand a lot from airberlin and our employees. We have set out with a clear plan. And we are making airberlin an attractive airline again. Attractive for employees, for passengers and for new partnerships and co-operations.


Und jetzt gehen wir einmal logischerweise davon aus, dass die Unterstützung von Etihad sich darauf bezog, dass diese Versprechungen einigermaßen halten. Fakt ist aber, dass Buchungszahlen und Einnahmen schnell in den Keller fielen.

Anhang anzeigen 132183

Du bist nicht zufällig Frank Miller oder Alfred Kossmann oder ein anderer Shearman Anwalt? Oder Karl Wach von Wach & Meckes :p?: Das klingt nämlich ziemlich nach O-Ton aus den Schriftsätzen. Aber: Die Definitionen des Geschäftsberichts wären für mich irrelevant, denn das Schreiben wird im Geschäftsbericht wieder gegeben, wurde aber nicht als Teil des Geschäftsberichts verfasst. Frage ist allein, was im Vorfeld dieses Schreibens besprochen, geschrieben und sonstwie kommuniziert wurde. Darauf kommt es für die Auslegung an. Und ich war leider nicht dabei. Du vielleicht?
 
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NAMASTE

Erfahrenes Mitglied
11.03.2015
1.103
56
CCU/PNQ

So ein Lapsus dürfte dem Insolvenzverwalter Lucas Flöther eigentlich nicht passieren, oder wollte er auf Zeit spielen und noch länger Geld verdienen ? Es war jedem hier im Forum klar und selbst jedem Fluggast von Air Berlin, dass der Firmensitz in London war. Anscheinend nur Herrn Flöther nicht so ganz mit seiner ausweglosen Taktik und unnützer Zeitverschwendung.
 

Eastside

Erfahrenes Mitglied
21.03.2009
7.014
1.840
DRS, ALC
Stell es hier mal rein:

DGAP-Adhoc: Air Berlin PLC: Klage
vor 3 Stunden

DGAP-Ad-hoc: Air Berlin PLC i.I. / Schlagwort(e): Rechtssache
Air Berlin PLC: Klage
25.06.2021 / 17:28 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Insolvenzverwalter der Air Berlin PLC wird gegen die Clearstream Banking AG Klage erheben auf Zahlung von rund EUR 497,8 Mio. sowie auf Feststellung weitergehender Haftung als Gesellschafterin der Air Berlin nach Wegfall der Anerkennung der Air Berlin PLC als Gesellschaft englischen Rechts in Deutschland aufgrund des Brexit
Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (Marktmissbrauchsverordnung, MAR)

London, 25. Juni 2021 - Der Insolvenzverwalter über das Vermögen der Air Berlin PLC hat heute dem Board of Directors der Air Berlin PLC mitgeteilt, dass er in Abstimmung mit dem Gläubigerausschuss der Air Berlin PLC heute entschieden hat, im Laufe des Tages Klage auf Zahlung von rund EUR 497,8 Mio. sowie auf Feststellung weitergehender Haftung für Verbindlichkeiten der Air Berlin PLC - auch in ihrer Eigenschaft als Komplementärin der Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG - gegen die Clearstream Banking AG beim Landgericht Frankfurt am Main einzureichen.
Der Insolvenzverwalter begründet den Anspruch damit, dass die Clearstream Banking AG als Aktionärin der Stammaktien (ordinary shares) der Air Berlin PLC - neben anderen Aktionären einer weiteren Aktiengattung (class A shares) - im Aktionärsregister der Air Berlin PLC im Vereinigten Königreich (Register of Members) eingetragen ist. Die Clearstream Banking AG hält diese Aktien für die Anleger, die Berechtigungen an den Aktien der Air Berlin PLC erworben haben und in Wertpapierdepots halten.
Als Folge des Austritts des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (Brexit) und des Ablaufs der Übergangsperiode zum 31. Dezember 2020 gilt der EU-rechtliche Grundsatz der Niederlassungsfreiheit nicht mehr für nach englischem Recht gegründete Unternehmen wie die Air Berlin PLC, die als Aktiengesellschaft nach dem Recht von England und Wales (Public Limited Company) gegründet wurde und ihren Satzungssitz in England hat. Die Air Berlin PLC wird nach Auffassung des Insolvenzverwalters in Folge des Brexit aufgrund ihres fortbestehenden Verwaltungssitzes in Deutschland nach deutschem Gesellschaftsrecht nicht mehr als eine Auslandsgesellschaft in der Form einer englischen Public Limited Company anerkannt, sondern ist ohne Weiteres in eine deutsche Gesellschaft bürgerlichen Rechts umzuqualifizieren.
Nach Auffassung des Insolvenzverwalters ist die Clearstream Banking AG nunmehr persönlich haftende Gesellschafterin dieser Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Mit der Leistungs- und Feststellungsklage beabsichtigt der Insolvenzverwalter, Zahlung der bereits zur Insolvenztabelle festgestellten Beträge geltend zu machen und gerichtlich feststellen zu lassen, dass die Clearstream Banking AG zur Zahlung der weiteren, zur Befriedigung der Insolvenzgläubiger der Air Berlin PLC sowie der Insolvenzgläubiger und bestimmter Massegläubiger der Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG erforderlichen Beträge dem Grunde nach verpflichtet ist. Nach vorsichtiger Einschätzung des Insolvenzverwalters werden sich diese weiteren Beträge auf mindestens EUR 1 Mrd. belaufen.
Der Insolvenzverwalter und das Board of Directors der Air Berlin PLC haben die Frankfurter Wertpapierbörse aufgefordert, Maßnahmen im Hinblick auf eine Beendigung des Handels der Air Berlin-Aktie im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse zu prüfen.


Quelle: guidants
 

WolfiWin

Aktives Mitglied
15.10.2009
144
5
Der Air-Berlin-Insolvenzverwalter holt zur nächsten Klage aus. Jetzt behauptet er sinngemäß, dass die ehemalige Aktiengesellschaft auf Grund des Brexit in eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts umgewandelt wurde und die Gesellschafter somit mit ihrem persönlichen Vermögen haften.
 

WiCo

Erfahrenes Mitglied
05.01.2014
2.183
860
Offenbar ist noch genug Knete in der Airberlin-Schatulle, um allerlei abstruse Anstrengungen zu finanzieren, die wie beiläufig die Schatulle des IV füllen.
Ich hoffe, ich bin einfach nur zu doof, die innere Logik und Erfolgsaussichten solcher Schritte angemessen zu beurteilen.
 

Mladen

Erfahrenes Mitglied
01.08.2013
304
11
NRW
Dass bei einem harten Brexit Ltds mit Sitz in D als GbR oder OHG behandelt werden, ging seinerzeit mal durch die juristische Presse. Hintergrund Ist dass die deutsche Sitztheorie (eine in D ansässige Gesellschaft muss einer deutschen Gdsellschaftsform entsprechen) bei einem harten Brexit nicht mehr von der Niederlassungsfreiheit überlagert wird. Damalige Kollegen von mir haben auch entsprechend beraten soweit ich mich erinnere.

Ob das auch auf eine PLC und speziell AB zutrifft kann ich aber nicht beurteilen. Völlig abwegig ist es aber nicht.
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
764
Unter TABUM und in BNJ
Offenbar ist noch genug Knete in der Airberlin-Schatulle, um allerlei abstruse Anstrengungen zu finanzieren, die wie beiläufig die Schatulle des IV füllen.
Ich hoffe, ich bin einfach nur zu doof, die innere Logik und Erfolgsaussichten solcher Schritte angemessen zu beurteilen.

Der IV ist per Gesetz und Mandat dazu verpflichtet, mögliche (nachträgliche) Einnahmen zu identifizieren und zu heben. Und wenn da -wie von Mladen über diesem posting hier geschrieben- durch den Brexit eine neue, vorher ungeahnte und nun reale Möglichkeit besteht, dann hat er juristisch gar keine andere Wahl als dies zu versuchen. Er könnte dies nur auf sich beruhen lassen, wenn er der begründeten Meinung ist, daß dies keinen Erfolg verspricht.

Daß er für seine Arbeit bezahlt wird, ist klar. Aber man sollte den unterschwellig geäußerten Vorwurf, er mache das hauptsächlich für seine eigene Vergütung, nicht so leicht aussprechen.
 
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meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
6.780
5.517
Das wurde von @kingair9 völlig richtig erläutert. (y)

Der IV wird für die Klageerhebung eine Zustimmung des Gläubigerausschusses haben (§ 160 Abs. 2 Nr. 3 InsO). Das ist seine "gehe nicht in die Haftung"-Karte, wenn er den Prozess verlieren sollte. Überdies ist möglicherweise ein Prozessfinanzierer beteiligt. das stellt in Insolvenzverfahren ungeachtet der Erfolgsbeteiligung grundsätzlich kein Problem dar.

Bei der Frage, wer hier wieviel daran verdient, ist zu unterscheiden:

Die Vergütung des IV ist eine Tätigkeitsvergütung, keine Erfolgsvergütung. Selbst wenn der IV den Prozess verlieren sollte, kann seine Befassung damit in die Vergütung einfließen. Wenn er den Prozess gewinnt und die vollen 497.8 Mio. EUR vereinnahmt, würde das seine Vergütung ohne Zuschläge nur um netto max, ca. 3 Mio. EUR erhöhen.

Man darf dabei aber nicht vergessen: das ist nicht 1:1 das persönliche Einkommen des IV, sondern davon müssen auch die Kosten seines Unternehmens bezahlt werden.

Wenn als Prozessbevollmächtigte die RA-GmbH des IV auftreten sollte, steht dieser die Vergütung aus dem Mandat zu. Nach der Rechtsprechung des BGH muss der IV sich davon nichts auf seine Vergütung anrechnen lassen, auch wenn er mittelbar an der Gewinnverteilung partizipiert. Das folgt daraus, dass die Bestellung als IV höchstpersönlicher Natur und damit nicht identisch mit der Kanzlei/Sozietät ist. Angerechnet wird nur, was dem IV aus neben der IV-Vergütung separat abrechnungsfähigen Tätigkeiten unmittelbar zufließt.
 
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wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
2.281
733
Hmmm, ich bin kein Insolvenzrechtler, aber kurios scheint mir zu sein, dass jede Scheinauslandsgesellschaft vor dem Brexit auf genau das Problem reagiert hat und den Verwaltungssitz verlegt oder durch Umwandlung die Rechtsform gewechselt hat, um nicht plötzlich als GbR dazustehen. Und eine insolvente Gesellschaft darf der IV ins Brexit-Verderben laufen lassen, um sich auf einmal bei zu GbR-Gesellschaftern mutierten Aktionären schadlos halten zu können? Auf die Gerichtsentscheidung bin ich mal gespannt....
 

Lutz1

Erfahrenes Mitglied
21.12.2016
1.046
596
Ich hatte damals meine rund 800 000 Meilen als Anspruch beim Insolvenzwerwalter angemeldet. Jetzt gibt es anscheinden Neuigkeiten:
Dann auf wichtige Bekanntmachung klicken...
Hat von euch Glüubigern jemand jemals eine Zahlungsaufforderung erhalten?
 
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WiCo

Erfahrenes Mitglied
05.01.2014
2.183
860
In einem anderen Thread erwähnen Leute, daß sie solch eine Zahlungsaufforderung erhalten haben.
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
6.780
5.517
Das sind die Gerichtskosten für die nachträgliche Prüfung von Forderungen, die nicht rechtzeitig zum (ersten) Prüfungstermin angemeldet wurden.