Loungezugang 3. Person (Jugendliche)

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TravelingSchnitzel

Erfahrenes Mitglied
08.08.2016
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ZRH
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Rede ich vom Staatsanwalt? Die Datenschutzbehörden sind da viel aktiver. Und da bist Du nicht bei 100-200 Euro dabei. Noch dazu - wenn es Dir darum geht, die Aufnahme als Repressalie zu verwenden, dann ist das selten dämlich, wenn sie ohne Einwilligung entstanden ist. Am Ende hast Du ggf. mit der Airline oder dem Betreiber ganz andere Probleme - siehe hier u.a. auch die Vlogger, die bei UA nicht mehr an Bord dürfen.

Die Zeiten, in denen Verletzung der Persönlichkeitsrechte egal waren sind vorbei.
Datenschutzbehörden gegen Privatpersonen? :ROFLMAO: Die werden priorisieren und hier ebenfalls wegen Verringfügigkeit das Verfahren einstellen. Die haben andere Probleme. Wie gesagt, da hat wohl jemand 0 praktische Erfahrung mit Rechtsstreitigkeiten. Ganz zu schweigen, davon das ich nicht in der EU lebe. Selbst wenn die wollten, der Aufwand zum Vollstrecken ist komplett unverhältnismässig. :poop:

Und erstmal muss es einen Kläger geben. Da geht's schon los. Die meisten Leute haben extrem Schiss von Rechtstreitigkeiten. Selbst schon mal jemanden angezeigt und verklagt? Nein? Habe ich mir gedacht. Ich habe nen guten Win-Rate Track Record in Zivl- und Strafrecht. :) Aber hauptsache rum labern.
 
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