Lufthansa annulliert Flüge wegen Nicht Rückmeldung

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pemko

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Micha1976

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09.07.2012
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Die "Überregulierung" ist nur eine Konkretisierung und Schärfung (nicht: Verschärfung) einer ohnehin bestehenden Rechtslage. Und letztlich nur Ergebnis dessen, dass die Airlines auf eben diese Rechtslage jahrzehntelang geschissen haben, sich wie die Axt im Walde aufgeführt haben und gedacht haben, das könnte dauerhaft so weiter gehen.
Richtig. Ändert nur nichts daran, dass das Pendel bei der „Konkretisierung“ zu stark zur anderen Seite ausgeschlagen ist. Dass die EU 261 mehr als reformbedürftig ist und die Reform eher weniger verbraucherfreundlich ausfallen sollte/müsste haben ja schon einige erkannt ;-).
 
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Biohazard

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29.10.2016
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EDWH
Ändert nur nichts daran, dass das Pendel bei der „Konkretisierung“ zu stark zur anderen Seite ausgeschlagen ist.
Wenn die Lufthansa gefahr- und kompensationslos Flüge um wenige Minuten verschieben darf, dann darf ich das als Verbraucher ja sicherlich auch*? Wenn dem so sein sollte, können wir gerne über eine Neuregulierung der EU261/04 sprechen.

*wenn der ICE mal wieder nicht pünktlich am Fernbahnhof ankommt, sich die S-Bahn auf dem Weg verspätet, das Taxi im Stau steckt, mein Geschäftstermin doch noch 15 Minuten länger geht, ich gerade ein wichtiges Telefonat führe und nicht auflegen kann oder länger im Duty Free Shopping benötige, etc.
 

Micha1976

Erfahrenes Mitglied
09.07.2012
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Wenn die Lufthansa gefahr- und kompensationslos Flüge um wenige Minuten verschieben darf,
Na dann Versuch doch mal für die Versiebung um wenige Minuten bei einem US-Carrier eine Kompensation oder ähnliches durchzubringen.
Bei den hier angesprochenen 15 Minuten kriegst du da den Stinkefinger in Form von „Either you acceot it or we cancel your trip . Your choice“
 

Biohazard

Erfahrenes Mitglied
29.10.2016
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EDWH
Na dann Versuch doch mal für die Versiebung um wenige Minuten bei einem US-Carrier eine Kompensation oder ähnliches durchzubringen.
Und wieso sollen mich US-Carrier interessieren? Wenn es denen nicht passt, dass es in der EU ordentliche Verbraucherrechte gibt, können sie ja die Flüge ex-EU einstellen. Scheint sich ja aber doch zu lohnen, trotz starker Verbraucherrechte und EU261/04.
 

bender1057

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07.02.2010
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er will sich aber die Allegris erschleichen, ein deutlich besseres Produkt, für das er zu geizig war zu bezahlen

natürlich ein Fass aufmachen und aus dem Billigstticket das maximale rauspressen

Nur noch mal kurz zur Erinnerung, es gibt zwei unterschiedliche "Sachverhalte":

1.) Zum einen gibt es die EU-Verordnung sowie die zugehörige Rechtsprechung des EuGH, die bestimmte Rechte und Ansprüche für Flugpassagiere begründen. Außerdem gibt es deutsches (Vertrags-)Recht, aus dem sich ebenfalls Rechte und Ansprüche ergeben können.
2.) Zum anderen gibt es die SKCHG/INVOL-Regeln, die mehr oder weniger "freiwillig" seitens der Lufthansa Group definiert wurden und für alle ausgestellten Tickets gelten, die mit 220- (LH), 724- (LX), 257- (OS) oder 082- (SN) beginnen.

Punkt 1 und Punkt 2 sind nicht deckungsgleich! So gibt es bestimmte Konstellationen (insbesondere bei gewünschten Umbuchungen auf LHG-Flüge), in denen die "freiwilligen" Regeln möglicherweise etwas großzügiger ausgestaltet sind, als es zwingend durch die gesetzlichen und gerichtlichen Vorgaben notwendig wäre. Gleichzeitig gibt es jedoch auch andere Konstellationen (insbesondere bei gewünschten Umbuchungen auf Nicht-LHG-Flüge), in denen die "freiwilligen" LHG-Regeln nicht in vollem Umfang die obigen Passagierrechte abdecken.

Aus reiner Neugierde: Was genau treibt eigentlich euren Puls so in die Höhe und beschert euch schlaflose Nächte? Punkt 1 oder Punkt 2?
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
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Nur noch mal kurz zur Erinnerung, es gibt zwei unterschiedliche "Sachverhalte":

1.) Zum einen gibt es die EU-Verordnung sowie die zugehörige Rechtsprechung des EuGH, die bestimmte Rechte und Ansprüche für Flugpassagiere begründen. Außerdem gibt es deutsches (Vertrags-)Recht, aus dem sich ebenfalls Rechte und Ansprüche ergeben können.
2.) Zum anderen gibt es die SKCHG/INVOL-Regeln, die mehr oder weniger "freiwillig" seitens der Lufthansa Group definiert wurden und für alle ausgestellten Tickets gelten, die mit 220- (LH), 724- (LX), 257- (OS) oder 082- (SN) beginnen.

Punkt 1 und Punkt 2 sind nicht deckungsgleich! So gibt es bestimmte Konstellationen (insbesondere bei gewünschten Umbuchungen auf LHG-Flüge), in denen die "freiwilligen" Regeln möglicherweise etwas großzügiger ausgestaltet sind, als es zwingend durch die gesetzlichen und gerichtlichen Vorgaben notwendig wäre. Gleichzeitig gibt es jedoch auch andere Konstellationen (insbesondere bei gewünschten Umbuchungen auf Nicht-LHG-Flüge), in denen die "freiwilligen" LHG-Regeln nicht in vollem Umfang die obigen Passagierrechte abdecken.

Aus reiner Neugierde: Was genau treibt eigentlich euren Puls so in die Höhe und beschert euch schlaflose Nächte? Punkt 1 oder Punkt 2?
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