Lufthansa Express Rail - 24 Stunden Verspätung - Entschädigung?

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Toschu

Neues Mitglied
30.12.2022
7
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Hallo Zusammen,
ich hatte einen Flug mit Lufthansa mit Express Rail. Durch ein Problem im Zug habe ich meinen Flug nicht erwischt und habe 24 Stunden in Frankfurt verbracht, mit einem Hotel dass mir Lufthansa bereitgestellt hat + Taxi.
Die Lufthansa hat mir die 600€ Entschädigungsanspruch verweigert, ohne direkte Angabe der Richtlinie.

"Nach Ihrer Anfrage haben wir Ihre Buchung in unserem System überprüft und festgestellt, dass wir Ihnen die Entschädigung gemäß unserer Richtlinie nicht zusenden können. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Lufthansa in diesem Fall nicht haftbar gemacht werden kann und wir Ihrem Antrag auf Entschädigung nicht nachkommen werden."

Habe ich Anspruch auf die gewohnte Entschäigung oder gibt es bei Express Rail Tickets nur die Garantie dass ich umgebucht werde?
Da dies der gleiche Booking Code ist und ein Leg von Lufthansa bin ich davon ausgegangen dass die gewohnten Airline Richtlinien gelten. Dies wäre ja auch im Sinne der Entschädigung, da durch die Verspätung Kosten aufgetreten sind.

Falls ich darauf Anspruch habe: Was könnte ich erwähnen um meinen Anspruch durchzusetzen?

Habe leider keine direkte Antwort auf diese Frage per Google oder hier im Forum gefunden.

Grüße,
Tobias
 

Lutz1

Erfahrenes Mitglied
21.12.2016
1.353
968
wurde schon mehrfach diskutiert. Ausgleichsanspruch nach richtlinie nur bei flugzeugen mit tragflächen. ICE auf schiene hat keine....
 

Toschu

Neues Mitglied
30.12.2022
7
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Vielen Dank! Hab dann wohl die Threads dazu nicht gefunden.
Ich hoffe es werden noch Tragflächen am ICE angebracht in Zukunft.

Somit ist also Express Rail oft Blödsinn da man eine Zugbindung hat, den Zug und Uhrzeit nicht selbst auswählt und ich mit diesem auch nicht viel Puffer für Frankfurt hatte zum Gepäck aufgeben.
 

Lutz1

Erfahrenes Mitglied
21.12.2016
1.353
968
außer ner verpflichtenden umbuchung und ggf futter und hotel bekommst du nix von LH
 

Chiller3333

Erfahrenes Mitglied
26.11.2017
1.288
601
FRA, JFK
Somit ist also Express Rail oft Blödsinn da man eine Zugbindung hat, den Zug und Uhrzeit nicht selbst auswählt und ich mit diesem auch nicht viel Puffer für Frankfurt hatte zum Gepäck aufgeben.
Dafür wirst du umgebucht, wenn du deinen Flug aufgrund von Verspätung der Bahn verpasst.
Und Meilen gibt es auf dem DB Segment auch noch.
Die von dir angesprochenen Punkte würden sich aber auch nicht ändern, wenn du Anspruch auf EU261 hättest.
 

Toschu

Neues Mitglied
30.12.2022
7
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Dafür wirst du umgebucht, wenn du deinen Flug aufgrund von Verspätung der Bahn verpasst.
Und Meilen gibt es auf dem DB Segment auch noch.
Die von dir angesprochenen Punkte würden sich aber auch nicht ändern, wenn du Anspruch auf EU261 hättest.
Nach Ankunft in FRA Bahnhof hätte ich auch bei Püntklichkeit nur 1:20h Zeit gehabt. Hätte ich Express Rail nicht gehabt wäre ich deutlich früher gefahren, da es sehr häufig Probleme auf der Strecke gibt ab Freiburg. Insbesondere aktuell.
Falls ich das häufiger nutzen würde, wüsste ich dann dass ich die ersten 24 Stunden am Ziel nichts planen sollte da die Wahrscheinlichkeit relativ hoch ist dass ich nicht ankomme. ;-)

Aufgrund von Personalmangel war sogar die Abgabe am AirRail Schalter nicht möglich. Zusätzlich war der normale Lufthansa Info Bereich auch geschlossen, und man musste zur Umbuchung zu einem CheckIn Schalter.

Kommt natürlich auf die Reise, Bahnstrecke und die Verbindungen zum Zielland drauf an.
 

Xray

Erfahrenes Mitglied
13.04.2017
2.026
1.113
Hälfte ist im Prinzip natürlich Unsinn.
Entweder es gibt einen Anspruch, oder es gibt keinen.
Wenn LH Schlichtungsvorschläge über die Hälfte durchwinkt, dann vermutlich, weil sie Urteile eher fürchtet.

In jedem Fall ist der einfache Verweis auf den Wortlaut der Verordnung (Stichwort Tragfläche) zu schlicht. Der Wortlaut der Verordnung hätte eigentlich auch eine Pauschalentschädigung für die Verspätung eines non-EU carriers auf einem Segment mit Abflug und Ankunft außerhalb der EU unmöglich machen müssen. Wie wir heute wissen, geht es aber doch, wenn das Segment auf einem Ticket eines EU carriers mit Abflug in der EU mit drauf ist...

Wie ein Rechtsstreit tatsächlich ausgehen würde, weiß ich natürlich auch nicht. Bei der Konstellation Zug-dann Flug auf einem Ticket alles mit Flugnummer würde ich persönlich aber erwarten, dass der EuGH sein zentrales Mantra von "einem Flug" anwendet und das ganze einfach von Anfangspunkt bis Ziel betrachtet. Das Argument wird sein: LH verkauft eine Flugreise z.B. QKL-FRA-EZE und lässt QKL-FRA sogar wie einen Flug erscheinen. Damit wird es zum besagten "einen Flug". Dass LH sich für ein kleines Segment hilfsweise eines anderen Transportweges bedient fällt in den Bereich der wirtschaftlichen Entscheidung der LH und darf nicht dem Kunden zum Nachteil gereichen. Der Kunde Bucht eine LH-Flugreise z.B. von QKL bis EZE und erwartet eine pünktliche Ankunft in EZE. Wenn ein Gehilfe der LH dabei versagt, ist das nicht das Problem des Kunden. Alle bisherigen Begründungen des EuGH, auch mit den Hinweisen auf den Schutzzweck der Verordnung, deuten aus meiner Sicht in diese Richtung. Auch was die LH ggf tun kann, ist klar: sich am Vertragspartner DB schadlos halten...

Das ist aber nur meine persönliche Meinung und ausdrücklich keine Rechtsberatung oder Empfehlung. Aber wenn mich das mal ereilen sollte werde ich den Rechtsweg einschlagen mit ggf. Ziel EuGH-Entscheidung....
 
Zuletzt bearbeitet:

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
12.672
10.609
EU261/2004 Art. 3 (4):
Diese Verordnung gilt nur für Fluggäste, die von Motorluftfahrzeugen mit festen Tragflächen befördert werden.
Was ja genau passiert ist. Von Frankfurt nach irgendwo.

Es steht da eben exakt NICHT "Diese Verordnung gilt nur für Strecken, die von Motorluftfahrzeugen mit festen Tragflächen durchgeführt werden."

wurde schon mehrfach diskutiert. Ausgleichsanspruch nach richtlinie nur bei flugzeugen mit tragflächen. ICE auf schiene hat keine....
Wurde schon mehrfach in Urteilen anders entschieden. Aber OK, Urteil und Anspruch müssen nicht immer zusammenpassen.

Ich habe hier auch schon mehrfach den EuGH Standpunkt zum Thema gepostet. In kurz und vereinfacht: Obwohl nicht explizit darin enthalten, ist die EU261 aufgrund des Gleichheitsgrundsatzes sinngemäß anzuwenden. Ein Passagier auf QDU-FRA-NYC ist gleich zu behandeln wie ein Passagier auf DUS-FRA-NYC, wenn er mit der gleichen Verspätung am Zielort ankommt.
Die EU216 spricht ja auch von "Anspruch auf Beförderungsleistung begründendes Dokument oder eine gleichwertige papierlose, auch elektronisch ausgestellte Berechtigung, das bzw. die von dem Luftfahrtunternehmen oder dessen zugelassenem Vermittler ausgegeben oder genehmigt wurde" und das ist bei beiden Varianten der Fall.

Ganz spannend wird es bei reinen Zugfahrten ohne Weiterflug auf ExpressRail Ticket... Auch da hat ja ein Luftfahrtunternehmen das Ticket ausgegeben, aber es ist niemand von Motorluftfahrzeugen mit festen Tragflächen befördert worden

Wenn LH Schlichtungsvorschläge über die Hälfte durchwinkt, dann vermutlich, weil sie Urteile eher fürchtet.
Das denke ich auch. Wenn sie sich Ihrer Sache vor Gericht sicher wären, hätten sie sich auf keinen Vergleich eingelassen.
 
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Toschu

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30.12.2022
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Ich habe gestern den Antrag für das Schlichtungsverfahren ausgefüllt und habe bereits heute schon die Email bekommen dass es an die Lufthansa weitergeleitet wurde.
Schnell und einfach durchgeführt.

Nach spätestens drei Monate sollte ich eine Meldung erhalten laut Email:
Sehr geehrter Herr Name,

vielen Dank für Ihren Schlichtungsantrag vom 08.02.2023.

Ihren Antrag werden wir nun an die Fluggesellschaft Deutsche Lufthansa AG weiterleiten, um ihr Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Nachdem diese bei uns eingegangen ist, erfolgt unsere unabhängige und unparteiliche Prüfung der Sach- und Rechtslage.

Beachten Sie bitte, dass wir nur dann tätig werden können, wenn die Angelegenheit nicht bereits bei anderer Stelle (z.B. bei Gericht) anhängig ist. Zudem ist während des laufenden Schlichtungsverfahrens sämtlicher Schriftverkehr über uns zu führen. Sofern Sie weitere Korrespondenz zum Streitfall erhalten, bitten wir Sie deshalb um Übersendung an uns. Geben Sie dabei bitte Ihr Bearbeitungszeichen F XXXXX/XX an. Wenn sich Ihr Anliegen anderweitig erledigen sollte, benötigen wir ebenfalls eine entsprechende Mitteilung.

Nach spätestens drei Monaten erhalten Sie von uns eine Nachricht zum Stand Ihres Schlichtungsverfahrens. Sehen Sie daher bitte von zwischenzeitlichen Rückfragen zum Bearbeitungsstand ab.

Ich werde den Thread aktualisieren falls es neue Infos gibt und welchen Betrag ich am Ende erhalten habe.
 
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spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.865
1.328
MUC, BSL
Ich habe es jedenfalls schon wieder vergessen (ernstgemeint). Sollte nur ein Hinweis sein, ich merke gerade, dass das etwas schroff klang, war nicht beabsichtigt.
 

Toschu

Neues Mitglied
30.12.2022
7
7
Update:
Da die Schlichtungsstelle innerhalb des letzten Jahres viel menr Anfragen bekommen hat als zuvor hat die Bearbeitung etwas gedauert.

Die Lufthansa hat ein Angebot von 300€ gemacht, welches ich angenommen habe.
Das Geld sollte ich in den nächsten Wochen erhalten.

Außer dem senden des Antrags und der Bestätigung am Ende musste ich selbst nichts tun.
 
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Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
12.672
10.609
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300x250
Die Lufthansa hat ein Angebot von 300€ gemacht, welches ich angenommen habe.
50% ist besser als nichts, aber gleichzeitig auch der Beweis, dass LH es vor Gericht schwer gehabt hätte, sonst wären sie nicht drauf eingegangen.
Danke für die Abschlußmeldung.

Wäre noch nett zu erfahren, wann das Geld schlußendlich da war.

gibt es bei Express Rail Tickets nur die Garantie dass ich umgebucht werde?
Selbst die erscheint mihr eher eine Werbeaussage zu sein.
Habe noch nirgens (= vor allem nicht in den AGB) irgendetwas dazu gefunden.
Scheint mir eher ein Kulanzversprechen als eine Garantie zu sein.

Zumal es nur ein Wort ist, die Formulierung "auf den nächsten" ist ziemlich schwammig.
Die Reisemöglichkeit, die am zeitnähesten am Zielort ankommt (= u.U. bei einer Fremdairline)?
Der nächste Lufthansa Flug auf selber Route?
Der nächste Lufthansa Flug zum Ziel auf irgendeiner Route?
Der nächste Lufhansa Flug, auf dem die gebuchte Klasse noch verfügbar ist?