Lufthansa Group verlängert Zeitraum für kostenfreie Umbuchungen bis 28.02.2021

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rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.675
5.138
München
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Damit Fluggäste von Austrian Airlines, Lufthansa, SWISS, Air Dolomiti, Brussels Airlines und Eurowings weiterhin unbesorgt und flexibel ihre Reise buchen können, sind alle Tarife nun bis zum 28. Februar 2021 beliebig oft umbuchbar – ohne Umbuchungsgebühr.

Dabei können sowohl die Streckenführung (inklusive Start- und Zielort) als auch das Reisedatum den neuen Plänen angepasst werden.

Zu beachten:
  • Bei der Umbuchung müssen alle Tarifkonditionen berücksichtigt werden. Es kann daher eine Tarifaufzahlung, zum Beispiel auf die neue Strecke, Buchungsklasse oder Saisonzeit, erforderlich werden.
  • Grundsätzlich entfällt die Umbuchungsgebühr für alle – auch mehrfache – Umbuchungen, die bis zum 28. Februar 2021 vorgenommen werden. Zusätzlich ist die erste Umbuchung/Umschreibung, die nach diesem Datum erfolgt, in jedem Fall gebührenfrei (keine Umbuchungsgebühr).
  • Bei Umbuchungen/Umschreibungen gelten immer die Standardregeln für die Berechnung des Tarifs (Current Fares/Historical Fares).
  • Erfolgt die Ticketumschreibung auf Basis der Current Fare (z. B. bei der Umbuchung des ersten Coupons), so gelten nach der Umbuchung die Tarifkonditionen des neuen Tarifs. Das bedeutet, dass bei einer weiteren Reiseänderung eine Umbuchungsgebühr anfallen kann (sofern der neue Tarif nur noch gegen Gebühr umbuchbar ist) oder ein ursprünglich vollflexibler Tarif (FF) eventuell nicht mehr kostenfrei erstattbar ist.

Ausgenommen von der Regelung sind wie bisher auch Buchungen mit Reiseantritt (Point of Commencement) in Japan; innerdeutsche Tickets dürfen aus steuerlichen Gründen auch weiterhin nicht in internationale Tickets umgeschrieben werden und umgekehrt.
 

jc8136

Erfahrenes Mitglied
19.02.2011
1.276
27
ZRH
Wegen der Einschränkungen wieder so ein halber Schritt wo man die Kunden mehr ärgert als es (zumindest für mich) nutzt. Gerade die Ticketumschreibung ist immer wieder eine Dikussion mit dem Call Center. Traurig, dass so etwas besser und kundenfreundlicher bei EZY geht.
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.675
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München
Die Kulanzregel seitens Easyjet ist schlechter als die (nun vom 31.12.20 bis 28.02.21 verlängerte) Regelung der Lufthansa Group.

Bei Easyjet ist genauso eine Preisdifferenz zu entrichten, dort sind sie gleichauf.

Easyjet erlaubt Änderungen aber nur bis zu 14 Tage vor Reiseantritt, ohne dass eine Änderungsgebühr anfällt. Bei der Lufthansa Group geht es auch noch kurz vor Abflug.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.575
9.982
BRU
Ok, die Kompetenz der Call Center-Mitarbeiter lässt manchmal zu wünschen übrig. Nur de facto kann man sich doch derzeit den Aufpreis auf Flex mehr oder weniger sparen (außer, man möchte auf jeden Fall stornieren können, da man absolut keine andere Reise plant, auch nicht zu einem anderen Reiseziel....).

Ganz davon abgesehen: Bei Buchungen für den Sommerflugplan ist noch dazu die Wahrscheinlichkeit recht groß, dass eh mindestens 1 Segment gestrichen wird und/oder sich die Zeiten so ändern, dass die Verbindung nicht möglich. Und dann kannst Du kostenlos stornieren, Ersatzbeförderung zum gleichen Datum verlangen oder die gleiche Reise ohne Tarifdifferenz auf ein anderes (auch teureres) Buchungsdatum verschieben.

Gerade, wenn man bestimmte Strecken regelmäßig fliegt, finde ich die LH Group-Regelung hier wirklich gut.
 

crazy

Erfahrenes Mitglied
02.12.2009
457
190
Mir ist klar, dass ich bei Umbuchung auf einen günstigeren Flug die (negative) Tarifdifferenz nicht erstattet bekomme. Beispiel: Originalflug kostete € 500, anschließend Umbuchung auf einen Flug für € 200. Buche ich nun jedoch ein weiteres Mal um (z.B. auf eine Verbindung für € 450) wird laut Aussage des Lufthansa Service-Centers dagegen erneut eine (positive) Tarifdifferenz i.H.v. € 250 fällig, obwohl der Flugpreis immer noch unter dem ursprünglich entrichteten Preis von € 500 liegt. In Summe hätte ich damit € 750 bezahlt. Ist die Aussage des Service-Centers korrekt?
 

Hans456

Erfahrenes Mitglied
06.01.2014
1.312
1.554
Die Maßnahme ist an sich zu begrüßen, was mich nur bei der Lufthansa nach wie vor wundert, ohne das ich bisher in die Details der Steuern und Gebühren eingestiegen bin ist, dass ich jedes mal, selbst wenn das neue Ticket auf selber Strecke, nur zum späteren Termin, 20-30EUR günstiger angeboten wird, einen Betrag von 25-50EUR aufzahlen muss. Ging je um die telefonische Umbuchung von FRA-OPO-FRA.

Kenne ich so, nach nunmehr vielen Umbuchungen von keiner anderen Airline. Bei BA z. B. gibts über Betrag X, der mir 1:1 auf die neue Buchung angerechnet wird. Bleibt was übrig, kommt sogar ein neuer Gutschein per Mail, alles innerhalb von wenigen Stunden.
 
Zuletzt bearbeitet:

Champuslümmel1

Erfahrenes Mitglied
14.10.2010
1.654
1.531
Düsseldorf
Ich finde die Verlängerung sehr gut, da ich befürchte, dass meine Flüge nach/von GVA im Februar nicht stattfinden werden, da immer noch Risikogebiet.
 

jc8136

Erfahrenes Mitglied
19.02.2011
1.276
27
ZRH
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300x250
Die Kulanzregel seitens Easyjet ist schlechter als die (nun vom 31.12.20 bis 28.02.21 verlängerte) Regelung der Lufthansa Group.

Bei Easyjet ist genauso eine Preisdifferenz zu entrichten, dort sind sie gleichauf.

Easyjet erlaubt Änderungen aber nur bis zu 14 Tage vor Reiseantritt, ohne dass eine Änderungsgebühr anfällt. Bei der Lufthansa Group geht es auch noch kurz vor Abflug.

Im Call-Center bei EasyJet hatte ich auch wenige Tage vor Abflug kein Problem ohne Gebühr umzubuchen. Hinweis Covid-19 Massnahmen reichte aus. Vielleicht ein Ermessensentscheid aber im November kein Problem