Lufthansa senkt Kompensation nach Rückfrage

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frogger321

Erfahrenes Mitglied
09.06.2010
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982
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Zumindest die Keksbox ist voll mit anderen Fällen und nimmt nichts mehr an, tippe auf Krokofarm
 

Xray

Erfahrenes Mitglied
13.04.2017
2.029
1.118
Ich hab jetzt auch mal meinen claim eingereicht über das Formular auf der homepage, für 22h Verspätung YYZ-FRA....

Immerhin antworten sie jetzt innerhalb von 24 h, leider natürlich nur mit dem Ablehnungs-Baukasten:

"Guten Tag Xray,

vielen Dank für Ihre Schreiben von (gleiches Datum wie die email) und für Ihre Geduld.

Nach Ihrer Anfrage haben wir Ihre Buchung in unserem System überprüft und festgestellt, dass wir Ihnen die Entschädigung gemäß unserer Richtlinie nicht zusenden können.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Lufthansa in diesem Fall nicht haftbar gemacht werden kann und wir Ihrem Antrag auf Entschädigung nicht nachkommen werden. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und würden uns freuen, wenn Sie sich auch in Zukunft wieder für Lufthansa entscheiden.

Mit freundlichen Grüßen

i.A. ein südasiatischer Name"

Liebe Lufthansa, nein, ich habe kein Verständnis dafür, dass ich mit einem Standard-Schreiben, aus dem inhaltlich nichts hervorgeht, außer, dass nicht gezahlt wird, abgespeist werde. Nicht reinzuschreiben, warum man meint, dass nicht bezahlt werden müsste, ist schon ein eher rotzfrecher Kundenumgang.


Eigentlich hat man doch mit der email die Bestätigung, dass man einen Anspruch erhoben hat und die LH das abgelehnt hat. Damit kann das doch direkt zum Anwalt oder muss man der Gegenpartei noch eine Chance geben, das ohne zusätzliche Kosten zu korrigieren?
 
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Reaktionen: tyrolean und Delta01

rz231

Erfahrenes Mitglied
01.08.2010
1.066
71
HAJ, BWE
Ich hab jetzt auch mal meinen claim eingereicht über das Formular auf der homepage, für 22h Verspätung YYZ-FRA....

Immerhin antworten sie jetzt innerhalb von 24 h, leider natürlich nur mit dem Ablehnungs-Baukasten:

"Guten Tag Xray,

vielen Dank für Ihre Schreiben von (gleiches Datum wie die email) und für Ihre Geduld.

Nach Ihrer Anfrage haben wir Ihre Buchung in unserem System überprüft und festgestellt, dass wir Ihnen die Entschädigung gemäß unserer Richtlinie nicht zusenden können.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Lufthansa in diesem Fall nicht haftbar gemacht werden kann und wir Ihrem Antrag auf Entschädigung nicht nachkommen werden. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und würden uns freuen, wenn Sie sich auch in Zukunft wieder für Lufthansa entscheiden.

Mit freundlichen Grüßen

i.A. ein südasiatischer Name"
kommt mir bekannt vor:

Guten Tag Name,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Wie ärgerlich und belastend das für Sie gewesen sein muss. Können wir gut nachempfinden. Für die Unannehmlichkeiten bitten wir Sie um Entschuldigung.

Um Ihrer Forderung nachkommen zu können, müssen Wir uns an die Vorgaben des Gesetzgebers halten und kommen somit um gewisse Formalien nicht herum. Die
Hohen des Schadens muss von Ihnen, dem Fluggast, anhand von Belegen wie zum Beispiel kauf Quittungen oder dergleichen, nachgewissen werden. So sehr wir Ihren Unmut verstehen. Ihre Wunsch nach Erstattung der Kosten für Ihre Ersatz kaufe können wir ohne Belege nicht erfüllen.

Wir bitten Sie um Ihr Verständnis, dass wir unter diesen Umstanden keinen Schadensersatz leisten und hoffen, Sie trotzdem bald wieder an Bord von Lufthansa Begrüßen zu können

Mit freundlichen Grüßen

i.A. Name

Das ist der Originalwortlaut einer Mail an meine Frau - incl. der Rechtschreibfehler. Inhaltlich geht das komplett am gemeldeten Sachverhalt vorbei. Meine Frau wollte aus BUD zurück nach HAJ. Der Flieger war verspätet, sie wurde von LH auf LX umgebucht und kam mehr als zwei Stunden zu spät an. Ihre Mitfahrgelegenheit war weg und ein Freund musste sie am Flughafen abholen. Diese Fahrtkostenerstattung machte sie geltend.
 

frogger321

Erfahrenes Mitglied
09.06.2010
2.774
982
Immerhin bitten Sie um Entschuldigung und Verständnis, liest man so auch nicht mehr allzu oft. Häufiger wird sich für etwas entschuldigt, was per se gar nicht möglich ist.
 

Manuel83

Erfahrenes Mitglied
09.05.2012
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kommt mir bekannt vor:



Das ist der Originalwortlaut einer Mail an meine Frau - incl. der Rechtschreibfehler. Inhaltlich geht das komplett am gemeldeten Sachverhalt vorbei. Meine Frau wollte aus BUD zurück nach HAJ. Der Flieger war verspätet, sie wurde von LH auf LX umgebucht und kam mehr als zwei Stunden zu spät an. Ihre Mitfahrgelegenheit war weg und ein Freund musste sie am Flughafen abholen. Diese Fahrtkostenerstattung machte sie geltend.

2 Stunden zu spät ist halt nicht ausreichend. Minimum müssen es 3 Stunden für einen Anspruch sein.

Warum sollte die Airline für die Mitfahrgelegenheit oder den Freund aufkommen?