west-crushing, ein Schaden bei LX entsteht nicht dadurch, dass xy einen Vorteil hat.
Und n. h. E. ist es lediglich ein Verstoß gegen Vertragsbedingungen, aber nicht gegen ein Gesetz. Denn es gibt kein Gesetz, dass es den Fluggästen verbietet, Tickets zu übertragen. Im Rahmen der Vertragsfreiheit haben sich die Fluggesellschaften jedoch dazu entschieden, diese als nicht übertragbar auszugeben. Diesen Vertragsbestandteil habe ich bzw, der Käufer akzeptiert. Damit ist er i. w. S. gültig (da er nicht gegen ein Gesetz verstößt i. w. S).
Gegen die Vertragspflichten verstößt man, das ist richtig. Das macht jedoch noch keine Straftat daraus.
Aber das ist meine Einschätzung - das habe ich aber bereits gesagt.
Insoweit bedanke ich mich auch bei djohannw, der meine Einschätzung teilt.
Und nochmals der Hinweis, dass das keine Einladung oder Empfehlung für ein Handeln oder Unterlassen sein soll!