LX: LX: ID-Check bei Abflug in MUC

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08/15 PAX

Erfahrenes Mitglied
13.03.2009
1.065
1
ZRH
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"Subjektiver Tatbestand" nennt sich hier das Hintertürchen :cool:
 

08/15 PAX

Erfahrenes Mitglied
13.03.2009
1.065
1
ZRH
"Vertragsbedingungen", AGB, aber was soll dieser kindische Test? Magna cum, in D > 9.5 jedenfalls im letzten Jahrhundert ;)
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
8.236
3.834
CGN
"Vertragsbedingungen", AGB, aber was soll dieser kindische Test? Magna cum, in D > 9.5 jedenfalls im letzten Jahrhundert ;)

Kindisch sind eher deine Antworten. Dann können wir das auch lassen, nachdem schon über den Flughafenausbau Frankfurt eine sachliche Diskussion möglich war, muss ich wohl in einem Wahn angenommen haben, das VFT sei vielleicht in seine früheren, konstruktiven Tage zurückgekehrt.
 

HamburgAround

Erfahrenes Mitglied
19.01.2010
365
0
Hamburg
west-crushing, ein Schaden bei LX entsteht nicht dadurch, dass xy einen Vorteil hat.
Und n. h. E. ist es lediglich ein Verstoß gegen Vertragsbedingungen, aber nicht gegen ein Gesetz. Denn es gibt kein Gesetz, dass es den Fluggästen verbietet, Tickets zu übertragen. Im Rahmen der Vertragsfreiheit haben sich die Fluggesellschaften jedoch dazu entschieden, diese als nicht übertragbar auszugeben. Diesen Vertragsbestandteil habe ich bzw, der Käufer akzeptiert. Damit ist er i. w. S. gültig (da er nicht gegen ein Gesetz verstößt i. w. S).
Gegen die Vertragspflichten verstößt man, das ist richtig. Das macht jedoch noch keine Straftat daraus.
Aber das ist meine Einschätzung - das habe ich aber bereits gesagt.
Insoweit bedanke ich mich auch bei djohannw, der meine Einschätzung teilt.
Und nochmals der Hinweis, dass das keine Einladung oder Empfehlung für ein Handeln oder Unterlassen sein soll!
 

Diogenes

Erfahrenes Mitglied
20.02.2011
618
0
STR/CAN/HKG/HGH/XMN
Da wäre ich mir aber glatt nicht so sicher. Du brauchst nämlich nur den Vermögensschaden bei LX, der dann stoffgleich mit dem bei dem OP eingetretenen Vorteil sein muss. Der Schaden liegt darin, dass der OP kein Ticket hat (hätte er ordnungsgemäßg bezahlt, hätte LX x€ bekommen), und das ist auch gleichzeitig der Vermögensvorteil des OP.
Die Frage ist beim Vermögensschaden natürlich auch noch, nach welcher Berechnung der Schaden zustande kommt.
Nimmt man die bloße Saldotheorie hat LX vorher nicht mehr oder weniger als nachher.
Ob A fliegt oder B fliegt, das ist egal.
Lässt A das Ticket verfallen, hätte LX ja sogar mehr Geld wie vorher, da keiner das Glas Wasser an Bord konsumiert und - keine Ahnung - 30 Liter Kerosin gespart sind.