IB: Maschine in Buenos Aires ausgefallen, 1 Tag delayed. Kompensation?

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Anders

Erfahrenes Mitglied
17.08.2011
520
48
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Sorry fuers Hochholen und Kapern dieses Threads, aber von der Thematik passt es mit rein:

Hat jemand bereits irgendwelche VDB-Erfahrungen mit Iberia gemacht? Stellen sie sich da genauso quer und sind unkooperativ?
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.378
772
Unter TABUM und in BNJ
Redest Du wirklich über das freiwillige VDB oder meinst Du das nicht freiwillige IDB?

Bei VDB gebe ich doch meine Bordkarte nicht zurück wenn ich da nicht an Ort und Stelle Bargeld oder ähnliches bekomme...
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
22.375
17.551
Das ist jetzt nur ein Detail, aber das Ziel tut hier gar nichts zur Sache.
Wenn es ein EU-Carrier ist, gelten für diesen die EU-Verordnung auch dann, wenn der Flug komplett außerhalb der EU stattfindet.

Auch wenn ich es etwas verspaetet lese, moechte ich das schnell korrigieren:

"Diese Verordnung gilt

a) für Fluggäste, die auf Flughäfen im Gebiet eines Mitgliedstaats, das den Bestimmungen des Vertrags unterliegt, einen Flug antreten;

b) sofern das ausführende Luftfahrtunternehmen ein Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft ist, für Fluggäste, die von einem Flughafen in einem Drittstaat einen Flug zu einem Flughafen im Gebiet eines Mitgliedstaats, das den Bestimmungen des Vertrags unterliegt, antreten, es sei denn, sie haben in diesem Drittstaat Gegen- oder Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen erhalten."

Also nicht fuer Passagiere ohne EU-Beruehrung, selbst bei einer EU-Airline.
 

Anders

Erfahrenes Mitglied
17.08.2011
520
48
Redest Du wirklich über das freiwillige VDB oder meinst Du das nicht freiwillige IDB?

Bei VDB gebe ich doch meine Bordkarte nicht zurück wenn ich da nicht an Ort und Stelle Bargeld oder ähnliches bekomme...

Ich habe tatsächlich das freiwillige VDB gemeint - fliege am 8./9.1. MEX-MAD-MUC, und das MAD-MUC-Leg ist genullt...
 

ckone501

Erfahrenes Mitglied
22.11.2009
4.251
12
Vor 2 Tagen kam diese Mail:

Madrid, 15. Februar 2012

Referenz: xxx



Sehr geehrte Frau xxx

Ich schreibe Ihnen in Bezug auf den Flug IB 6842 des 12. Dezember 2011 und danke Ihnen, dass Sie sich an uns gewendet haben.

Bitte entschuldigen Sie die Unannehmlichkeiten, die Ihnen durch den Ausfall Ihres Fluges entstanden sind. Wir wissen, wie wichtig es für unsere Kunden ist, dass der Flugplan eingehalten wird. Deshalb tun wir alles in unserer Macht Stehende, um Flugausfälle zu vermeiden.

In diesem Fall mussten wir den Flug aufgrund eines technischen Problems streichen, das unsere Mechaniker beheben mussten, damit die Flugsicherheit gewährleistet ist. Wir haben Ihnen diese Entscheidung sofort nach Bekanntwerden dieses Umstands mitgeteilt und Ihnen im Rahmen der verfügbaren Möglichkeiten die schnellstmögliche Alternative zur Erreichung Ihres Reiseziels angeboten.

Da es sich hierbei um einen außergewöhnlichen Umstand handelt, den wir trotz aller ergriffenen Maßnahmen nicht verhindern konnten, steht Ihnen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 keine Entschädigung zu.

Wenn zu erwarten ist, dass Ihr Flug mit über zwei Stunden Verspätung am Zielort kommt, werden Sie von uns entsprechend informiert und unterstützt.

Falls wir Ihnen unsere Leistungen nicht wie geplant zur Verfügung stellen konnten, bitte ich Sie, mir die Originalrechnungen über die Kosten für Verpflegung, Telefonanrufe und Unterkunft zu senden, die Ihnen während der Wartezeit am Flughafen entstanden sind. Für die Rückerstattung dieser Kosten benötige ich ferner Ihre Personalausweis- oder Passnummer, Ihre Telefonnummer und Ihre vollständige Anschrift.

Ich danke Ihnen nochmals, dass Sie mit uns Kontakt aufgenommen haben, da uns Ihre Mitwirkung bei der Durchführung von Verbesserungen hilft. Wir hoffen, dass wir auch weiterhin auf Ihr Vertrauen zählen können.

Mit freundlichen Grüßen,

xxx
Gerente Atención al Cliente


EQUIPAJE / BAGGAGE
Tel.: 902 341 342 / +34 91 514 99 44
Fax: +34 514 99 58
Apartado de Correos: 36.299, 28080 Madrid. España. PASAJE / CUSTOMER RELATIONS
www.iberia.com
Apartado de Correos: 36.315, 28080 Madrid. España.


Sehe ich das falsch oder ist das einfach nur eine Abwimmel Aktion obwohl die Entschädigung zusteht?
 

Astrogator

Erfahrenes Mitglied
24.09.2010
640
84
Das ist Abwimmelei, ganz klar.
Ein technisches Problem ist sicherlich kein außergewöhnlicher Umstand gem EU-Richtlinie.
Bleib am Ball.
 

boarding

Erfahrenes Mitglied
10.01.2012
7.262
2
MUC
Das ist Abwimmelei, ganz klar.
Ein technisches Problem ist sicherlich kein außergewöhnlicher Umstand gem EU-Richtlinie.
Bleib am Ball.

Prinzipiell bin ich da bei dir. So ganz klar ist das aber nicht, wenn die Maschine in Südamerika steht und dann erst das Problem auftritt. Aus dem Nichts hat Iberia dann weder Techniker noch Ersatzteile zur Hand oder könnte diese dauerhaft vorhalten.
 

ckone501

Erfahrenes Mitglied
22.11.2009
4.251
12
Prinzipiell bin ich da bei dir. So ganz klar ist das aber nicht, wenn die Maschine in Südamerika steht und dann erst das Problem auftritt. Aus dem Nichts hat Iberia dann weder Techniker noch Ersatzteile zur Hand oder könnte diese dauerhaft vorhalten.

Hmmm, das ist natürlich alles etwas undurchsichtig.... Was soll sie denn jetzt tun? Über EU Claim?
 

TXLover

Erfahrenes Mitglied
13.08.2010
1.488
1
Prinzipiell bin ich da bei dir. So ganz klar ist das aber nicht, wenn die Maschine in Südamerika steht und dann erst das Problem auftritt. Aus dem Nichts hat Iberia dann weder Techniker noch Ersatzteile zur Hand oder könnte diese dauerhaft vorhalten.

Darauf kommt es nicht an. Aber um bei Deinen Argumentationsmustern zu bleiben:
Dass eine Luftfahrgesellschaft ausserhalb der eigenen Basen weder Techniker noch Ersatzteile vorhält ist durchweg ein "gewöhnlicher Umstand". ;)
 
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pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Darauf kommt es nicht an. Aber um bei Deinen Argumentationsmustern zu bleiben:
Dass eine Luftfahrgesellschaft ausserhalb der eigenen Basen weder Techniker noch Ersatzteile vorhält ist durchweg ein "gewöhnlicher Umstand". ;)

Hihi. Verwirr die Leute doch nicht! :p

Prinzipiell bin ich da bei dir. So ganz klar ist das aber nicht, wenn die Maschine in Südamerika steht und dann erst das Problem auftritt. Aus dem Nichts hat Iberia dann weder Techniker noch Ersatzteile zur Hand oder könnte diese dauerhaft vorhalten.

Ein technischer Defekt wird nicht dadurch ungewöhnlich, dass er outbound auftritt. Fertig.
 
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boarding

Erfahrenes Mitglied
10.01.2012
7.262
2
MUC
Ein technischer Defekt wird nicht dadurch ungewöhnlich, dass er outbound auftritt. Fertig.
Es wird also auch von Rechtsseite aus vorgegeben, dass er überall umgehend zu beheben ist und deshalb kein Problem darstellen darf? Das halte ich für weltfremd (aber ich glaube durchaus, das es so ist).
 

janfliegt

Erfahrenes Mitglied
28.07.2011
6.129
5
FHH (Feld hinterm Haus)
Es wird also auch von Rechtsseite aus vorgegeben, dass er überall umgehend zu beheben ist und deshalb kein Problem darstellen darf? Das halte ich für weltfremd (aber ich glaube durchaus, das es so ist).

Es heißt ja nur, dass es nicht ungewöhnlich und daher für den Carrier vorhersehbar ist, dass so etwas bei x% der Flüge auftritt. Der Carrier kann dann nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten entscheiden, wie viel Wartungs- oder Backup-Maschinen-Mehraufwand sich gegenüber den sonst fälligen Kompensationszahlungen rechnet...
 
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pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Es wird also auch von Rechtsseite aus vorgegeben, dass er überall umgehend zu beheben ist und deshalb kein Problem darstellen darf? Das halte ich für weltfremd (aber ich glaube durchaus, das es so ist).

Weltfremd ist ein schönes Wort in diesem Zusammenhang, denn nach Deiner Theorie wären 50% der Flüge, die Kontakt zu fremden Welten haben, haftungsfrei gestellt. Ist ja auch völlig unzumutbar, dass z.B. LH für UA in FRA etwas tut, was UA für LH in ORD tun könnte. Wenn ich meine, ein Ziel bedienen zu können, dann sollte ich auch die Einsatzfähigkeit vor Ort sichergestellt haben, oder?
 
Zuletzt bearbeitet:

ckone501

Erfahrenes Mitglied
22.11.2009
4.251
12
Zusammengefasst kann ich ihr also sagen daß sie ein Anrecht auf die Kompensation hat und die Sache an EU Claim abgeben soll, richtig?
 

TXLover

Erfahrenes Mitglied
13.08.2010
1.488
1
1. Halbsatz: ja (sofern nicht die absolut seltenste Ausnahme eines "aussergewöhnlichen Umstands" vorliegt, dafür spricht aber nichts)
2. Halbsatz: hmmm. Ich würde zunächst mit einem Zweizeiler mahnen ("falsche Aussage, Zahlung bis spätestens ... erwartet"), um Verzug herzustellen und dann erst die Sache zur Beitreibung weitergeben. Es muss nicht EUClaim sein.
 
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