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Münster
Regelung: 4,5% der Zimmerrate
Quellen: Stadt Münster: Amt für Finanzen und Beteiligungen - Steuern und Gebühren - Beherbergungsteuer
Vermeidung: Ausgenommen Übernachtungen aufgrund beruflicher, geschäftlicher oder dienstlicher Notwendigkeit oder Übernachtungen aufgrund von Aus-, Fort- und
Weiterbildungsmaßnahmen mit Befreiungsformular und zugehörigen Nachweis (z.B. Arbeitgeberbestätigung)
Anmerkungen: Einführung zum 1.7.2016
Quellen: Stadt Münster: Amt für Finanzen und Beteiligungen - Steuern und Gebühren - Beherbergungsteuer
Vermeidung: Ausgenommen Übernachtungen aufgrund beruflicher, geschäftlicher oder dienstlicher Notwendigkeit oder Übernachtungen aufgrund von Aus-, Fort- und
Weiterbildungsmaßnahmen mit Befreiungsformular und zugehörigen Nachweis (z.B. Arbeitgeberbestätigung)
Anmerkungen: Einführung zum 1.7.2016