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Das Problem: LH wirbt damit.
Damit kann man dann auch das schlechte Catering, die teilweise dürftige IT, unzufriedenstellendes Handling von Beschwerden etc. erklären - alles keine Kernkompetenz
LH wirbt: "Meilen inklusive" und stellt werbend heraus, daß man für Meilen sehr günstig fliegen könne. Das nenne ich durchaus Werbung.
LH wirbt auch mit Prämienmeilentabellen: Was bekomme ich wofür.
LH bietet daher als "Sevice", um die Werbung auch selbst "prüfen" zu können, den Meilenrechner an.
Das nenne ich damit werben.
Das nenne ich eine schwachsinnige Pseudoargumentation.
Aber vielleicht sieht das Gericht das ja ganz anders, also los: VERKLAGEN!![]()
Wie ich in dem bereits verlinkten anderen Thread schon erwähnte, ist für unlautere Werbung selten der einzelne zuständig, sondern die Wettbewerbszentrale. Du kannst ja mal eine Beschwerde einreichen und schauen, ob sie da ernst genommen wird. Ich würde sagen: Ja.
Wieso denn ich? Ich sehe hier kein Problem. Wenn du eins siehst, reiche ein und berichte. Ganz ehrlich, wenn du dir die Mühe machen willst, finde ich das super (die meisten reden ja immer nur), nur sehe ich in diesem Fall schwarz für dich. Wo ich eher Chancen sehe: Die Fehler des Meilenrechners bei Kauftickets, da gibt es immer wieder Falschangaben, weil das Ding mit Codeshares und unterschiedlichen Buchungsklassen bei gebuchter und ausführender Airlines nicht umgehen kann und sie nicht transponiert. Das wäre für mich ein Ansatzpunkt.
Das wäre ein weiterer...Dann reich' Du den mal ein.
Da wird angezeigt daß man für 45k in C buchen kann.(
Also ich habe keine Probleme mit der Seite alles wunderbar. Man sollte sich halt ein wenig mit "seinem" Anliegen beschäftigen. Und als sog. Vielflieger *hust* sollte man schon einige Routings kennen und welche Airline welche Ziele anfliegt. Die meisten Servicekartennummern der sog. Vielflieger fangen mit 9999... an.
Steinzeit. Demnächst schlägst Du noch vor, dass man einen Papierflugplan zu Rate ziehen soll um die genauen Meilen zu berechnen...
Ich denke, dass man in einem Monat Arbeit von einem einigermaßen fitten Praktikanten hier einen Rechner zur Verfügung stellen könnte, der alle Verbindungen sinnvoll und richtig darstellen und "preisen" kann!
Ein Meilenrechner, und darum geht es hier, ist jedoch keinesfalls Teil des Beförderungsvertrags.
Ein Verstoss gegen § 5 UWG durch den Meilenrechner (z.B. hier diskutierte Staedtepaare) und die Meilentabelle (nicht per Direktflug angebotene Verbindungen zwischen zwei Regionen) ist evident.
Und warum spart LH? Weil sie keinen Druck von außen haben...
Der Praktikant wird schnell bezahlt, wenn es sonst Ordnungsgelder hagelt.