Mein SNAFU scheint nun endlich behoben zu sein. Die Leute bei Twitter bekommen wohl deutlich mehr Kompetenzen zugestanden als bei Hotline, haben zwar schräge Alternativen vorgeschlagen, aber haben prinzipiell anerkannt, dass wir für Umbuchungen unabhängig von Award-Verfügbarkeit berechtigt sind.
Allerdings wurde unser Flug (QR1036) von A321neo wieder auf normale A320 zurückgewechselt. Automatisches re-upgrade gab es zwar nicht, aber immerhin haben sie uns auf Nachfrage zurückgebucht.
Durch das Hin und Her haben wir die Sitzplatzreservierungen verloren (auch auf dem ZRH-Leg

), die ja nun bei Award-Buchungen nicht mehr inkl. sind. Aber wenn die Alternative ist, AS-Zugang für eine Nacht zu verlieren, nehm ich das gerne in Kauf.
Aber schon heftig, dass man nun wohl bei jeder A320-Route damit rechnen muss, dass da ein A321neo reingegrätscht wird und man automatisch ein Y-Downgrade bekommt.
In so einer Situation sollte man einfach vergessen, dass es die Hotline überhaupt gibt, und direkt deren SR auf Social Media kontaktieren.
Das BAZL hat sich auch noch gemeldet und mich an ihr Entschädigungsformular verwiesen. Das scheint mir allerdings nur für die Einforderung von Geld gem. EC261/2004 bzw. dem schweizerischen Gegenstück zu sein, statt dass jemand bei der Airline anklopfen würde um sie an ihre rechtlichen Verpflichtungen zu erinnern.
Hätte natürlich auch einen Anwalt beauftragen können, aber wär schon absurd.