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Ich schlage gerade mal wieder die Hände über dem Kopf zusammen, da die Angaben im Web mal wieder widersprüchlich sind...
Muss ich auch als Tagesgast mich bei der Polizei als Tourist anmelden oder ist es tatsächlich, wie auf anderen Websiten dargestellt (u.a. auch Außenministerium Österreich) erst ab 3 Tagen Aufenthaltszeit nötig?
Die Amis sprechen von "longer than 24h", andere hingegen davon, dass man es auch als Tagesgast machen muss!?
Muss ich auch als Tagesgast mich bei der Polizei als Tourist anmelden oder ist es tatsächlich, wie auf anderen Websiten dargestellt (u.a. auch Außenministerium Österreich) erst ab 3 Tagen Aufenthaltszeit nötig?
Die Amis sprechen von "longer than 24h", andere hingegen davon, dass man es auch als Tagesgast machen muss!?
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