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In Österreich verdienen sich Besitzer strategisch günstig gelegener (Park)Flächen ein nettes Zubrot durch Besitzstörungsklagen. Ein Beweisfoto genügt, und der Fahrzeughalter ist eine ordentliche Stange Geld los. So etwas ähnliches muss es doch auch in Deutschland geben, oder?
Ist möglich, Du musst aber wohl beweisen das der Parkplatz ganz deutlich als gebührenpflichtiger Parkplatz gekennzeichnet war/ist. In der Situation wohl schlecht machbar, der Stellpaltz war ja sicher auch eh gemietet.
In Österreich verdienen sich Besitzer strategisch günstig gelegener (Park)Flächen ein nettes Zubrot durch Besitzstörungsklagen. Ein Beweisfoto genügt, und der Fahrzeughalter ist eine ordentliche Stange Geld los. So etwas ähnliches muss es doch auch in Deutschland geben, oder?
Gibt es in Deutschland auch,
Du sparst Dir telefonieren mit Ordnungsamt, Polizei etc.,
die Jungs hier kommen, schleppen ab und übernehmen vor allem auch das Inkasso.
Keine eigenen, finzanziellen Vorleistungen nötig.
Man hat den Kopf frei und auch seine Parkplätze.
Wir sind Ihr Partner für Parkraummanagement im In- und Ausland. Wir überwachen Privatparkplätze, Ein- und Ausfahrten, Feuerwehrzonen, Lieferzonen und schleppen Fremd-, Falsch- und Dauerparker auf schnellstem Wege. Der Falschparker bezahlt die Versetzung. Wir übernehmen das Inkasso.
Und wie soll das hier weiterhelfen,? Der Abschlepper soll Inkasso beim Fiskus machen, der nach Ausschlagung der Erbschaft durch Angehörige Erbe und damit Eigentümer der Rostlaube ist? Der Fiskus macht bestimmt sofort das Portemonnaie auf, wenn die Parkfriends24 kommen...
Ich würde mich an das Nachlassgericht werden. Sollen die dem Nachlasspfleger Beine machen oder einen neuen bestellen. Wenn die Wohnung aufgelöst worden ist, sollten da ja Papiere / Schlüssel zu den Akten genommen worden sein.
Sicher, und wenn der Wagen beim Abschlepper gelagert wird auch noch die Lagerkosten und alles, was dann noch kommt. Vermutlich schlechte Idee mit einem offiziellen Abschlepper.
Ich würde mich an das Nachlassgericht werden. Sollen die dem Nachlasspfleger Beine machen oder einen neuen bestellen. Wenn die Wohnung aufgelöst worden ist, sollten da ja Papiere / Schlüssel zu den Akten genommen worden sein.
entspricht nicht der Rechtslage (vgl. § 564 BGB), wie schon von @Flying Lawyer ausgeführt.
Wieso wird die Miete weiter überwiesen? Wo kommt das Geld dafür her, wenn doch angeblich nichts mehr vorhanden war? Wissen die Bank und, sofern die Mieterin Rentnerin war, die Rentenversicherung vom Todesfall? Soweit hier tatsächlich Rentenzahlungen über den Tod hinaus erfolgen sollten, kann der OP in Bezug auf die hieraus per Dauerauftrag bezahlte Miete gegenüber der Rentenversicherung erstattungspflichtig sein (§ 118 Abs. 4 SGB VI).
Au ja, die Polizei macht dann eine Halterabfrage um herauszufinden, wem das Auto gehört und kommt nach mehr oder weniger langer Recherche darauf, dass der Halter in der Wohnung des TO gewohnt hat und verstorben ist.
Ich hatte mal auch so einen Fall, ein älterer Herr der in einer Wohnung von mir wohnte und ein Reguläres Mietvertrag hatte, verstorben ist
Er hatte eine Schwester, die hat aber das Erbe ausgeschlagen
Das Gericht stellte ein Nachlasspfleger ein und der hat das Mietverhältnis erstmals gekündigt, mit den gesetzlichen 3 Monaten Kündigungsfrist, also die 3 Monaten Miete habe ich bekommen, musste aber dann die Räumung aber selber zahlen
Die ganze Geschichte hat mir damals über 4000 Euro gekostet, aber der Wagen hat sich damals der Nachlasspfleger gekümmert, trotzdem am ende habe ich nichts bekommen, denn der Nachlasspfleger fast 15k aus der Erbmasse genommen, um nur ein Paar Briefe zu schreiben
Das Gericht stellte ein Nachlasspfleger ein und der hat das Mietverhältnis erstmals gekündigt, mit den gesetzlichen 3 Monaten Kündigungsfrist, also die 3 Monaten Miete habe ich bekommen, musste aber dann die Räumung aber selber zahlen
Ist doch alles viel zu aufwändig. Ein Hunderter für den Abschlepper sollte wohl - wenn ich den Kontext richtig verstehe - den Kohl auch nicht mehr fett machen. Und spart die stundenlange Recherche, die auch niemand bezahlen wird!
Und natürlich soll das Auto nicht beim Abschlepper eingelagert werden, sondern nur auf irgendeinen freien Parkplatz gestellt werden.
Was manche Leute aus so einem banalen und jeden Monat zigfach vorkommenden Sachverhalt für eine Raketenwissenschaft machen…
Hatte er damals nicht bezahlt beim Einzug
der Herr, hat dort von 1983 bis 2016 gelebt, hatte bei Einzug keine Kaution bezahlt, er hat auch 2016 für eine 92m² Wohnung nur 390 Euro Kaltmiete bezahlt, im Hennefer Zentrum
Das kann natürlich sein. Der Anwalt hat aber einen Bankenrundruf (ich weiß nicht, ob das seine Wortwahl war) gemacht sagt er. Es wäre aber üblich, dass Banken sehr spät oder gar nicht antworten.
Vielleicht ist ja auch noch relevant wer die Kosten für den Stellplatz trägt so lange das Fahrzeug dort abgestellt wird? Könnte vielleicht mal teurer als das Auto werden nur so als Idee.
Auch wenn hier inzwischen beachtlicher Input geposted wurde, könnte Haus und Grund eine Anlaufstelle sein. Die Mitgliedschaft kostet nicht die Welt und Beratung meistens erst mal nichts.
Meine Patentante und ihr Mann vermieten seit ca. 50 Jahren Wohnungen und Häuser und sie lassen an Haus und Grund kein gutes Haar (sie waren da auch mal dabei), da die ihr Geld nicht wert & langsam seien. Deswegen habe ich die bisher immer aus meinen Betrachtungen ausgeklammert. Ist aber ja nur eine Einzelmeinung und ich werde mir die mal ansehen.
Nach den Schilderungen des OP frage ich mich, ob der Nachlasspfleger überhaupt in der Wohnung gewesen ist und was er sonst eigentlich getan hat.
Die Äußerung
entspricht nicht der Rechtslage (vgl. § 564 BGB), wie schon von @Flying Lawyer ausgeführt.
Wieso wird die Miete weiter überwiesen? Wo kommt das Geld dafür her, wenn doch angeblich nichts mehr vorhanden war? Wissen die Bank und, sofern die Mieterin Rentnerin war, die Rentenversicherung vom Todesfall? Soweit hier tatsächlich Rentenzahlungen über den Tod hinaus erfolgen sollten, kann der OP in Bezug auf die hieraus per Dauerauftrag bezahlte Miete gegenüber der Rentenversicherung erstattungspflichtig sein (§ 118 Abs. 4 SGB VI).
In der Wohnung war er. Er hat sogar direkt einen Tatortreiniger zur Hand gehabt, der ("anders als alle anderen") "echt seriös ist und tolle Arbeit macht". Nachdem er für ca. 1.000 € zweimal ein Ozongerät in die Wohnung gestellt hat und ein ca 1x1m großes Quadrat des Teppichs entfernt hat und die Wohnung im großen und ganzen so aussah wie vorher haben wir einen eigenen Entrümpler beauftragt. Vllt. hat das dem Anwalt auch nicht gepasst.
Aber umso besser wenn das nicht zulässig ist. Was wäre denn der zulässige Weg der Kündigung? Gestorben ist sie wohl irgendwann zwischen dem 17.08. und dem 09.09. - also 3 Monate ab dann -> Oktober, November, Dezember? Oder 3 Monate nach dem Zugang des Schriebs des Anwalts, dass er jetzt fertig sei: 26.11. -> Dezember, Januar, Februar? Wenn letzteres, dann würde uns die Miete, die aktuell noch per Dauerauftrag bei uns eingeht, ja sogar zustehen.
Ich hatte mal auch so einen Fall, ein älterer Herr der in einer Wohnung von mir wohnte und ein Reguläres Mietvertrag hatte, verstorben ist
Er hatte eine Schwester, die hat aber das Erbe ausgeschlagen
Das Gericht stellte ein Nachlasspfleger ein und der hat das Mietverhältnis erstmals gekündigt, mit den gesetzlichen 3 Monaten Kündigungsfrist, also die 3 Monaten Miete habe ich bekommen, musste aber dann die Räumung aber selber zahlen
Die ganze Geschichte hat mir damals über 4000 Euro gekostet, aber der Wagen hat sich damals der Nachlasspfleger gekümmert, trotzdem am ende habe ich nichts bekommen, denn der Nachlasspfleger fast 15k aus der Erbmasse genommen, um nur ein Paar Briefe zu schreiben
Ich weiß nicht, was der Nachlasspfleger sich in unserem Fall genommen hat -> es war ja angeblich ein überschuldeter Nachlass. Was ich weiß ist, dass die Miete vom Amt gezahlt wurde. Daher kA was auf dem Konto der Dame wirklich noch drauf ist/war, oder ob das gerade mit jeder Ausführung des Dauerauftrags weiter in den Dispo rutscht. Aber eigentlich sollte ja auch die Bank Kenntnis vom Todesfall haben?
Alles in allem sind wir mittlerweile auch bei 13k€ Investitionen, alleine die Räumung der 1.5-Zi-Whg. hat ca. 5,5k gekostet. Der Rest ist die nachfolgende Sanierung, die aber auch bei Lebendauszug notwendig gewesen wäre. Und ja, sie war angehende Messie soweit wir das sehen konnten.
Beitrag automatisch zusammengeführt:
Es gibt neue Entwicklungen: Nachbarn haben heute berichtet, dass "einer vom Gericht" am Auto war, einen Schlüssel hatte und sich da wohl mal reingesetzt hat um zu sehen, ob es noch fährt. Das hätten die mir auch mal sagen können, dann hätte ich euch hier nicht mit einem Thread belästigen müssen. Ärgerlich, dass man das nur durch Zufall erfährt.
Nun habe ich heute auf dem Amtsgericht den entsprechenden MA nicht erreicht, aber ich möge morgen nochmal anrufen. Bin gespannt, was das nun gibt. Gehe aber davon aus, dass der Nachlasspfleger oder gleich das Amtsgericht den Wagen verwertet. Auch wenn es "nur" ein Twingo ist, so ist er nicht runtergerockt, nur reinigen muss man ihn mal.
Hatte er damals nicht bezahlt beim Einzug
der Herr, hat dort von 1983 bis 2016 gelebt, hatte bei Einzug keine Kaution bezahlt, er hat auch 2016 für eine 92m² Wohnung nur 390 Euro Kaltmiete bezahlt, im Hennefer Zentrum
Das ist bitter - wie kommt es, dass man beim Einzug keine Kaution bezahlt? Wie ich hier ja gerade selber lerne hilft die im Zweifel nicht viel (bei uns sind es 800€), aber eine gewisse Absicherung ist es schon.
Ich weiß nicht, was der Nachlasspfleger sich in unserem Fall genommen hat -> es war ja angeblich ein überschuldeter Nachlass. Was ich weiß ist, dass die Miete vom Amt gezahlt wurde. Daher kA was auf dem Konto der Dame wirklich noch drauf ist/war, oder ob das gerade mit jeder Ausführung des Dauerauftrags weiter in den Dispo rutscht. Aber eigentlich sollte ja auch die Bank Kenntnis vom Todesfall haben?
Alles in allem sind wir mittlerweile auch bei 13k€ Investitionen, alleine die Räumung der 1.5-Zi-Whg. hat ca. 5,5k gekostet. Der Rest ist die nachfolgende Sanierung, die aber auch bei Lebendauszug notwendig gewesen wäre. Und ja, sie war angehende Messie soweit wir das sehen konnten.
Solange der Nachlasspfleger den Mietvertrag nicht kündigt, ist die Zahlung der Miete ja zulässig
Ich habe damals 1 Monat bekommen, plus die 3 Monaten nach der Kündigung, ja das ganze ist teuer, mir hat die Räumung etwas mehr als 4.000 Euro, aber der ältere Mann war sehr sauber, trotzdem habe ich dann alles Saniert und mittlerweile weiter vermietet
Das ist bitter - wie kommt es, dass man beim Einzug keine Kaution bezahlt? Wie ich hier ja gerade selber lerne hilft die im Zweifel nicht viel (bei uns sind es 800€), aber eine gewisse Absicherung ist es schon.
Weil der Herr ein Lehrer war, der damals aus den Osten kam und hat damals die Wohnung ohne Kaution bekommen
Das Haus gehörte damals eine Tiefbau Firma, die ist dann Insolvenz gegangen und ich habe es 2011 ersteigert, sind insgesamt 6 Mietwohnungen + Garage
Aber umso besser wenn das nicht zulässig ist. Was wäre denn der zulässige Weg der Kündigung? Gestorben ist sie wohl irgendwann zwischen dem 17.08. und dem 09.09. - also 3 Monate ab dann -> Oktober, November, Dezember? Oder 3 Monate nach dem Zugang des Schriebs des Anwalts, dass er jetzt fertig sei: 26.11. -> Dezember, Januar, Februar? Wenn letzteres, dann würde uns die Miete, die aktuell noch per Dauerauftrag bei uns eingeht, ja sogar zustehen.
Wenn - vereinfacht - kein Mitbewohner den Mietvertrag übernimmt, wird das Mietverhältnis mit den Erben fortgesetzt.
Siehe § 564 BGB:
Treten beim Tod des Mieters keine Personen im Sinne des § 563 in das Mietverhältnis ein oder wird es nicht mit ihnen nach § 563a fortgesetzt, so wird es mit dem Erben fortgesetzt. In diesem Fall ist sowohl der Erbe als auch der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis innerhalb eines Monats außerordentlich mit der gesetzlichen Frist zu kündigen, nachdem sie vom Tod des Mieters und davon Kenntnis erlangt haben, dass ein Eintritt in das Mietverhältnis oder dessen Fortsetzung nicht erfolgt sind.
Das gilt auch dann, wenn die Erben unbekannt sind. Zweck einer auf Antrag des Vermieters angeordneten Nachlasspflegschaft (§ 1961 BGB) ist dann unter anderem, dass der Nachlasspfleger in Vertretung der unbekannten Erben die Kündigungserklärung des Vermieters nach § 564 S. 2 BGB empfängt.
Geht man davon aus, dass auf Grund der unstreitig nicht erfolgten Kündigung des Mietverhältnisses und der anscheinend lediglich einseitigen Erklärung des Nachlasspflegers, dass das Mietverhältnis als einvernehmlich aufgelöst gilt, bezieht sich das auf die Fortsetzung mit den (unbekannten) Erben. Ein Anspruch auf die Miete gegenüber der verstorbenen Mieterin bzw. ihrem Nachlass besteht dann nicht mehr.
Wenn die Miete weiterhin vom Sozialamt auf das Konto der Verstorbenen gezahlt und von dort per Dauerauftrag weitergeleitet wird, kann das Sozialamt diese Zahlungen möglicherweise nach § 40 Abs. 5 SGB II bzw. § 102a SGB XII, die beide jeweils unter anderem auf den von mir schon genannten § 118 Abs. 4 SGB VI verweisen, von Dir zurückfordern.
Ich weiß nicht, was der Nachlasspfleger sich in unserem Fall genommen hat -> es war ja angeblich ein überschuldeter Nachlass. Was ich weiß ist, dass die Miete vom Amt gezahlt wurde. Daher kA was auf dem Konto der Dame wirklich noch drauf ist/war, oder ob das gerade mit jeder Ausführung des Dauerauftrags weiter in den Dispo rutscht. Aber eigentlich sollte ja auch die Bank Kenntnis vom Todesfall haben?
Nun habe ich heute auf dem Amtsgericht den entsprechenden MA nicht erreicht, aber ich möge morgen nochmal anrufen. Bin gespannt, was das nun gibt. Gehe aber davon aus, dass der Nachlasspfleger oder gleich das Amtsgericht den Wagen verwertet. Auch wenn es "nur" ein Twingo ist, so ist er nicht runtergerockt, nur reinigen muss man ihn mal.
Ist ja sehr überraschend, dass dann auf einmal Autoschlüssel aufgetaucht sind. Verwerten muss eigentlich der Nachlasspfleger. Das Amtsgericht darf das an sich nur in Eil- und Notfällen, wenn es noch keinen Nachlasspfleger gibt oder dieser ausgefallen ist. Aber egal, das ist für Dich ja nicht relevant. Wenn nach der Verwertung und Abzug der Verfahrenskosten (Gerichtskosten und Nachlasspflegervergütung) ein Übererlös verbleibt, sollte eine Verteilung an die Gläubiger erfolgen. Bei Überschuldung des Nachlasses wird der Nachlasspfleger allerdings ein Nachlassinsolvenzverfahren beantragen. Dann gibt es nichts oder weniger, weil der Übererlös für die Verfahrenskosten des Nachlassinsolvenzverfahrens geschmälert wird. Solltest Du einziger Gläubiger sein, kann dann ausgedealt werden, dass Du den Übererlös unter Verzicht auf die restlichen Forderungen bekommst. Ansonsten: als ungünstige Erfahrung abhaken.
Das kann natürlich sein. Der Anwalt hat aber einen Bankenrundruf (ich weiß nicht, ob das seine Wortwahl
war) gemacht sagt er. Es wäre aber üblich, dass Banken sehr spät oder gar nicht antworten.
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So, es klärt sich ein wenig auf.
Gestern haben ich also beim Gericht angerufen. Die meinten die hätten meiner Mail mit der Bitte um Klärung nur dem Anwalt weiter geleitet und würden selbst nur in absoluten Ausnahmefällen aktiv werden. Daher könnten sie mir nicht sagen, was mit dem Auto ist. Sie waren jedenfalls nicht am Auto dran.
Heute dann endlich den Anwalt erreicht. Der hat erstmal gemeckert, warum ich denn das Gericht anschreibe und jetzt müsse er sich vor denen rechtfertigen. Ich meinte dann, dass ich ihn seit Ende November per Mail, Telefon und Anrufbeantworter versucht habe zu erreichen, aber nichts zurück kam (nicht mal ein "wir sind Land unter und melden uns in KW X" oder so). Ich solle doch Verständnis zeigen, dass es in der Vorweihnachtszeit schon mal passieren kann, dass man sich nicht meldet. Zeige ich leider nicht, wenn wir hier von über einem Monat Funkstille sprechen.
Er stellte sich auf den Standpunkt, dass mit seinem Brief vom November alles erledigt sei und somit auch das Auto für meine Verwertung frei wäre und er nicht verstehe was ich dann eigentlich noch von ihm will. Hab ihm dann erklärt, dass es meine erste tote Mieterin ist und dass ich keine Ahnung habe wie das läuft und ich deswegen in der Mail und den Anrufversuchen um Klarstellung gebeten habe. Dem Argument schien er dann schon etwas zugänglicher.
Er könne auch selber einen Verwerter schicken, der das kostenlos abhole, aber eigentlich wäre das meins.
Da ich ja unbedingt einen eigenen Entrümpler beauftragen wollte, sei da wohl was schief gegangen und der hat dann vermutlich den Schlüssel und die Papiere weggeschmissen beim Entrümpeln. Ahja. Wer da an dem Auto dran war, konnte er mir auch nicht sagen.
Aber er hatte ja einen eigenen Entrümpler zur Hand, der die Ozongeräte aufgestellt hatte. Irgendwann fragte ich dann ob der den Schlüssel haben könnte. Konnte er mir nicht sagen. Daher habe ich nun einfach dort angerufen und siehe da, er hat den Schlüssel. Heute habe ich den Schlüssel vom Entrümpler direkt holen lassen und siehe da: Der hatte auch den Fahrzeugbrief. Damit ist das Auto jetzt für mich zum Verscherbeln frei. Laut Fahrzeugbrief wohl EZ irgendwann in 2000. Mal sehen, ob man es irgendwie zu Geld machen kann. Es ist zwar alt, aber vmtl. wenig gelaufen und stand immer geschützt in einer TG. Ansonsten gebe ich es einem Verwerter, der das einfach mitnehmen soll.
tl;dr: Das Auto kann laut Nachlasspfleger durch mich verwertet werden. Schlüssel und Brief sind bei seinem Entrümpler aufgetaucht.
Bleibt nur noch das Thema, dass die Miete weiterläuft. Das habe ich dem Anwalt auch gesagt. Er habe der Bank gesagt sie möge den Dauerauftrag im November beenden und könne sich nicht erklären warum der immer noch läuft ("Corona"...). Aber er hake nach. Auf meinen Einwurf, dass ja irgendjemand dann vmtl. die Dezembermiete wiederhaben will, meinte er dieser Jemand sei er. Er vertrete ja den Staat und er würde ich das dann wiederholen. Mal sehen, was da noch kommt. Wenn der so organisiert weiter macht wie bisher werde ich vmtl. nie wieder was hören. Er meinte dann aber immerhin noch ich solle ihm die Rechnungen der Entrümpelung schicken und wenn da doch noch irgendwo Vermögen auftaucht, dann könne er mir die Kosten erstatten. Aber auch da denke ich nicht, dass noch etwas kommt.
das wuerde ich mir schriftlich von ihm geben lassen...
Auf meinen Einwurf, dass ja irgendjemand dann vmtl. die Dezembermiete wiederhaben will, meinte er dieser Jemand sei er. Er vertrete ja den Staat und er würde ich das dann wiederholen.