Mietminderung aufgrund von Bleirohren

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Mladen

Erfahrenes Mitglied
01.08.2013
304
11
NRW
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Als erstes: Du wirst einen Anwalt brauchen, wenn du ernsthaft größere Geldsummen von deinem Vermieter haben willst. Suche dir einen guten, frage im Bekanntenkreis nach, manchmal kann auch der Steuerberater bei der Suche helfen. Achte auf den Fachanwalt.

Zur Mietminderung: Je nachdem, wann du eingezogen bist, dürfte ein anfänglicher Mietmangel vorgelegen haben, der dazu führt, dass die Miete gemindert war. Da du dennoch volle Miete gezahlt hast, kannst du die zuviel geforderte Miete zurück verlangen. Das Prblem könnte aber sein, den Mangel zu beweisen: Wenn der Mangel darin liewgt, dass die Grenzwerte überschritten wurden, könntest du in Beweisnot kommen. Ich gehe davon aus, dass du die Probe selber gezogen hast, so dass der Vermieter wahrscheinlich bestreiten wird, dass die Probe richtig gezogen wurde und überhaupt aus deinem Wasserhahn kam. Hier wird dich aber der gute RA besser beraten.

Zum Schadensersatz: Wenn du dem Vermieter ein Verschulden nachweisen kannst und auch einen (Gesundheits)schaden beim Kind, könntest du bzw dein Kind auch Schadensersatzansprüche haben. Auch hier gilt: Vom RA beraten lassen.

Eine Erstberatung wird dich ca 220 Euro kosten. Das ist bei den Ansprüchen, die du evtl haben könntest, gut angelegtes Geld. MMn.
 

Carotthat

Howard Johnson Fanboy
17.07.2012
4.746
1.181
Howard Johnson
Da Du wahrscheinlich ja nicht ausziehen willst, wäre IMO der friedliche Weg mit dem Vermieter der günstigste.
Kontaktiere einen RA, und laß Dich beraten.

Hoffen wir mal nicht, daß ein Gesundheitsschaden bereits vorliegt beim Kind. Um das Ganze aber aktenkundig zu machen, sollte schon ein Verfahren - wie auch immer - angeregt werden.
 

Sandman78

Erfahrenes Mitglied
20.03.2012
598
6
Wir hatten gestern das Gespräch mit dem Anwalt. Um es kurz zu machen: Ansprüche von unserer Seite bestehen auf jeden Fall.
Da wir jetzt auch nicht auf Teufel komm raus prozessieren möchten, warten wir erstmal das Ergebnis der ärztlichen Untersuchungen ab. Sollten diese aufzeigen, dass es zu gesundheitlichen Schäden gekommen ist, würden wir weitere Schritte einleiten.
Zumindest hat uns die Aussage des Umweltmediziners, dass eine gesundheitsschädliche Wirkung erst nach vielen Jahren eintritt, etwas beruhigt. Nun warten wir mal die Ergebnisse ab.
 

alexanderxl

Erfahrenes Mitglied
24.07.2010
7.806
-3
Münsterland
Wäre schön, wenn man das mal aktualisieren würde.

Da ich ja selber auf der Vermieterseite bin, sind Mietminderungen für mich eher ein rotes Tuch und würde ich so mal nie für gut heissen. Aber ich sehe durchaus ein, dass ein Mieter, der dazu noch eine vergleichsweise hohe Miete zahlt, sich geschädigt fühlt, wenn er jahrelang mit Waser aus alten Bleirohren versorgt wurde und so evtl später ernsthafte Krankheiten entstehen. Ohne es zu wissen, gehe ich wohl auch davon aus, dass man spätere Erkrankungen wohl ganz schwer direkt auf die Bleirohre zurück führen kann, wenn es überhaupt möglich ist.

Wie es wohl weiter und zu ende geht, interessiert mich sehr !
 
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