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Als erstes: Du wirst einen Anwalt brauchen, wenn du ernsthaft größere Geldsummen von deinem Vermieter haben willst. Suche dir einen guten, frage im Bekanntenkreis nach, manchmal kann auch der Steuerberater bei der Suche helfen. Achte auf den Fachanwalt.
Zur Mietminderung: Je nachdem, wann du eingezogen bist, dürfte ein anfänglicher Mietmangel vorgelegen haben, der dazu führt, dass die Miete gemindert war. Da du dennoch volle Miete gezahlt hast, kannst du die zuviel geforderte Miete zurück verlangen. Das Prblem könnte aber sein, den Mangel zu beweisen: Wenn der Mangel darin liewgt, dass die Grenzwerte überschritten wurden, könntest du in Beweisnot kommen. Ich gehe davon aus, dass du die Probe selber gezogen hast, so dass der Vermieter wahrscheinlich bestreiten wird, dass die Probe richtig gezogen wurde und überhaupt aus deinem Wasserhahn kam. Hier wird dich aber der gute RA besser beraten.
Zum Schadensersatz: Wenn du dem Vermieter ein Verschulden nachweisen kannst und auch einen (Gesundheits)schaden beim Kind, könntest du bzw dein Kind auch Schadensersatzansprüche haben. Auch hier gilt: Vom RA beraten lassen.
Eine Erstberatung wird dich ca 220 Euro kosten. Das ist bei den Ansprüchen, die du evtl haben könntest, gut angelegtes Geld. MMn.
Zur Mietminderung: Je nachdem, wann du eingezogen bist, dürfte ein anfänglicher Mietmangel vorgelegen haben, der dazu führt, dass die Miete gemindert war. Da du dennoch volle Miete gezahlt hast, kannst du die zuviel geforderte Miete zurück verlangen. Das Prblem könnte aber sein, den Mangel zu beweisen: Wenn der Mangel darin liewgt, dass die Grenzwerte überschritten wurden, könntest du in Beweisnot kommen. Ich gehe davon aus, dass du die Probe selber gezogen hast, so dass der Vermieter wahrscheinlich bestreiten wird, dass die Probe richtig gezogen wurde und überhaupt aus deinem Wasserhahn kam. Hier wird dich aber der gute RA besser beraten.
Zum Schadensersatz: Wenn du dem Vermieter ein Verschulden nachweisen kannst und auch einen (Gesundheits)schaden beim Kind, könntest du bzw dein Kind auch Schadensersatzansprüche haben. Auch hier gilt: Vom RA beraten lassen.
Eine Erstberatung wird dich ca 220 Euro kosten. Das ist bei den Ansprüchen, die du evtl haben könntest, gut angelegtes Geld. MMn.