WAS PASSIERT WENN DIE SCHADENSHÖHE DIE DECKUNGSSUMME ÜBERSTEIGT?
Sollten die Kosten des entstandenen Schadens die Deckungssumme Ihrer Mietwagen-Haftlichtversicherung übersteigen, werden Sie für den Differenzbetrag persönlich belangt. Daher ist es wichtig optimal vorzusorgen und vor der Buchung den jeweiligen Haftpflichtversicherungsschutz der einzelnen Mietwagenangebote prüfen.
WIE HOCH SOLLTE DIE DECKUNGSSUMME SEIN?
Sollten Sie mit dem Mietwagen einen Unfall verursachen, könnten Sie je nach Schwere des Unfalls mit mehreren Millionen Euro belangt werden. In Deutschland und in den meisten Ländern innerhalb der EU ist eine Deckungssumme von mindestens 7,5 Mio. Euro für Personen- sowie 1,12 Mio. Euro für Sachschäden gesetzlich vorgeschrieben. An diese Vorschriften müssen sich die Mietwagenanbieter halten. Mietwagenkunden sollten jedoch immer in den Mietbedingungen prüfen, wie hoch die Deckungssumme ist.
Außerhalb Europas gelten diese gesetzlichen Vorschriften nicht, daher können Deckungssummen auch weit unter einer Million liegen. MietwagenCheck empfiehlt Angebote auszuwählen bei denen bereits eine Deckungssumme von mindestens einer Million inkludiert ist, andernfalls die Deckungssumme der Haftpflicht mindestens auf eine Million zu erhöhen.
WIE LÄSST SICH DIE HAFTPFLICHTVERSICHERUNG ERWEITERN?
Innerhalb der EU lässt sich der Versicherungsschutz mit der sogenannten „Mallorca-Police“ aufstocken. Diese bildet eine Zusatz-Haftpflichtversicherung für Mietwagen im Ausland.
Mit dem Abschluss der Mallorca-Police erweitert der Mietwagen-Mieter die länderspezifische Kfz-Haftpflichtversicherung auf die in Deutschland geltenden Mindestdeckungssummen von 7,5 Mio. Euro für Personen- sowie 1,12 Mio. Euro für Sachschäden. Die Mallorca-Police ist dann sinnvoll, wenn die Deckungssumme in den Mietbedingungen weit unter der deutschen liegt. Die Mallorca-Police können Sie bei Ihrem Anbieter vor Ort abschließen.
IN WELCHEN LÄNDERN IST ERHÖHTE VORSICHT GEBOTEN?
In Chile und Brasilien besteht keine gesetzliche Pflicht zur Haftpflichtversicherung. Aber auch in Indien, Puerto Rico, Kenia, Mexiko, Mauritius auf den Seychellen sind Mietwagenangebote nicht automatisch mit einer Haftpflichtversicherung ausgestattet. Achten Sie daher explizit in den Mietbedingungen darauf, welche Versicherungsleistungen inklusive sind.
Außerhalb der EU können Sie die Haftpflichtdeckungssumme mit der „Traveler Police“ aufstocken. Diese gleicht der Mallorca Police in Ihren Eigenschaften.
Erhöhte Vorsicht ist auch in den USA geboten. Dort ist die Mindestdeckungssumme der gesetzlichen Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge sehr niedrig und variiert je nach Staat: In einigen US-Bundesstaaten haben Sie etwa nur einen Schutz bis zu 5.000 Dollar. Manche Anbieter stocken die Deckungssumme jedoch direkt auf, andere orientieren sich an den gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Staates. Daher wird bei der Mietwagenbuchung in den USA dringend empfohlen die Mietbedingungen genau zu lesen und bei einer niedrigen Deckungssumme eine Zusatz-Haftpflichtversicherung vor Ort abzuschließen.
WIE IST DIE HAFTPFLICHTVERSICHERUNG IN DEN USA ZU ERWEITERN?
Auch in den USA gilt: Sollten Sie einen Unfall verursachen, können Kosten von mehreren Hunderttausend auf Sie zukommen. Wir empfehlen die Deckungssumme in jedem Fall durch eine Zusatzversicherung auf mindestens 1 Million Dollar zu erhöhen. Dabei handelt es sich um eine erweiterte Haftpflichtdeckungssumme, im Englischen „Supplementary Liability Insurance“ (kurz SLI) genannt.
Wer jedoch bereits per Kfz-Schutzbrief über eine den deutschen Bestimmungen entsprechende Haftpflichtdeckungssumme verfügt, muss vor Ort keine zusätzliche Haftpflichtversicherung abschließen. Oftmals enthält auch bereits die eigene Kfz-Versicherung die Mallorca-Police oder die Mitgliedschaft in einem Automobilclub bietet diese. Manche Kreditkarten verfügen ebenfalls über einen solchen erweiterten Schutz.