Mietwagen und LH KK im Ausland

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Mr. Burns

Guest
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Jetzt mach mal halb lang:

Selbstverstänlich wird die Versicherung der Kreditkarte regulieren!

Voraussetzung ist nur, dass die Bedingungen erfüllt sind.:D
 

hlewen

Erfahrenes Mitglied
14.03.2009
763
3
44
Karlsruhe
Jetzt mach mal halb lang:

Selbstverstänlich wird die Versicherung der Kreditkarte regulieren!

Voraussetzung ist nur, dass die Bedingungen erfüllt sind.:D

Ah so.
B §5 Die Versicherung erstreckt sich nicht:
1. auf vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden;
3. auf Schäden am Mietfahrzeug, die eintrete, währen die versicherte Person gegen den Mietfahrzeugvertrag verstößt;
4. für jeden Schadenfall am Mietfahrzeug, der aufgrund eines grob fehlerhaften
Verhaltens im Verkehr eintritt, von Fahren unter berauschenden Mitteln, Alkoholeinfluss oder von rücksichtlosem Fahren...
Mensch, da ist ja wirklich alles ausgeschlossen, was Spaß macht. Ist das bei der Platin Amex wenigstens mitversichert? Wäre ja vielleicht nicht schlecht, wenn man betrunken beim Tailgating mit der Corvette mal nen Totalschaden hinlegt.
 

flying_student

Erfahrenes Mitglied
04.04.2009
7.005
6
Die Lufthansa Karte ist halt sehr auf den deutschen Markt zugeschnitten. Da ist das ja eher kein Problem.
 

peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.329
1.192
Weil Schäden durch unterversicherte Dritte nicht in der VK der M&M KK drinne sind!

Sehe ich wie gesagt nicht in den Bedingungen - nur wenn Du sie fahren lässt. Daher nochmal die Frage wo steht das, wenn Dich ein Dritter schädigt die VK nicht greift, wenn keine andere Versicherung zahlt??? Oder eigene Erfahrung?
 

flysurfer

Gründungsmitglied
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06.03.2009
26.001
43
www.vielfliegertreff.de
Weil Schäden durch unterversicherte Dritte nicht in der VK der M&M KK drinne sind!

Wenn das Auto von einem unterversicherten Baum getroffen wird, zahlt die Karte, aber nicht bei einem unterversicherten Laster? Wie ist das mit unterversicherten Loks oder Zirkuselefanten? Zahlt die Versicherung da auch nix, wenn die meine Karre demolieren? :D

Und greift die Diebstahlversicherung ebenfalls nur dann, wenn der Dieb ausreichend versichert ist?
 

dreschen

Gründungsmitglied und Senior Chefredakteur VFT
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07.03.2009
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1.991
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Ruhrgebiet
Sehe ich wie gesagt nicht in den Bedingungen - nur wenn Du sie fahren lässt. Daher nochmal die Frage wo steht das, wenn Dich ein Dritter schädigt die VK nicht greift, wenn keine andere Versicherung zahlt??? Oder eigene Erfahrung?

Habe die Versicherungsheinis von M&M jetzt mal angeschrieben und sie konkret um Antworten gebeten.

Aus den Bedingungen wird man nicht schlau:rolleyes:.
 
M

Mr. Burns

Guest
Bei Bezahlung mit der goldenen ADAC Kreditkarte sind folgende Versicherungen eingeschlossen:

Zusatzhaftpflichtversicherung für Mietwagen im Ausland, Verkehrsmittel-Unfallversicherung, Reise-Rechtsschutz-Versicherung für Mietfahrzeuge. Keine Kaskoversicherung!

Ist die Zusatzhaftpflicht auch bei der LH CC enthalten?
 
M

Mr. Burns

Guest
Danke für die eindeutige Antwort.

Das bedeutet, beispielsweise in Kalifornien, dass ein Fahrer von einem Unfallgegner persönlich in die Haftung genommen werden kann, wenn die Schadenshöhe die vorgeschriebene Mindestsumme von 5.000 $ überschreitet. Oder sieht das Mr. Burns falsch?
 

dreschen

Gründungsmitglied und Senior Chefredakteur VFT
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Wenn das Auto von einem unterversicherten Baum getroffen wird, zahlt die Karte, aber nicht bei einem unterversicherten Laster? Wie ist das mit unterversicherten Loks oder Zirkuselefanten? Zahlt die Versicherung da auch nix, wenn die meine Karre demolieren? :D

Und greift die Diebstahlversicherung ebenfalls nur dann, wenn der Dieb ausreichend versichert ist?

In Deutschland wäre das klar geregelt, aber ich kenne mich im Ausland (hier explizit den USA) nicht aus! In Deutschland/Europa ist man selten unterversichert oder gar nicht versichert.
 

dreschen

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07.03.2009
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Danke für die eindeutige Antwort.

Das bedeutet, beispielsweise in Kalifornien, dass ein Fahrer von einem Unfallgegner persönlich in die Haftung genommen werden kann, wenn die Schadenshöhe die vorgeschriebene Mindestsumme von 5.000 $ überschreitet. Oder sieht das Mr. Burns falsch?

Auch hier kenne ich das amerikanische Recht nicht, aber mein Bauchgefühl würde Mr. Burns recht geben. Die Frage ist nur, was passiert, wenn der "möchtegern Ami mit Migrationshintergrund" keine Kohle hat:confused:?
 
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Mr. Burns

Guest
Auch hier kenne ich das amerikanische Recht nicht, aber mein Bauchgefühl würde Mr. Burns recht geben. Die Frage ist nur, was passiert, wenn der "möchtegern Ami mit Migrationshintergrund" keine Kohle hat:confused:?

Möchtegern Ami? Du meinst die aus Deutschland stammenden Fahrer "Fliegender Student" oder "Peruaner"?

Die zahlen den Schaden für die nächsten 30 Jahre ab.:idea:
 

hlewen

Erfahrenes Mitglied
14.03.2009
763
3
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Karlsruhe
Wenn das Auto von einem unterversicherten Baum getroffen wird, zahlt die Karte, aber nicht bei einem unterversicherten Laster? Wie ist das mit unterversicherten Loks oder Zirkuselefanten? Zahlt die Versicherung da auch nix, wenn die meine Karre demolieren? :D

Und greift die Diebstahlversicherung ebenfalls nur dann, wenn der Dieb ausreichend versichert ist?
So abwegig ist die Überlegung von Dreschen nicht. Im Grunde geht es den Versicherungen doch per Definition darum den Anschein von Schutz zu erwecken und im Zweifelsfall nicht zahlen zu müssen. Und logisch sind die Bedingungen auch nicht, so werden ja Reifenschäden zum Beispiel auch nur übernommen, wenn "auch andere versicherungspflichtige Schäden an dem Fahrzeug" gleichzeitig von dem "Ereignis" (was zu den beschädigten Reifen geführt hat) verursacht werden.
 

dreschen

Gründungsmitglied und Senior Chefredakteur VFT
Teammitglied
07.03.2009
6.067
1.991
46
Ruhrgebiet
Hier haben wir die Antwort und ich gebe mich jetzt geschlagen :eek::

Sehr geehrter Herr dreschen,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Mietwagen-Vollkasko-Versicherung.

Für den von Ihnen dargestellten Beispiel, besteht grundsätzlich der Versicherungsschutz.

Der Versicherungsschutz besteht immer wenn die Bedingungen zur CDW erfüllt sind. Bei Drittschäden benötigen wir immer eine Bestätigung der gegnerischen Versicherung darüber, dass kein Versicherungsschutz besteht. Sowie die Kontaktdaten vom Schädiger/Dritten.


Mit freundlichen Grüßen

xxxx

Lufthansa Miles & More Credit Card Versicherungsservice
Postfach 10 17 36
60017 Frankfurt am Main

E-Mail: versicherung@lufthansacard.de

Internet: Miles & More - Kreditkarten

Telefon +49 (0) 1805 - 05 10 15*
Telefax +49 (0) 351 50 000 9459
 

freegeorge

Reguläres Mitglied
08.10.2010
33
0
Graz/Österreich
Hallo, schade dass die Diskussion nicht weitergegangen ist, weil wirklich schlau bin ich noch immer nicht daraus geworden. Konkret hab ich zwei Fragen:

1. Zahlt die Vollkasko tatsächlich nicht, wenn es sich um Fahrerflucht handelt bzw. der Andere unterversichert ist? "Kontaktdaten vom Schädiger/Dritten".
Ich will gerade in Mexiko ein Auto mieten und da sind ja viele ohne Versicherung unterwegs...

2. Muss ich zusätzlich zu der Vollkasko der Kreditkarte auch noch eine Supplemental Liability Insurance (SLI) abschließen, oder sind mit der CDW auch die Schäden gegenüber Dritten abgedeckt?

Danke im Voraus für jedliche Rückmeldung!
 

AHS

Erfahrenes Mitglied
07.10.2010
657
4
2. Muss ich zusätzlich zu der Vollkasko der Kreditkarte auch noch eine Supplemental Liability Insurance (SLI) abschließen, oder sind mit der CDW auch die Schäden gegenüber Dritten abgedeckt?

Den gegnerischen Schaden übernimmt deine Haftpflichtversicherung, die du i.d.R. mit der Anmietung des Autos automatisch hast (Höchstgrenzen etc. können da aber im Detail sicher unterschiedlich sein).

Die Versicherungsbedingungen sagen dazu:
§ 3 Umfang der Versicherung
Die Versicherung ist begrenzt auf den tatsächlichen Barwert des Mietfahrzeuges zum Schadenszeitpunkt. Die Höchstentschädigungsleistung pro Mietfahrzeug und pro versicherten Schadenfall beträgt maximal 75.000 EUR. Die Selbstbeteiligung beträgt pro versicherten Schadenfall 230 EUR. Die Versicherungsleistung – wie in § 1 dargelegt – für das Mietfahrzeug wird nur auf Basis eines anerkannten Gutachtens oder einer anerkannten Bewertungs- und Schadenkalkulationsliste (u. a. Eurotax Schwacke) gewährt. Nach Ermessen des Versicherers wird die Versicherungsleistung für das beschädigte Mietfahrzeug entweder durch Zahlung geleistet oder das Mietfahrzeug wird repariert bzw. in Stand gesetzt. Sofern der anspruchsberechtigte Kreditkarteninhaber gemäß Mietfahrzeugvertrag auch für eine Wertminderung oder Mietausfallkosten (maximal 14 Tage) haftet, werden diese Kosten auf die Höchstentschädigungsleistung von maximal 75.000 EUR angerechnet.

Da ist keine Rede vom Unfallgegner, aber das ist ja auch bei einer Vollkasko für das eigene Auto in Deutschland nicht anders.
 
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