Miles and More Kreditkarte

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Dreaonline

Erfahrenes Mitglied
29.04.2012
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CGN
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Habe nun ganz viel mitgelesen, aber zu meiner Frage nichts gesehen:
Gilt man eigentlich als Verfügungsberechtigter auf DB-Konten als DB-Kunde oder nicht?
Onlinebanking vorhanden und auch auf der neuesten Version aktiv.
 
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hamburgler

Erfahrenes Mitglied
18.10.2023
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Natürlich bin Ich -wie Sie ja scharfsinnigst beobachtet haben- dazu selbsttätig außerstande,...

Offensichtlich.

es geht doch nicht um den Schufa Eintrag -

Wer zum Henker hat denn von der Schufa gesprochen?

sondern darum, dass offen damit geworben wird exakt dieselbe Background Architektur zu haben,... (mag ja sinnvoll sein)

Wo wird damit denn geworben?

Die Deutsche Bank gibt lediglich (ganz am Ende der Antragsstrecke) die Möglichkeit, statt einem neuen Zugang einen bestehenden Zugang der Postbank oder Deutschen Bank zu nutzen. Was hat das denn mit (a) Werbung oder (b) Auf-/Abwertung von Postbank/Deutscher Bsnk/Norisbank/... zu tun?

oder anders gesagt man verpasst jetzt dem einen den anstrich gelb und das Konto ist gratis und dann verpasst man dem anderen den Anstrich blau und rechnet groß ab.

Hä? Bist du vielleicht im falschen Thread? Wenn du mit deiner gelben oder blauen Bank nicht zufrieden bist dann zieh doch die Konsequenzen, aber was hat das mit der Kreditkarte zu tun?

Ich jedenfalls bin gespannt wann hier wieder stärker differenziert wird.

Ich jedenfalls bin gespannt wann hier kein Quatsch mehr von dir kommt ;)
 
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Dampfturbine

Erfahrenes Mitglied
13.02.2024
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Habe nun ganz viel mitgelesen, aber zu meiner Frage nichts gesehen:
Gilt man eigentlich als Verfügungsberechtigter auf DB-Konten als DB-Kunde oder nicht?
Onlinebanking vorhanden und auch auf der neuesten Version aktiv.
Dass du Onlinebanking-Zugang hast und die neueste Version nutzt, heißt lediglich, dass du technisch auf das Konto zugreifen darfst – nicht, dass du als „Kunde“ geführt wirst.

„Kunde“ ist man in der Regel nur, wenn:
  • man selbst Kontoinhaber ist,
  • oder einen eigenen Vertrag mit der Bank hat (z. B. eigenes Konto, Depot, Kreditkarte, Kreditvertrag etc.).
Die Deutsche Bank führt in ihren Systemen z. B. dann eine Kundennummer.
Kontoinhaber haben eine eigene Kundennummer, Bevollmächtigte nur einen Online-Zugang oder eine Zugangs-ID, die auf den Kontoinhaber referenziert.

Ein „Verfügungsberechtigter“ auf einem Konto der Deutschen Bank gilt daher nicht als „Kunde“ der Bank, sofern er keine eigene Geschäftsbeziehung mit dieser hat.
 

1790484

Erfahrenes Mitglied
03.09.2017
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Habe nun ganz viel mitgelesen, aber zu meiner Frage nichts gesehen:
Gilt man eigentlich als Verfügungsberechtigter auf DB-Konten als DB-Kunde oder nicht?
Onlinebanking vorhanden und auch auf der neuesten Version aktiv.
Du wirst schon als Kunde geführt, hast aber halt keine eigene Stammnummer. Aber könntest z.B. an Neukunden Aktionen teilnehmen.

Bei anderen Banken kriegt man seine eigene Personennummer/Stammnummer als Bevollmächtigter, nur bei der DeuBa halt wohl nicht.