Habe nun ganz viel mitgelesen, aber zu meiner Frage nichts gesehen:
Gilt man eigentlich als Verfügungsberechtigter auf DB-Konten als DB-Kunde oder nicht?
Onlinebanking vorhanden und auch auf der neuesten Version aktiv.
Dass du Onlinebanking-Zugang hast und die neueste Version nutzt, heißt lediglich, dass du technisch auf das Konto zugreifen darfst –
nicht, dass du als „Kunde“ geführt wirst.
„Kunde“ ist man in der Regel nur, wenn:
- man selbst Kontoinhaber ist,
- oder einen eigenen Vertrag mit der Bank hat (z. B. eigenes Konto, Depot, Kreditkarte, Kreditvertrag etc.).
Die Deutsche Bank führt in ihren Systemen z. B. dann eine Kundennummer.
Kontoinhaber haben eine eigene Kundennummer, Bevollmächtigte nur einen
Online-Zugang oder eine
Zugangs-ID, die auf den Kontoinhaber referenziert.
Ein „Verfügungsberechtigter“ auf einem Konto der Deutschen Bank gilt daher nicht als „Kunde“ der Bank, sofern er keine eigene Geschäftsbeziehung mit dieser hat.