Ministerium droht mit Prüfung der Vorkassepraxis bei Flügen

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TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
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PIX, BER, ZRH
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LHGs Antwort im aktuellen Politikbrief:

Im Falle einer Nichtbeförderung, Annullierung oder Verspätung von mindestens fünf Stunden haben Fluggäste ein Wahlrecht: Sie können zwischen der Erstattung ihrer gezahlten Ticketkosten und einer vergleichbaren Beförderung entscheiden.

Irgenwie scheint die LHG nach mehr als 15 Jahren die rechtgültige Verordnung immer noch nicht verstanden, geschweigedenn umgesetzt zu haben. Erbärmlich.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
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Und ich bilde mir wohl ein, dass ich auf eine Erstattung wegen einer "Coronastreichung" seit nunmehr zweieinhalb Jahren warte.
 
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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
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Wieso, es ist super verzinst und verjährt erst Ende nächsten Jahres :LOL:

Nein, Spaß beiseite, ich bin da wohl wie der schlecht frisierte Coiffeur, oder der rauchende und saufende Arzt - das, worum man sich beruflich kümmert, lässt man in eigener Sache ein bisschen schleifen. Ich habe z.B. privat noch nie (!) einen Prozess geführt.

Müsste mich aber wohl wirklich mal darum kümmern...
 
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