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LHGs Antwort im aktuellen Politikbrief:
Im Falle einer Nichtbeförderung, Annullierung oder Verspätung von mindestens fünf Stunden haben Fluggäste ein Wahlrecht: Sie können zwischen der Erstattung ihrer gezahlten Ticketkosten und einer vergleichbaren Beförderung entscheiden.
Irgenwie scheint die LHG nach mehr als 15 Jahren die rechtgültige Verordnung immer noch nicht verstanden, geschweigedenn umgesetzt zu haben. Erbärmlich.