Mitführen fester Medikamente (VIE)

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fvpfn1

Erfahrenes Mitglied
06.02.2016
915
341
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Wenn ich genau überlege habe ich die Tabletten bereits vor den Tropfen gehabt, ergo habe ich sie wirklich gegen die Schmerzen der Gastritis bekommen. So gesehen war deine entgeisterte Frage schon von Beginn an unberechtigt.

FREDatNET, ich glaube, Du schmeißt da was durcheinander. Tramadol in welcher Form auch immer macht bei 'Gastritis' keinen Sinn, egal von wem Du das hast. Aber lassen wir, das, Du wirst es nicht verstehen.
 

FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.302
7
VIE
FREDatNET, ich glaube, Du schmeißt da was durcheinander. Tramadol in welcher Form auch immer macht bei 'Gastritis' keinen Sinn, egal von wem Du das hast. Aber lassen wir, das, Du wirst es nicht verstehen.

Naja, ich hatte es von meinem Arzt nachdem ich mir nichts selbst verordne. Du bist offensichtlich eine Koryphäe und weißt es besser. Sicher hast du eine viel bessere Lösung bei extremen Schmerzen in Folge einer Pangastritis.

Ich hab jetzt mal schnell gegoogelt und musste feststellen, dass es weitere Scharlatane gibt, die das wie mein behandelnder Arzt sehen. Wahnsinn, dass die das so wie ich auch nicht verstehen...

Fake News: http://www.doctorhelp.de/bauchschmerz/bauchschmerzen-top6.html?krankheit=Magenschmerzen

Wobei ich einen kostenlosen Tip für Asienreisende mit Magenproblemen geben kann, Tofo und Kokosnussmilch hatten bei mir wundersame Wirkung.
 

crossfire

Erfahrenes Mitglied
15.04.2012
1.914
332
kollege fredATnet ( schaut cooler aus, dem Ort besser angemessen;)) Du meinst sicher Tofu.
Wenn’s hilft,why not? Und lass die von Konifere fv et cetera nix erzählen,natürlich wirkt -wie Du sicher selbst gemerkt hast- Tramal bei Schmerzen jeglicher Art, da zentral wirksam.
Ob es „Sinn macht“ ( bei diesem Deutsch dreht sich bei mir alles um), im Hinblick auf Overdose, mag diskutabel sein, wirken jedoch tut es.
Hauptsache,Du hast die Gastritis therapiert bekommen,schlussendlich.
 
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NAMASTE

Erfahrenes Mitglied
11.03.2015
1.103
56
CCU/PNQ
Zum Usernamen DSGVO; war der einfach frei.

Jeder von uns hatte schonmal mit unwissendem Servicepersonal zu tun, sei es bei Freigepäckmengen für Statusinhaber, an der SiKo oder bei Hotels.
Vielleicht hatte der SiKo Mitarbeiter seinen ersten Tag, ich weiß es nicht. Aber so ein Problem will ich auf keinen Fall bei einem Weiterflug von einem in ein anderes Drittland erleben müssen.
Wir Vielflieger verreisen nicht nur Sternförmig aus unserem Heimatland heraus sondern Kreuz und Quer.
Solche Medikamente kosten privat bezahlt 1.000€ für eine Monatspackung und sind verschreibungnspflichtig. Der geübte Vielflieger nimmt selbstverständlich eine angemessene Reserve mit, für den Fall eines Hurricans oder einen spuckenden Vulkans. Wenn man dann schon genug Probleme um die Ohren hat fehlt vermutlich dann auch die Zeit einen passenden Arzt zu finden.

Sollte vom Flughafen Wien eine Stellungnahme kommen werde ich diese hier posten. Im Prinzip reicht mir eine Anleitung wie ich dem SiKo Mitarbeiter beweisen kann dass ich das jeweilige beanstandete Objekt mitführen darf. Wie ihr wisst sind die Entscheidungen an der SiKo ziemlich restriktiv. Man kann kaum bis gar nicht die Entscheidungen wegdiskutieren.

Etwas fällt mir noch ein, mein Lebensgefährte drückt die Tabletten ganz gerne aus der Verpackung und bewahrt sie in einer "Montag - Sonntag" 7 Fach Box auf. Könnte hier auch der Fall gewesen sein.

Sowohl SIKO wie Bundespolizei sind oftmals völlig überfordert mit derartigen Problemfällen. Die 7 tägige Flachbox führe ich ebenfalls permanent mit mir plus eine jeweils 30 tägige Menge von den Produkten. Ich habe mir deshalb von meinem Hausarzt hierzu eine Medikamentenliste ausstellen lassen, auch wenn er sie nicht alle selbst verschrieben hat, für den Fall der Fälle. Ich wurde von der SIKO hierzu schon 2-3 mal befragt, aber niemand sah darin bisher ein Problem oder wollte das Schreiben des Arztes sehen.
 
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DSGVO

Neues Mitglied
20.10.2018
4
0
Antwort ist heute gekommen:

Ombudsstelle:
Sehr geehrter Herr Anonym!

Als Ombudsstelle Sicherheit können wir nur auf Ihre Mitteilung wonach ein hinzugezogenes Organ der öffentlichen Sicherheit die Ansicht des Siko-Mitarbeiters geteilt hat und in diesem Zusammenhang auf §3 LSG verweisen. Die von Ihnen kritisierte Entscheidung ist daher der Sicherheitsbehörde zuzurechnen und nicht dem gem. §6 LSG vertraglich beauftragen Unternehmen.

Mit freundlichen Grüßen,

Ombudsstelle Sicherheit
 

DSGVO

Neues Mitglied
20.10.2018
4
0
Ich steh gerade etwas an;
wohin soll ich mich jetzt wenden?
Bundespolizeidirektion Wien
Innenministerium
 

somkiat

Erfahrenes Mitglied
30.05.2013
5.657
3.940
Gummersbach
" Aufgrund der Klärung dieses Sachverhaltes dauerte das gesamte Prozedere der Sicherheitskontrolle 60min. Wodurch der Zeitpuffer zum Boarding des Fluges außerordentlich verkürzt worden ist. "

Juser , ich bitte um Würdigung des Umstandes , daß die Partnerin des HIV- positiven Volksgenossen akut an der Wahrnehmung eines 60 Min+ Boardings gehindert wurde ! Welches eigentlich selbst auf dem Flugfeld AUH lediglich aus dem Durchschreiten einer Art Sperre besteht .

Ferner ist positiv ( im Sinne von nicht negativ ) anzumerken , daß die Siko Wien aus ausgebildeten Pharmazeuten zu bestehen scheint , welche auch hochkomplexe HIV - Pillenkombinationen exakt einzuschätzen wissen .

Womit ich wiederum dazu aufrufen möchte , auch das geschriebene Wort hinsichtlich seines Wahrheitsgehaltes immer kritisch zu prüfen . Der sogenannte Präsident der USA scheint sein Amt einer erbärmlich folgsamen Zuhörerschaft zu verdanken . Denkt darüber nach .