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Bei mir das gleiche, wobei sich mir die Logik dieser Regelung bis heute nicht erschlossen hat.
Bei einem Flex-Ticket kann ja jederzeit die Bordkarte gezogen und dann den Flug doch nicht angetreten werden. Schlaumeiers könnten da auf die Idee kommen, den Flug trotzdem zur Abrechnung einzureichen, was natürlich nur klappen würde, wenn sie ihn nicht über eine Firmen-KK bezahlt haben. Der Verweis auf die Betriebsprüfung, der dazu gegeben wird, ändert daran nichts.
Wo also liegt der Sinn dieser Regelung???![]()
Nunja, volle Sicherheit gibt es dadurch sicher nicht, auch könnte man Bordkarten (vor allem PDF-Bordkarten) vermutlich mit recht geringem Aufwand fälschen.
Aber zumindest untermauert das Vorliegen einer Bordkarte die Vermutung, dass der Flug auch tatsächlich an einem bestimmten Datum angetreten wurde.
In bestimmten Fällen kann es sich übrigens auch um entsprechende Regelungen Dritter handeln, z.B. sieht die EU bei von ihr finanzierten Projekten etc. Bordkarten als notwendigen Nachweis vor.
Zur Eingangsfrage:
Habe mobile Bordkarten selten benutzt. Bei mir wurden sie aber immer als Webseite auf dem Handy angezeigt, und praktischerweise kann meins (Nokia E51) Seiten speichern.
Die habe ich dann ggf. auch nachher für die Abrechnung ausgedruckt.