Ich deine dafür nicht

Du wirst lachen, aber ich werde in meinem Bekanntenkreis bezüglich meiner wenigen "Probleme" beneidet.
Was ist daran falsch, wenn ich mein Recht durchsetze? Wenn ich an der Kasse gefragt werden, ob die Kassiererin meinen Rucksack sehen darf, sage ich auch NEIN!
Die darf dann gern die Polizei rufen - anschließend werde ich Ihre aber eine Anzeige wegen böswilliger Unterstellung einheimsen.
Wenn der Laden nicht will, dass ich mit meiner Tasche hineinkomm, soll er es machen wie z.B. der (neue) Mediamarkt in Düsseldorf Bilk. Schließfächer und der Wachdienst weist ausdrücklich darauf hin, dass man NUR OHNE TASCHE/Rücksack in den Laden kommt.
Das gleiche auch mit der PIN Methode zur Zahlung. Wenn mir diese angeboten wird, dann will ich die so wie sie ist nutzen können. Nicht wegen Dummheit der Verkäuferin (gern auch der Geschäftsleitung) noch irgendwelche Ausweisdokumente vorzeigen.
Ich sollte sogar mal nach Eingabe meiner PIN den Beleg noch unterschreiben -> .."Die Geschäftsführung will das so und ich habe keine Luft wieder einen auf den Deckel zu bekommen..."
Wer ärgert sich denn dann mit denen, wenn die den Betrag nochmal als normale Lastschrift einziehen? Da gibt es übrigens genügend Läden, die ELV nach Ladenschluss manuell nacherfassen!