Gibt es eigentlich die Regelung bzgl. Requalifikation mit alten EU-TP-Werten irgendwo schriftlich?
Man kann sich ja wohl ein Mal mit den alten Werten requalifizieren, wenn man zum 01.03.2012 den jeweiligen Status hatte.
Meine Fragen dazu wären:
a) Gilt das unabhängig von der Laufzeit des Status? Meiner gilt z.B. bis April 2014, demnach würde BA ja noch Jahre mit beiden TP-Grenzen gleichzeitig arbeiten.
b) Gilt das auch, wenn der Account vom EU-Ausland nach UK umzieht? Ja, weil es zum 01.03.12 ein EU-Account war oder nein, weil es jetzt ein UK-Account ist, für den die niedrigen Grenzen ja nie galten?