Oder doch mit der Bahn fahren?

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CGNFlyer

Erfahrenes Mitglied
23.05.2012
4.626
992
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Ich habe jetzt viele Male Anschlüsse ohne eigene Schuld verpasst und meine extra gekauften Reservierungen waren dann weg.
Klar der Platzanspruch ist dann weg. Die Zahlungsverpflichtung für diese Reservierungen aber auch. ich habe mir die dann immer im Nachgang erstatten lassen.
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.860
11.018
Die erste Reservierung ist kostenpflichtig, die Anschlussreservierung kostenlos. Daher gibt es bei einem Anschlussverlust keinen Erstattungsanspruch.
 

CGNFlyer

Erfahrenes Mitglied
23.05.2012
4.626
992
Die erste Reservierung ist kostenpflichtig, die Anschlussreservierung kostenlos. Daher gibt es bei einem Anschlussverlust keinen Erstattungsanspruch.
Bei mir war es bisher zigmal so, dass ich auch bei einer teilweisen Unnutzbarkeit (z.B. durch Anschlussverlust, fehlende Wagen, kaputte Klimaanlagen,...) einer Platzreservierung (auch wenn es die "kostenlose" Anschlussreservierung war) immer ohne Probleme die Reservierungsgebühr im Reisezentrum meines Vertrauens erstattet bekommen habe. Was kann ich denn auch dafür, wenn auf einer Teilstrecke die Reservierung nicht nutzbar ist? Ich habe ja eigentlich für die gesamte Strecke eine Reservierung erworben.