[off] Abmahnung vom AG?

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jubo14

Erfahrenes Mitglied
29.03.2010
1.027
0
zwischen DTM und PAD
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Sagen wir mal so,

in meiner Firma würde es in diesem Fall auf jeden Fall eine Abmahnung geben.

Allerdings für den Kollegen aus dem Controlling!

Offensichtlich ist es die Aufgabe der Abteilung die Reisekostenabrechnung auf Fehler zu prüfen.
Soweit, so gut.
Wenn jetzt ein Fehler gefunden wird, ist es aber auch Aufgabe eines Prüfers, dem Geprüften das Ergebnis mitzuteilen und diesen aufzufordern den Fehler zu korrigieren.
Geht dieser Mitarbeiter nun aber sofort los und schreit Betrug und fordert Abmahnungen, was ihm im Übrigen auch nicht ansatzweise zusteht, so hat er nicht nur ein ziemlich verqueres Verständnis für seine Arbeit, er stört auch massiv den Betriebsfrieden!
Und das ist nun auf jeden Fall eine Abmahnung wert!
Auch dann, wenn die Abrechnung wirklich fehlerhaft ist, und sogar wenn es zum wiederholten mal vorgekommen ist.
Ein Controller hat Fakten festzustellen.
Die Bewertung obliegt dann anschließend ausschließlich dem disziplinarischem Vorgesetzten. Aber mit Sicherheit nicht einem "Kollegen" aus einer anderen Abteilung.

Ich halte das für einen abenteuerlichen Umgang innerhalb eines Unternehmens!
 

epericolososporgersi

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
2.047
40
Ist es natürlich nicht, genauso wenig wie einer Kassiererin wegen Unterschlagung von gerade mal einem Euro gekündigt werden darf oder einer Sekretärin, weil sie ein Brötchen vom Buffet nimmt. Leider hat unsere Gesellschaft aber einen Status erreicht, wo so etwas möglich ist und von Gerichten sogar noch unterstützt wird.

Naja, es liegt nicht nur an den Gesetzen und Gerichten. Zunächst sind es einmal die Arbeitgeber, die wegen so etwas die Kündigung (oder eben eine Abmahnung) aussprechen.

Wobei sich bei mir der Verdacht aufdrängt, dass die Arbeitgeber das tun, weil sie die betroffenen Arbeitnehmer gerne nicht mehr in ihrem Unternehmen hätten, sie aber keinen Weg finden, dies umzusetzen. Oder ihnen dieser Weg zu teuer wäre.
 
A

Anonym5662

Guest
Sagen wir mal so,

in meiner Firma würde es in diesem Fall auf jeden Fall eine Abmahnung geben.

Allerdings für den Kollegen aus dem Controlling!

Offensichtlich ist es die Aufgabe der Abteilung die Reisekostenabrechnung auf Fehler zu prüfen.
Soweit, so gut.
Wenn jetzt ein Fehler gefunden wird, ist es aber auch Aufgabe eines Prüfers, dem Geprüften das Ergebnis mitzuteilen und diesen aufzufordern den Fehler zu korrigieren.
Geht dieser Mitarbeiter nun aber sofort los und schreit Betrug und fordert Abmahnungen, was ihm im Übrigen auch nicht ansatzweise zusteht, so hat er nicht nur ein ziemlich verqueres Verständnis für seine Arbeit, er stört auch massiv den Betriebsfrieden!
Und das ist nun auf jeden Fall eine Abmahnung wert!
Auch dann, wenn die Abrechnung wirklich fehlerhaft ist, und sogar wenn es zum wiederholten mal vorgekommen ist.
Ein Controller hat Fakten festzustellen.
Die Bewertung obliegt dann anschließend ausschließlich dem disziplinarischem Vorgesetzten. Aber mit Sicherheit nicht einem "Kollegen" aus einer anderen Abteilung.

Ich halte das für einen abenteuerlichen Umgang innerhalb eines Unternehmens!
Das habe ich auch herausgefunden, dass der disziplinarische Vorgesetzte diese Abmahnung aussprechen bzw. niederschreiben muss.
Bisher kam da noch nichts.
Soll im Laufe dieser oder nächster Woche eine Besprechung geben, wie man die Mitarbeiter zu mehr Disziplin erziehen kann bei der Erstellung der RKA. :rolleyes:
Da habe ich wohl was bei uns angestoßen. :rolleyes:
 

berlinflyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
1.703
1.657
Unterwegs in der Welt
Man sollte auch mal ueberlegen, in welchem Verhaeltnis hier Aufwand und "Nutzen" stehen. Es geht um 30 EUR, da reicht es doch eigentlich, wenn der Controller dem Mitarbeiter eine entsprechende Information (per e-Mail) ueber den Fehler in der Abrechnugn zukommen laesst und darauf hinweist, dass dies nicht nochmal vorkommen darf.

Danach koennen sich Mitarbeiter und Controller wieder in Ruhe ihren eigentlichen Aufgaben widmen. Der Aufwand, den der Controller und der Mitarbeiter durch die mehrfache Kommunikation, ggf noch in Verbinung mit Anfertigen von Dokumenten, haben, steht doch in keinem Verhaeltnis zum Nutzen.

Und, letztlich ist man als Fuehrungskraft (als solches wuerde ich den Controller mal bezeichnen) auch Spiegelbild des Unternehmens. Wenn der Mitarbeiter vom Unternehmen geschaetzt wird, muss man solche Dinge einfach anders kommunizieren. Ich bin absolut dafuer sich an Regeln zu halten (dafuer sind sie schliesslich da und RKA sind ebensolche Regeln), die Kommunikation von Problemen und Regelverstoesen ist aber mindestens genauso wichtig.

So, und jetzt geh ich auf eine Messe und da zahle ich mein Essen sowieso immer selber :)
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
22.321
14.417
FRA/QKL
Naja, es liegt nicht nur an den Gesetzen und Gerichten. Zunächst sind es einmal die Arbeitgeber, die wegen so etwas die Kündigung (oder eben eine Abmahnung) aussprechen.

Wobei sich bei mir der Verdacht aufdrängt, dass die Arbeitgeber das tun, weil sie die betroffenen Arbeitnehmer gerne nicht mehr in ihrem Unternehmen hätten, sie aber keinen Weg finden, dies umzusetzen. Oder ihnen dieser Weg zu teuer wäre.
Wenn ich mich Recht entsinne kennst du dich etwas in dem Metier aus. Dabei fällt mir ein, dass ich dir noch eine PM mit ein paar Infos schulde. Sorry, kommt noch irgendwann... :eek:

Was die Arbeitgeber oder Vorgesetzten angeht hast du natürlich höchstwahrscheinlich Recht. Das hat allerdings auch damit zu tun, dass (a) man mit Lapalien im Bezug auf das Arbeitnehmerverhalten tatsächlich vor Gericht durchkommen kann und (b) man einen fest angestellten AN mit unbefristetem Arbeitsvertrag trotz absoluter Schlechtleistung nicht kündigen kann. Schlechtleistung ist ja in Deutschland kein Kündigungsgrund, sondern man muss bei Kündigung auf der Sozialleiter das jüngste unverheiratete nicht migrierte möglichst männliche Opfer finden. Das trifft dann zwar meist den am meisten motivierten MA, aber so sind nun mal die Gesetze in Gewerkschaftsdeutschland und dann wundere ich mich nicht, wenn AG versuchen andere Mittel und Wege zu finden. Auch wenn ich diese Mittel und Wege natürlich trotzdem zum k:censored: finde.

Disclaimer: Meine allgemeine Bemerkung zu Schlechtleistungen ist bitte in keinster Weise mit dem OP in Verbindung zu bringen.
 

epericolososporgersi

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
2.047
40
Das hat allerdings auch damit zu tun, dass (a) man mit Lapalien im Bezug auf das Arbeitnehmerverhalten tatsächlich vor Gericht durchkommen kann und (b) man einen fest angestellten AN mit unbefristetem Arbeitsvertrag trotz absoluter Schlechtleistung nicht kündigen kann. Schlechtleistung ist ja in Deutschland kein Kündigungsgrund...


Das meinte ich.

Die Arbeitgeber weichen auf den "unwiderbringlichen Vertrauensverlust" als Kündigungsgrund aus, weil sie keine andere realistische Kündigungsmöglichkeit haben.

Immerhin gibt es ja auch Profiteure diese Modells. Die Zeitarbeitsunternehmen.
 

kingkonst

Überfahrenes Mitglied
17.03.2010
906
1
Meine Meinung zusammengefasst, weil das Forum den Post gefressen hat:

* Der Controller ist ein Idiot. Eine Abmahnung kann nur der disziplinarische Vorgesetzte schreiben. Wenn ein guter MA solch eine Lappalie begeht, gibts vielleicht ein kurzes "Pass beim nächsten Mal etwas besser auf", mehr aber auch nicht. Steht ja auch in keinem Verhältnis, wenn ich einen MA mit einem (kalkulatorischen) Stundensatz von 60€ und mich in ein Büro stecke, und eine Stunde abmahne, für den Gegenwert von 30€. Im Wiederholungsfall sieht das allerdings ganz anders aus......

* Wenn das Verhältnis zur Firma allerdings schon vorher zerrüttet ist, ist dies ein hervorragender Grund zur (fristlosen) Entlassung. In Deutschland könnte noch eine potentielle Steuerbetrugsproblematik dazukommen.

* Reisekostenabrechnungen sind im benachbarten Ausland deutlich einfacher. Maximise the business trip experience.


Was ist der Unterschied zwischen Controllern und Terroristen? Terroristen haben Sympathisanten....
 

reisefan

Erfahrenes Mitglied
09.05.2009
371
0
49
Muc
Mei oh mei, so ein Erbsenzähler! Haben die gegen Jahresende nix anderes zu tun, als sich über sowas aufzuregen und eine Abmahnung loszulassen?
Also ich bin kein Controller, arbeite aber beim Steuerberater und ich finde, dass ein Hinweis über die falsche Abrechnung völlig ausgereicht hätte!
 

EcoPax

Erfahrenes Mitglied
29.05.2010
1.599
1
Köln
Essen mit Geschäftspartnern: Ja, erstattungsfähig, aber geldwerter Vorteil (eingesparte eigene Mahlzeit) ist zu versteuern mit einem Pauschbetrag (den ich nicht auswendig kenne...)

20% der Tagesspesenpauschale für Frühstück von RKA abziehen, wenn das Frühstück im Zimmerpreis inkludiert ist und betragsmässig nicht extra ausgewiesen wird. Wenn als extra Posten aufgefürt, ist dieser Betrag von der RKA abzuziehen.

30% des Spesenbetrages sind abzuziehen, wenn Du Gäste auf Firmenkosten zur Bewirtung einlässt. (plus die evtl. 20% des Frühstücks!!)

Speziell die Frühstücksgeschichte ist immer nervig, vor allem im Ausland. Erkläre einem Hotelier mal, dass Du bitte auf der Rechnung
ausgewiesen haben willst, fürs Finanzamt bzw. Deine RKA, dass

a) der Zimmerpreis sich ohne Frühstück versteht.
b) Du den Betrag des Frühstücks ausgewiesen haben willst, der im Zimmerpreis inkludiert war. (Das können die wenigsten. "Frühstück ist im Preis drin, hat keinen Einzelbetrag"

oder c) (das Allerbeste) auf der Rechnung stehen haben willst, dass Du kein Frühstück genossen hast, obwohl der Zimmerpreis inklusive war. Ich sehe z.B. nicht ein, mir für ein Frühstück etwas abziehen zu lassen, was ich gar nicht hatte.

Ich frühstücke selten in Hotels und wenn ich wenig Hunger habe, gehe ich lieber ins Cafe um die Ecke, hol mir einen Croissant oder was auch immer, weil ich nicht bereit bin, dann evtl. ein Stück Brot mit Marmelade im Hotel mit 10 EUR in Abzug zu bringen.

Ich unterschreibe mittlerweile persönlich, dass ich KEIN Frühstück im Hotel hatte, was die Firma auch akzeptiert. Sollte ich Frühstück haben, bringe ich das natürlich auch alles in Abzug. Gott sei Dank habe ich hier auch volles Vertrauen und Akzeptanz durch die Firma, bzw. mein Chef zeichnet dass auch mit ab.

Einzelbelege ist auch immer so eine Sache. Erklär nem Thailändischen Taxifahrer, Du willst ne Quittung haben. Viel Spass dabei.

Bezahle ich mittlerweile privat und erspar mir den Beleg für 2 EUR, weil's mir zu doof ist. Wenn's mal mehr wird, weil Fahrer engagiert für mehrere Geschäftstermine, mache ich einen Eigenbeleg. Auch hier keine Probleme seitesn Firma und vollstes Verständnis und Akzeptanz, ohne Rückfragen.

Was den Post des OP angeht. Ganz mieses Verhalten des Controllers, (Profilierungssucht, nicht mehr nicht weniger), aber ich würde Ihn auch fragen seit wann er mir eigentlich irgendwas zu sagen hat. (auch in dem Ton) und Ihn an meinen Chef verweisen. (Dann natürlich hoffen und drauf Vertrauen dass Scheffe voll hinter einem steht.
 
Zuletzt bearbeitet:

thorfdbg

Erfahrenes Mitglied
14.10.2010
3.490
812
Bei sowas sind Arbeitgeber oftmals ganz schnell.

Ein Kollege und ich haben auch mal eine Abmahnung bekommen, weil wir auf der Reisekostenabrechnung nicht die korrekte Uhrzeit als Abfahrtszeit eingetragen hatten.

Wenn es bei derartigen Kleinigkeiten eine Abmahnung gibt, ist was anderes im Busch. Entweder die Firma will Dich loswerden, oder Du bist bei sehr vielen Unregelmäßigkeiten bei Deiner Abrechnung erwischt worden, und der Abmahnung ging eine Verwarnung voraus.
 

Reverend_O

Erfahrenes Mitglied
15.07.2010
418
31
20% der Tagesspesenpauschale für Frühstück von RKA abziehen, wenn das Frühstück im Zimmerpreis inkludiert ist und betragsmässig nicht extra ausgewiesen wird. Wenn als extra Posten aufgefürt, ist dieser Betrag von der RKA abzuziehen.

30% des Spesenbetrages sind abzuziehen, wenn Du Gäste auf Firmenkosten zur Bewirtung einlässt. (plus die evtl. 20% des Frühstücks!!)

Speziell die Frühstücksgeschichte ist immer nervig, vor allem im Ausland. Erkläre einem Hotelier mal, dass Du bitte auf der Rechnung
ausgewiesen haben willst, fürs Finanzamt bzw. Deine RKA, dass

a) der Zimmerpreis sich ohne Frühstück versteht.
b) Du den Betrag des Frühstücks ausgewiesen haben willst, der im Zimmerpreis inkludiert war. (Das können die wenigsten. "Frühstück ist im Preis drin, hat keinen Einzelbetrag"

oder c) (das Allerbeste) auf der Rechnung stehen haben willst, dass Du kein Frühstück genossen hast, obwohl der Zimmerpreis inklusive war. Ich sehe z.B. nicht ein, mir für ein Frühstück etwas abziehen zu lassen, was ich gar nicht hatte.

Ich frühstücke selten in Hotels und wenn ich wenig Hunger habe, gehe ich lieber ins Cafe um die Ecke, hol mir einen Croissant oder was auch immer, weil ich nicht bereit bin, dann evtl. ein Stück Brot mit Marmelade im Hotel mit 10 EUR in Abzug zu bringen.

Ich unterschreibe mittlerweile persönlich, dass ich KEIN Frühstück im Hotel hatte, was die Firma auch akzeptiert. Sollte ich Frühstück haben, bringe ich das natürlich auch alles in Abzug. Gott sei Dank habe ich hier auch volles Vertrauen und Akzeptanz durch die Firma, bzw. mein Chef zeichnet dass auch mit ab.

Aus Maximierersicht sollte man sich allerdings möglichst schon bei der Buchung überlegen, ob man Zeit/Lust hat, im Hotel zu frühstücken, und dann die Buchung darauf ausrichten.
Wie schon erwähnt: Sobald das Frühstück als Einzelposten auf der Rechnung auftaucht, kann es über die Pauschale nicht angerechnet werden.

Beispiel für Deutschland:
- Ich schätze, dass das durchschnittliche Frühstücksbuffet in Deutschland inzwischen bei 15 € liegt.
- Dann nehmen wir noch einen Übernachtungspreis von 100 € an.
- Der "Verpflegungsmehraufwand" für 24 h, den der AG maximal steuerfrei dem AN auszahlen kann, liegt für Deutschland bei 24 €.

Variante 1: Ich buche Ü.o.F., zahle 100 € und bekomme von meinem AG 100 € + 24 € = 124 €.
Variante 2: Ich buche Ü.m.F., zahle 115 € und bekomme von meinem Arbeitgeber 115 € + (24 € - 20%= 19,20 €) = 134,20 €.
Variante 3: Ich buche Ü.o.F., gehe aber dann doch ins Hotelrestaurant, das Frühstück wird entsprechend auf der Hotelrechnung ausgewiesen. Ich zahle 115 € und bekomme von meinem AG 100 € (115 - 15) + 24 € = 124 €, wovon mir aber faktisch nur 109 € übrig bleiben.

Inwieweit das jeweils mit der Reiserichtlinie konform ist, ist natürlich separat zu klären - amüsant finde ich, dass die deutsche Steuergesetzgebung immer noch davon ausgeht, dass in einem Hotel in Deutschland grundsätzlich das Frühstück mit dabei ist - vermutlich übernachten die verantwortlichen Beamten einfach immer nur in Heidi's Frühstückspension...
 
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Reaktionen: EcoPax und Anonym5662
A

Anonym5662

Guest
Moin zusammen,

letzte Aktualisierung: ich bekomme keine Abmahnung oder dergleichen. Ich solle nur in Zukunft besser aufpassen.
Meine Arbeit besteht wohl nun hauptsächlich darin, Reisen nach- und vorzubereiten. (n)
Naja. Wünsche euch allen ein Frohes Fest und einen Guten Rutsch ins neue Jahr.
Es kann nur besser werden (y)
 

DrThax

Administrator & Moderator
Teammitglied
10.02.2010
11.709
11
EDLE 07
Moin zusammen,

letzte Aktualisierung: ich bekomme keine Abmahnung oder dergleichen. Ich solle nur in Zukunft besser aufpassen.
Meine Arbeit besteht wohl nun hauptsächlich darin, Reisen nach- und vorzubereiten. (n)
Naja. Wünsche euch allen ein Frohes Fest und einen Guten Rutsch ins neue Jahr.
Es kann nur besser werden (y)
Habe den Thread soeben erst entdeckt.
Ich muss mich doch immer wieder wundern, was scheinbar in manchen Unternehmen für ein Wind weht.
Wenn bei meiner RKA etwas falsch ist werde ich angerufen/angemailt, es wird mir freundlich der Sachverhalt erklärt und ein Vorschlag gemacht, wie man das korrigieren könne. Und dann wird das von dem MA getan.

Traurig, dass man scheinbar in manchen Unternehmen Heerscharen von Leuten mit solch einem Sch.... beschäftigt, anstatt vernünftig miteinander zu reden. :eek:

martinger, danke dass Du einen abschliessenden Stand durchgefunkt hast (y)