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Mr.Burns
Guest
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Keine Ahnung.
Würde ich vorsorglich nicht bezweifeln. Die passende ICAO Vorschrift hatte ich bereits genannt.
Zu 1) Es ist tatsächlich so, dass die entsprechenden AGB der Airlines, wonach eine Beförderung bei fehlenden Ausweisdokumenten verweigert werden darf, regelmäßig geknackt werden. Einfach mal Google bemühen.
Zu 2) Welche ICAO-Vorschrift meinst Du nun konkret? Annex 9 ICAO Abkommen wie oben geschrieben?
Der Staat hat sich einer seiner hoheitlichen Aufgaben, nämlich der Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung durch Ausweiskontrollen beim Grenzübergang, entledigt, indem er diese Aufgaben "kostengünstig privatisiert" hat. Bezeichnenderweise sind die Polizeiorgane (hier die Bundespolizei) auch dämlich genug, sich dieses hoheitliche Handeln wegnehmen zu lassen. Polizeirechtlich interessant ist auch, dass unsere Polizeibehörden die (peinliche) Befragung der Passagiere in Richtung USA durch windige Privatunternehmen zulassen, statt hier selbst für die entsprechende Sicherheit zu sorgen.