Hallo Aerospace, hier das offizielle Statement der Lufthansa:
Lufthansa Cargo sieht sich in besonderer Verantwortung gegenüber der Umwelt, Tier- und Artenschutz haben höchste Priorität.
Das Unternehmen wickelt jedes Jahr mehr als 20.000 Aufträge mit „lebender Fracht“ ab. Fehlt ein offizieller Nachweis über die Herkunft eines Tieres, wird die Beförderung grundsätzlich verweigert. In der Wildnis lebende und dort eingefangene Tiere transportiert Lufthansa Cargo grundsätzlich nicht. Auch Wale, Delfine sowie alle vom Aussterben bedrohte Arten, die nach Anhang 1 des Washingtoner Artenschutzabkommens nicht mehr gehandelt werden dürfen, bleiben bei Lufthansa am Boden (Ausnahme: genehmigte Transporte von Zoo zu Zoo). Durch die Zusammenarbeit mit international anerkannten Experten bei Transportprozessen und der von Lufthansa Cargo betriebenen modernsten Tierstation Europas am Flughafen Frankfurt wird das Unternehmen den optimalen Transport von Tieren auch in Zukunft sicherstellen und weiterentwickeln.
Darüber hinaus ist bei Lufthansa Cargo die Beförderung von sogenannten Jagdtrophäen bedrohter Tierarten bereits seit vielen Jahren strikt untersagt. Zusätzlich wurde entschieden, in Afrika keinerlei Trophäen von dort beheimateten Tierarten, wie beispielsweise Löwen, Elefanten und Nashörnern zum Transport anzunehmen. Mit diesen Bestimmungen leistet Lufthansa Cargo einen weiteren Beitrag für den Tier- und Artenschutz.
Im Passagierverkehr gilt grundsätzlich: Lufthansa kann keine Kenntnis vom genauen Inhalt der Passagiergepäckstücke erlangen. Vielmehr ist jeder Fluggast selbst den Behörden gegenüber verantwortlich und ist verpflichtet sich zu erkundigen, welche Gegenstände er mitführen darf. Wir raten unseren Fluggästen deshalb, sich bereits vor Reiseantritt zu informieren, welche Tiere und Pflanzenarten geschützt oder gefährdet sind. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf das Washingtoner Artenschutzabkommen CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora). CITES regelt, welche gefährdeten und deshalb artengeschützten Tiere und Pflanzen nicht mitgeführt werden dürfen. In der Regel ist die Einfuhr gänzlich untersagt oder nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Lufthansa und die zuständigen Behörden (Zoll, Bundesamt für Naturschutz) arbeiten beim Thema Artenschutz seit vielen Jahren eng zusammen.
Weitere Informationen:
Artenschutz im Urlaub
Juni 2015: IATA und CITES kooperieren, um den illegalen Wildtierhandel weiter einzudämmen und haben Anfang Juni 2015 eine entsprechende Absichtserklärung unterzeichnet.
https://www.iata.org/pressroom/pr/Pages/2015-06-08-05.aspx