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Ich hätte mal eine Frage zum Handgepäck:
Man darf ja ein Handgepäckstück (Trolley mit passenden Maßen) sowie eine weitere Tasche (Laptop/Handtasche/...) mitnehmen.
Ich fliege mit Trolley + einem Rucksack, der genau Größe meines Laptops besitzt und zusätzlich sind dort noch die Ladekabel und Maus sowie eine Flasche Wasser drin.
Auf dem Flug von FRA nach LHR war das auch überhaupt kein Problem.
Auf dem Rückflug heute wurden alle Personen, die Trolley+Rucksack hatten vom Boarding abgehalten, bis sie entweder so umpacken, dass es danach Trolley+Tasche ist, oder den Trolley aufgeben. Das Problem dabei war nicht, dass der Rucksack ggf. zu groß ist, sondern dass es eben kein Rucksack sein darf. Die Tatsache, dass der Rucksack quasi meine Laptop-Tasche ist hilft nicht weiter. Angeblich eine Anweisung des Flug-Captains. Ich habe dann den Inhalt meines Rucksacks in eine Plastiktüte gepackt und den Rucksack in den Trolley - so war es dann möglich an Board zu gehen. Zu allem Überfluss war der Flug nicht einmal zur Hälfte ausgebucht - es wäre unabhängig davon genug Spielraum für Kulanz dagewesen (viel freier Platz in den Staufächern!). Ich würde auch sagen, es macht ja grundsätzlich keinen Unterschied, ob ich unter dem Vordersitz jetzt meinen Rucksack oder eine Plastiktüte liegen habe - im Gegenteil, aus der Tüte fallen ja eher Sachen raus, ist also unsicherer!
Hatte ich hier auf dem Hinflug nur Glück? Ehrlich gesagt hätte ich von Lufthansa etwas mehr erwartet, als hier unnötig schikaniert zu werden. Wenn Ryanair sowas bringt - OK. Aber auf der Homepage steht "ein weiteres Gepäckstück (max 30 x 40 x 10 cm, z.B. Handtasche, Laptoptasche)", also durch z.B. ist die Aufzählung ja nicht vollständig. Ich wäre damit einverstanden, wenn es genau wie für das "große" Handgepäckstück eine Box gibt, in die es reinpassen muss. Aber so eine willkürliche Begründung ist m.M. nach lächerlich...
Hallo killerfurbel,
da mich deine Aussage doch sehr erstaunt hat, habe ich mich nochmal bei der Fachabteilung erkundigt.
Es ist völlig irrelevant, ob es sich bei dem zweiten Handgepäckstück um einen Tasche oder einen Rucksack handelt, lediglich die Außenmaße von 40 x 30 x 10 cm dürfen nicht überschritten werden.
Es ist allerdings so, dass das Wort des Kapitäns zählt. Wenn er also diese Anweisung gegeben hat, müssen sich Bord- und Bodenpersonal daran halten. Es kann sich hier nur um eine Ausnahmesituation gehandelt haben. Für die Umstände kann ich mich von hier aus nur vielmals entschuldigen!
Vanessa