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DB ebenfalls kein Schleußer ist nur weil Flüchlinge im Zug sitzen.
Einen ganz schlanken Fuss machen kann sich die DB tatsaechlich nicht:
§ 63 Bundesaufenthaltsgesetz meinte:Ein Beförderungsunternehmer darf Ausländer nur in das Bundesgebiet befördern, wenn sie im Besitz eines erforderlichen Passes und eines erforderlichen Aufenthaltstitels sind.
Das ist auch mit Zwangsgeld bewehrt.