One Way SJO/CUN/PTY nach JNB (UA PE bis FRA dann LH F (BK A)

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airleiner

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29.01.2023
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10
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Hat sich die LH schon zurück gemeldet?
Hallo,
habe zunächst -eine nichtssagende- Antwort von LH mit Feedback ID bekommen. Hatte zwischenzeitig mit der LH-Hotline mehrmals telefoniert. Es handelt sich ja bei mir nicht um eine klassische 'Flugunregelmässigkeit'. Habe jetzt unter meiner LH-Feedback ID nochmals nachgehakt: 1. Hatte ein gültiges Tkt mit (von LH) bestätigter F-Cl. 2. Verrechnungsprobleme zwischen LH u. UA können nicht auf dem Rücken des Passagiers ausgetragen werde. 3. Es handelt sich zwar um ein UA-Tkt und eine UA-Reservierung, aber die Buchung existierte (passiv) im LH - System. 4. Da das Downgrading durch LH erfolgte, geht die Reklamation an LH.
Wenn LH mit 'Preisfehler' argumentiert, habe ich zahlreiche Beispiele von F-Cl-Preisen auf der LH - Seite, die Interkontinental UNTER EUR 3000,- als RT liegen.
Somit sind 1300.- (mein Preis) , noch dazu mit Segmenten in PE, jetzt nicht so ungewöhnlich. Muss mir ja auch nicht über die Flugpreise/Kalkulation von Airlines Gedanken machen. Wenn ein Preis veröffentlicht wird, buche ich das Angebot. Warte jetzt noch auf KONKRETE Antwort der LH.
 
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Überflieger1977

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19.02.2016
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Hallo,
habe zunächst -eine nichtssagende- Antwort von LH mit Feedback ID bekommen. Hatte zwischenzeitig mit der LH-Hotline mehrmals telefoniert. Es handelt sich ja bei mir nicht um eine klassische 'Flugunregelmässigkeit'. Habe jetzt unter meiner LH-Feedback ID nochmals nachgehakt: 1. Hatte ein gültiges Tkt mit (von LH) bestätigter F-Cl. 2. Verrechnungsprobleme zwischen LH u. UA können nicht auf dem Rücken des Passagiers ausgetragen werde. 3. Es handelt sich zwar um ein UA-Tkt und eine UA-Reservierung, aber die Buchung existierte (passiv) im LH - System. 4. Da das Downgrading durch LH erfolgte, geht die Reklamation an LH.
Wenn LH mit 'Preisfehler' argumentiert, habe ich zahlreiche Beispiele von F-Cl-Preisen auf der LH - Seite, die Interkontinental UNTER EUR 3000,- als RT liegen.
Somit sind 1300.- (mein Preis) , noch dazu mit Segmenten in PE, jetzt nicht so ungewöhnlich. Muss mir ja auch nicht über die Flugpreise/Kalkulation von Airlines Gedanken machen. Wenn ein Preis veröffentlicht wird, buche ich das Angebot. Warte jetzt noch auf KONKRETE Antwort der LH.
kannst es ja mal hier im offiziellen LH Thread posten und da eine Antwort von LH einfordern. Wenn Du es einfach haben willst allerdings: Anwalt.
 

airleiner

Neues Mitglied
29.01.2023
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Hallo,
habe zunächst -eine nichtssagende- Antwort von LH mit Feedback ID bekommen. Hatte zwischenzeitig mit der LH-Hotline mehrmals telefoniert. Es handelt sich ja bei mir nicht um eine klassische 'Flugunregelmässigkeit'. Habe jetzt unter meiner LH-Feedback ID nochmals nachgehakt: 1. Hatte ein gültiges Tkt mit (von LH) bestätigter F-Cl. 2. Verrechnungsprobleme zwischen LH u. UA können nicht auf dem Rücken des Passagiers ausgetragen werde. 3. Es handelt sich zwar um ein UA-Tkt und eine UA-Reservierung, aber die Buchung existierte (passiv) im LH - System. 4. Da das Downgrading durch LH erfolgte, geht die Reklamation an LH.
Wenn LH mit 'Preisfehler' argumentiert, habe ich zahlreiche Beispiele von F-Cl-Preisen auf der LH - Seite, die Interkontinental UNTER EUR 3000,- als RT liegen.
Somit sind 1300.- (mein Preis) , noch dazu mit Segmenten in PE, jetzt nicht so ungewöhnlich. Muss mir ja auch nicht über die Flugpreise/Kalkulation von Airlines Gedanken machen. Wenn ein Preis veröffentlicht wird, buche ich das Angebot. Warte jetzt noch auf KONKRETE Antwort der LH.
Kleines Update zur Reklamation (downgrading F >E): Erst schrieb LH, Flug sei von UA DURCHGEFÜHRT worden, was natürlich Blödsinn ist. Danach konnte LH 'keine Herabstufung erkennen'. Sehr seltsam, weil ich meinem 'Feedback' von der LH - Seite, bereits eine PDF-Datei mit meiner F-Bordkarte angehängt hatte. Und die vergebenen PE - Plätze sollte LH im System finden. Als ich dann LH genau das mitteilte: 1. Flug war als LH-Flugnummer gebucht, und wurde auch von LH durchgeführt.
2. Downgrading musste für LH ersichtlich sein, antwortete man mir '....dass LH in diesem Fall nicht haftbar gemacht werden kann, und wir Ihrem Antrag auf Entschädigung nicht nachkommen werden' .
Enttäuschend war gar nicht so sehr die Ablehnung, sondern die Banalität der LH-Antworten. Habe das auch dem Sachbearbeiter meiner Beschwerde so mitgeteilt, indem ich darauf hinwies, dass man sich offenbar nicht wirklich SORGFÄLTIG mit meiner Beschwerde auseinandergesetzt habe. Das lassen die ersten Antwortmails von LH zumindest vermuten. Zudem bestand der Großteil der Mails offenbar aus Marketing-Textbausteinen.
Habe die Reklamation jetzt an die söp - Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr gegeben und entsprechend der 'Passagierrechte' 75% des Flugpreises als Entschädigung gefordert. Einen genaueren 'Flugpreis pro Segment' konnte ich nicht ermitteln.
Achso....ich sollte noch erwähnen, dass LH in ihren Antworten. nicht einmal Bezug auf den Flugpreis genommen hat.....schon irgendwie interessant... :sneaky:
 
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airleiner

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29.01.2023
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kannst es ja mal hier im offiziellen LH Thread posten und da eine Antwort von LH einfordern. Wenn Du es einfach haben willst allerdings: Anwalt.
Hallo Überflieger1977,
vielen Dank noch für den Hinweis zum LH-Thread. Würde mich überraschen, wenn die LHler, nach erfolgter Absage durch LH, den Fall neu aufrollen. Ausserdem haben die sicher auch Zugang zu den sonstigen Themen. und da haben wir ja schon den 'wunden Punkt' angesprochen. Habe den Vorgang jetzt an die Schlichtungsstelle (söp) geschickt, und die reichen den Vorgang sowieso nochmal an LH. Habe jetzt entsprechend Passagierrechten 75% des (Gesamt-) Flugpreises als Entschädigung gefordert.
Kann ja keinen separaten Flugpreis für den Sektor FRA-JNB ermitteln, weil es Bestandteil eines Tkts. PTY-EWR-FRA-JNB war. Wenn man andere F-Cl. - Dealz der LH online so sieht, erscheinen 1400.- OW jedenfalls gar nicht mehr so unglaublich.....
 
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dermatti

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03.06.2019
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Hallo Überflieger1977,
vielen Dank noch für den Hinweis zum LH-Thread. Würde mich überraschen, wenn die LHler, nach erfolgter Absage durch LH, den Fall neu aufrollen. Ausserdem haben die sicher auch Zugang zu den sonstigen Themen. und da haben wir ja schon den 'wunden Punkt' angesprochen. Habe den Vorgang jetzt an die Schlichtungsstelle (söp) geschickt, und die reichen den Vorgang sowieso nochmal an LH. Habe jetzt entsprechend Passagierrechten 75% des (Gesamt-) Flugpreises als Entschädigung gefordert.
Kann ja keinen separaten Flugpreis für den Sektor FRA-JNB ermitteln, weil es Bestandteil eines Tkts. PTY-EWR-FRA-JNB war. Wenn man andere F-Cl. - Dealz der LH online so sieht, erscheinen 1400.- OW jedenfalls gar nicht mehr so unglaublich.....
Zustehende Entschädigung wird bei Downgrades nach der Großkreisentfernung des betroffenen Segments ermittelt, sofern keine Einzelpreise der Segmente ausgewiesen sind.

PTY-EWR-FRA-JNB = 18426 km
FRA-JNB = 8658 km

Jetzt nimmst du den gezahlten Flugpreis (abzgl. S&G), schaust wie viel anteilig auf 8658km fallen würde, davon dann wiederum 75%.
 
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airleiner

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29.01.2023
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Zustehende Entschädigung wird bei Downgrades nach der Großkreisentfernung des betroffenen Segments ermittelt, sofern keine Einzelpreise der Segmente ausgewiesen sind.

PTY-EWR-FRA-JNB = 18426 km
FRA-JNB = 8658 km

Jetzt nimmst du den gezahlten Flugpreis (abzgl. S&G), schaust wie viel anteilig auf 8658km fallen würde, davon dann wiederum 75%.
Danke...das wäre dann eher weniger....:rolleyes: Schaun 'mer 'mal......
 

Flying Lawyer

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da Dtl. (sprich FRA) berührt wird ganz klar Gerichtsstand = D - Außerdem D Airline ab D = EU261 voll gültig
Da das Ticket nicht in EU beginnt, könnte man in verschiedene Richtungen argumentieren und darüber wird sich die Lh vermutlich versuchen rauszureden. Tendenziell relevant ist auch die Dauer des Layovers in FRA.

(aus meiner Abstimmung mit einem Anwalt vor Abflug)
 

Überflieger1977

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Da das Ticket nicht in EU beginnt, könnte man in verschiedene Richtungen argumentieren und darüber wird sich die Lh vermutlich versuchen rauszureden. Tendenziell relevant ist auch die Dauer des Layovers in FRA.

(aus meiner Abstimmung mit einem Anwalt vor Abflug)
Das Ticket ist doch nicht relevant für EU261. Nur die ausführende Airline!!!
 
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chrini1

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EU261 bestreite ich doch gar nicht. Aber ob hier ein Deutsches Gericht die Zuständigkeit bei sich sehen würde, ist nicht sicher.
 
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PascalZH

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27.06.2011
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Wieso sollte, auch wenn es sich nur um eine Teilstrecke handelt, hier ein Deutsches Gericht bocken, wenn es eine Deutsche Airline, einen Deutschen Abflughafen betrifft. Aber wäre spannend zu sehen wie sich so ein Fall auf einer Teilstrecke entwickeln würde.
 

GFX

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03.07.2012
779
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Das Ticket ist doch nicht relevant für EU261. Nur die ausführende Airline!!!

Sehe ich auch so.
EU Airline —> EU261
Hast du mit einem Anwalt gesprochen (z.B. @kexbox ), der auf solche EU261-Fälle spezialisiert ist?

Wieso sollte, auch wenn es sich nur um eine Teilstrecke handelt, hier ein Deutsches Gericht bocken, wenn es eine Deutsche Airline, einen Deutschen Abflughafen betrifft. Aber wäre spannend zu sehen wie sich so ein Fall auf einer Teilstrecke entwickeln würde.

Wie gesagt, dass war meine Info nach Feedback von einem der Forenanwälte, dass es zumindest nicht glasklar ist.

Mehr Infos habe ich nicht und da es in meinem Fall gut ging, habe ich keine weiteren Infos.
 
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css89

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27.11.2012
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464
NYC
Auch für die SÖP hat bei mir in einem anderen Fall die Zwischenlandung in D und Durchführung von LH nicht gereicht, kann also sein dass es auch bei den Gerichten Unsicherheiten gibt bezüglich Zuständigkeit.

„Über das LuftVGesetz §57b ist geregelt, dass eine Zwischenlandung in Deutschland für die Zulässigkeit des Schlichtungsverfahrens leider nicht ausreicht. Die Fluggesellschaft darf die Teilnahme am Schlichtungsverfahren demnach verweigern. Auf der Zulässigkeitsebene ist noch nicht entscheidend, ob ein Anspruch aus der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 besteht.“

In meinem Fall EWR-OSL-DUB mit SK wurde OSL-DUB dann ab OSL zu OSL-FRA-DUB mit Lufthansa. Den Rückflug zurück in die USA hatte ich dann storniert da dort auch ein Flug gestrichen wurde.
SK hat mir das Geld aber nie erstattet und lehnt die Schlichtung ab.
 
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dermatti

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03.06.2019
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CGN / MUC / ZRH / EWR
Auch für die SÖP hat bei mir in einem anderen Fall die Zwischenlandung in D und Durchführung von LH nicht gereicht, kann also sein dass es auch bei den Gerichten Unsicherheiten gibt bezüglich Zuständigkeit.

„Über das LuftVGesetz §57b ist geregelt, dass eine Zwischenlandung in Deutschland für die Zulässigkeit des Schlichtungsverfahrens leider nicht ausreicht. Die Fluggesellschaft darf die Teilnahme am Schlichtungsverfahren demnach verweigern. Auf der Zulässigkeitsebene ist noch nicht entscheidend, ob ein Anspruch aus der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 besteht.“

In meinem Fall EWR-OSL-DUB mit SK wurde OSL-DUB dann ab OSL zu OSL-FRA-DUB mit Lufthansa. Den Rückflug zurück in die USA hatte ich dann storniert da dort auch ein Flug gestrichen wurde.
SK hat mir das Geld aber nie erstattet und lehnt die Schlichtung ab.
Naja, dein Fall ist ja nochmal wesentlich anders gelagert als wenn LH dir auf einem Teilsegment des Trips plötzlich die Nichtbeförderung erklärt...
 
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css89

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27.11.2012
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NYC
Naja, dein Fall ist ja nochmal wesentlich anders gelagert als wenn LH dir auf einem Teilsegment des Trips plötzlich die Nichtbeförderung erklärt...
Den Fall dass LH ein First Class Ticket ein Jahr später doch nicht mehr honorieren will habe tatsächlich auch noch, hier hat mir LH erst 1100 € Entschädigung angeboten, als ich das angenommen habe dann aber entschieden dass diese mit der unfreiwilligen Erstattung des Ticketpreises bereits abgegolten wären. Mal sehen was da am Ende raus kommt…