Also bei mitRbeitervergünstigungen wird der gwV ert mal durch den Arbeitgeber ermittelt. Sagen wir er wäre 100 Euro. Die 100 Euro zählen dann wie z.B. Weihnachtsgeld als hättest du diesen Monat 100 Euro mehr verdient und wird entsprechend Motodromen individuellem spitzensteuersatz versteuert. Das wird dann zje nach Einkommen zwischen 35 und 45 % liegen, also für 100 Euro gwV sind es netto 35 bis 45 Euro.
Das können steuerfüchse bestimmt noch besser erklären.
Gruß
Flyglobal
Ich bin zwar alles andere als ein Steuerfuchs ....
Grundsätzlich hast du es schon treffend geschildert.
Einzig eine Anmerkung:
In Deutschland (über andere Länder kann ich nichts sagen) wird der gwV dem Bruttolohn aufgeschlagen. Dieser Betrag, Bruttolohn + gwV ist dann die Besteuerungsgrundlage.
Die zu entrichtende Steuer fällt zwangsläufig höher aus als die, welche auf den reinen Bruttolohn zu entrichten ist.
Es wird für den gwV aber NICHT DER Spitzensteuersatz angewandt.
Der "individuelle" Spitzensteuersatz, resp. die individuelle Steuerlast hängt sehr stark von der persönlichen Progressionsstufe innerhalb des Lohnsteuertabelle und anderer Einflussfaktoren ab.
Daher kann es durchaus sein, dass der ein oder andere bei 100,-€ gwV lediglich 15 - 20% zu versteuern hat.
Eine faktische Steuerlast von 35 bis 45% obliegt nur einem recht kleinen Teil der deutschen Bevölkerung.
Pedantischer Einwurf, ja, aber IMHO dennoch gerechtfertigt.
Nimm's mit bitte nicht übel, flyglobal.
@belimo
Kennt ihr in der Schweiz die 1%-Regelung für privat genutzte Dienstwägen?
Wenn ja, vielleicht macht dies das Prinzip der gwV anschaulicher.
Wegen der Meldung des gwV:
Der deutsche Staat behandelt nicht nur die Schweiz mit einer gewissen Überheblichkeit, Arroganz und offensiven, fordernden Drohkulisse, sondern auch uns Inländer und hiesige Unternehmen.
So ist jeder Arbeitgeber in Deutschland aufgefordert, sämtliche Details eines Beschäftigungsverhältnis an die entsprechenden Stellen proaktiv zu melden und die fiskalischen Konsequenzen selbständig zu ermitteln.
Der deutsche Arbeitnehmer ist ja scheinbar ein komplett unmündiges Wesen und muss daher sämtlicher Verantwortung entladen werden.
Folglich hat der Arbeitgeber einfach alles zu bedenken, zu berechnen, in Statistiken zu erfassen und abzuführen (auf eigene Kosten).
Macht das arbeitgebende Unternehmen dabei einen Fehler, fällt dies spätestens bei einer (regelmäßig stattfindenden) Betriebs-/Steuerprüfung auf, welche die staatlichen Stellen durchaus häufig vornehmen.
Deutsche Unternehmen sind verpflichtet, zehn Jahre lang ihre Buchhaltung parat zu halten. Dies ist meines Wissens auch der potentielle Prüfungszeitraum.
Folglich kann auch für Verfehlungen über eine Dekade eine Nachzahlung sowohl vom AG wie vom AN eingefordert werden - was sich durchaus summieren kann.
Bei groben Verstößen oder erkennbaren Vorsatz sind zudem juristische Konsequenzen zu erwarten.
Ganz einfach und/oder anders formuliert:
Der deutsche Staat macht es sich in Teilen recht einfach und schnürt ein recht enges Korsett.