OS: OS - Mitarbeitervergünstigungen

ANZEIGE

sickbag

Aktives Mitglied
13.01.2012
149
72
Frankfurt
ANZEIGE
Bei C-Class Flügen fällt allerdings kaum bis gar kein geldwerter Vorteil mehr an.
Wenn wir die in den Raum geworfenen 435 Euro mal nehmen, dürfte da - wenn überhaupt - 10 bis 50 Euro anfallen.
 

belimo

Erfahrenes Mitglied
21.01.2010
2.534
79
KN
Das glit auch in der Schweiz als Sachbezug - da wird dann ein Vermerk auf deinem Lohnausweis, den du der Steuererklärung beilegen musst, gemacht. Ich nehme an, dass hier ein Pauschalbetrag zum Tragen kommt - ich hatte noch nie Sachbezüge in der CH.

Auf meinem Lohnausweis fehlte ein solcher Hinweis definitiv...
 

Ostschneiser

Erfahrenes Mitglied
06.08.2012
2.877
0
ZRH
Das glit auch in der Schweiz als Sachbezug - da wird dann ein Vermerk auf deinem Lohnausweis, den du der Steuererklärung beilegen musst, gemacht. Ich nehme an, dass hier ein Pauschalbetrag zum Tragen kommt - ich hatte noch nie Sachbezüge in der CH.

Erscheint in der Schweiz definitiv nicht auf dem Lohnausweis!
 

belimo

Erfahrenes Mitglied
21.01.2010
2.534
79
KN
Wie wird dieser Geldwerte Vorteile in D/AT denn berechnet? Das erscheint mir nämlich mehr als fragwürdig. Denn wäre das PAD-Angebot nicht so günstig, würden viele doch gar nicht fliegen, insofern ist es kein geldwerter Vorteil...

Aber offensichtlich sind da die Finanzämter D/AT ganz anderer Meinung :)
 

brummi

Erfahrenes Mitglied
21.12.2010
3.132
237
FRA
Wie wird dieser Geldwerte Vorteile in D/AT denn berechnet? Das erscheint mir nämlich mehr als fragwürdig. Denn wäre das PAD-Angebot nicht so günstig, würden viele doch gar nicht fliegen, insofern ist es kein geldwerter Vorteil...
Woher diese Weisheit? Der gwV wird immer durch den AG ausgewiesen und dem Finanzminister mitgeteilt. Da gibt es keinen Weg drumherum; und die Tickets werden abgebucht, nix mit Barzahlung....
Trotzdem ist es günstig und bei guter Planung - weg von Ferien und Feiertagen z.B. - auch stressfrei.
 

belimo

Erfahrenes Mitglied
21.01.2010
2.534
79
KN
Woher diese Weisheit? Der gwV wird immer durch den AG ausgewiesen und dem Finanzminister mitgeteilt. Da gibt es keinen Weg drumherum; und die Tickets werden abgebucht, nix mit Barzahlung....

Zum Glück bin ich Schweizer. Nix Kartenzahlung, nix Abbuchung, nur Barzahlung :)

Und wie berechnet sich dieser gwV jetzt?
 

flyglobal

Erfahrenes Mitglied
25.12.2009
5.617
521
Also bei mitRbeitervergünstigungen wird der gwV ert mal durch den Arbeitgeber ermittelt. Sagen wir er wäre 100 Euro. Die 100 Euro zählen dann wie z.B. Weihnachtsgeld als hättest du diesen Monat 100 Euro mehr verdient und wird entsprechend Motodromen individuellem spitzensteuersatz versteuert. Das wird dann zje nach Einkommen zwischen 35 und 45 % liegen, also für 100 Euro gwV sind es netto 35 bis 45 Euro.

Das können steuerfüchse bestimmt noch besser erklären.

Gruß
Flyglobal
 

FlyingT

Erfahrenes Mitglied
17.11.2010
2.777
0
Also bei mitRbeitervergünstigungen wird der gwV ert mal durch den Arbeitgeber ermittelt. Sagen wir er wäre 100 Euro. Die 100 Euro zählen dann wie z.B. Weihnachtsgeld als hättest du diesen Monat 100 Euro mehr verdient und wird entsprechend Motodromen individuellem spitzensteuersatz versteuert. Das wird dann zje nach Einkommen zwischen 35 und 45 % liegen, also für 100 Euro gwV sind es netto 35 bis 45 Euro.

Das können steuerfüchse bestimmt noch besser erklären.

Gruß
Flyglobal

Ich bin zwar alles andere als ein Steuerfuchs ....

Grundsätzlich hast du es schon treffend geschildert.

Einzig eine Anmerkung:
In Deutschland (über andere Länder kann ich nichts sagen) wird der gwV dem Bruttolohn aufgeschlagen. Dieser Betrag, Bruttolohn + gwV ist dann die Besteuerungsgrundlage.
Die zu entrichtende Steuer fällt zwangsläufig höher aus als die, welche auf den reinen Bruttolohn zu entrichten ist.
Es wird für den gwV aber NICHT DER Spitzensteuersatz angewandt.
Der "individuelle" Spitzensteuersatz, resp. die individuelle Steuerlast hängt sehr stark von der persönlichen Progressionsstufe innerhalb des Lohnsteuertabelle und anderer Einflussfaktoren ab.

Daher kann es durchaus sein, dass der ein oder andere bei 100,-€ gwV lediglich 15 - 20% zu versteuern hat.
Eine faktische Steuerlast von 35 bis 45% obliegt nur einem recht kleinen Teil der deutschen Bevölkerung.

Pedantischer Einwurf, ja, aber IMHO dennoch gerechtfertigt.
Nimm's mit bitte nicht übel, flyglobal.



@belimo

Kennt ihr in der Schweiz die 1%-Regelung für privat genutzte Dienstwägen?

Wenn ja, vielleicht macht dies das Prinzip der gwV anschaulicher.


Wegen der Meldung des gwV:

Der deutsche Staat behandelt nicht nur die Schweiz mit einer gewissen Überheblichkeit, Arroganz und offensiven, fordernden Drohkulisse, sondern auch uns Inländer und hiesige Unternehmen.

So ist jeder Arbeitgeber in Deutschland aufgefordert, sämtliche Details eines Beschäftigungsverhältnis an die entsprechenden Stellen proaktiv zu melden und die fiskalischen Konsequenzen selbständig zu ermitteln.
Der deutsche Arbeitnehmer ist ja scheinbar ein komplett unmündiges Wesen und muss daher sämtlicher Verantwortung entladen werden.
Folglich hat der Arbeitgeber einfach alles zu bedenken, zu berechnen, in Statistiken zu erfassen und abzuführen (auf eigene Kosten).

Macht das arbeitgebende Unternehmen dabei einen Fehler, fällt dies spätestens bei einer (regelmäßig stattfindenden) Betriebs-/Steuerprüfung auf, welche die staatlichen Stellen durchaus häufig vornehmen.
Deutsche Unternehmen sind verpflichtet, zehn Jahre lang ihre Buchhaltung parat zu halten. Dies ist meines Wissens auch der potentielle Prüfungszeitraum.
Folglich kann auch für Verfehlungen über eine Dekade eine Nachzahlung sowohl vom AG wie vom AN eingefordert werden - was sich durchaus summieren kann.
Bei groben Verstößen oder erkennbaren Vorsatz sind zudem juristische Konsequenzen zu erwarten.

Ganz einfach und/oder anders formuliert:
Der deutsche Staat macht es sich in Teilen recht einfach und schnürt ein recht enges Korsett.
 

belimo

Erfahrenes Mitglied
21.01.2010
2.534
79
KN
Kennt ihr in der Schweiz die 1%-Regelung für privat genutzte Dienstwägen?
Obs 1% (vom Neuwert des Wagens) sind könnte ich jetzt grad nicht sagen, aber der Wagen ist neben dem eigentlichen Lohn so ziemlich das einzige, was auf dem Lohnausweis sonst noch drauf steht. Ja :)
 

FlyingT

Erfahrenes Mitglied
17.11.2010
2.777
0
Obs 1% (vom Neuwert des Wagens) sind könnte ich jetzt grad nicht sagen, aber der Wagen ist neben dem eigentlichen Lohn so ziemlich das einzige, was auf dem Lohnausweis sonst noch drauf steht. Ja :)

Ok, dann wende dieses Prinzip gedanklich auf den generellen gwV in Deutschland an und du hast das Prinzip.
Traurig, oder? :(

Selbst Geschenke (an alle, egal ob ANs oder Geschäftspartner) müssen bei einem Wert von über 35,-€ ausgewiesen und versteuert werden (wahlweise pauschal vom Schenkenden oder ausgewiesen vom Beschenkten).
Je nach firmengesellschaftlichen Konstrukt muss selbst bei Geschäftsessen ein gewisser Anteil (zumindest vom einladenden) privat versteuert werden ... :sick::-(

Und klar, natürlich:
Melden darf es der AG, die Firma mitsamt der Kosten für den bürokratischen Aufwand .... :eek::mad:
 

OSy

Erfahrenes Mitglied
17.01.2011
742
3
VIE
theorie:

Selbst Geschenke (an alle, egal ob ANs oder Geschäftspartner) müssen bei einem Wert von über 35,-€ ausgewiesen und versteuert werden (wahlweise pauschal vom Schenkenden oder ausgewiesen vom Beschenkten).
Je nach firmengesellschaftlichen Konstrukt muss selbst bei Geschäftsessen ein gewisser Anteil (zumindest vom einladenden) privat versteuert werden ... :sick::-(

praxis:

hehe.. wenn ich da denke was bei mir im büro vor weihnachten an "geschenken" von unseren partnern reingekommen ist.... da schauen mal alle kurz weg und wenn alle wieder hinschauen ist das geschenk weg. jeder weiß bescheid - keiner sagt was.

leicht OT: habe mal gehört das angeblich 2/3 aller weltweiter steuerliteratur auf deutsch geschrieben ist. das sagt doch mal was aus!

PS: unsere geschenke kommen nicht im Konsum Sackerl..
 
Zuletzt bearbeitet:

FlyingT

Erfahrenes Mitglied
17.11.2010
2.777
0
hehe.. wenn ich da denke was bei mir im büro vor weihnachten an "geschenken" von unseren partnern reingekommen ist.... da schauen mal alle kurz weg und wenn alle wieder hinschauen ist das geschenk weg. jeder weiß bescheid - keiner sagt was.

Faktisch läuft es in Deutschland ja nicht anders. ;)
Vorallem werden ab und an Geschenke ja auch an private Adressen versandt, obwohl sie durch eine dienstliche Funktion begründet sind.
Und wer gibt bitte in seiner Steuererklärung ein "typisches" Geschenk (ergo ungleich Porsche Cayman, z.B. :) ) an?

Daher die rechtliche Option, dass der schenkende pauschal alle Geschenke versteuert.
Ich bin mit allerdings nicht sicher, welcher Einkommens-Steuersatz im Falle von schenkenden juristischen Personen anfällt.
Bei schenken Personengesellschaften, Einzelunternehmung oder GbRs, wird der höchste individuelle Steuersatz eines Gesellschafters heran gezogen.

leicht OT: habe mal gehört das angeblich 2/3 aller weltweiter steuerliteratur auf deutsch geschrieben ist. das sagt doch mal was aus!

Das würde im Prinzip ja noch nicht zwangsläufig bedeuten, dass es auch deutsche Gesetztes-literatur ist.
Der Verdacht liegt aber natürlich sehr nahe.

Bewerten kann ich es allerdings nicht, da ich, wie weiter oben geschrieben, nicht vom Fach bin.


Ebenfalls OT:

Zu der Thematik gibt es ein wunderbares Statement in "The Day after Tomorrow", als entschieden werden muss, welche Bücher in der Bibliothek verbrannt werden sollen, um zu heizen ...
Ich habe bisher niemanden erlebt, der bei der Szene nicht (zumindest) geschmunzelt hat. ;)


PS: unsere geschenke kommen nicht im Konsum Sackerl..

Was ist ein Konsum Sackerl?
Einkaufstüte?
:confused: *neugierig*
 

FlyingT

Erfahrenes Mitglied
17.11.2010
2.777
0
(y)
Konsum-Sackerl ist aber inzwischen ein Synonym für Schmier-/Schwarzgeld.

(y)

Danke für die Aufklärung.

Wieder was dazu gelernt! ;)

Gilt der Begriff für ganze Austria?
Ich bin ja primär in Tirol unterwegs und es dünkt mir, dass in den westlichen Landesteilen teilweise eine andere Begrifflichkeit als in (und um) "der" Stadt herrscht.
 

OSy

Erfahrenes Mitglied
17.01.2011
742
3
VIE
Das würde im Prinzip ja noch nicht zwangsläufig bedeuten, dass es auch deutsche Gesetztes-literatur ist.
Der Verdacht liegt aber natürlich sehr nahe.

Naja ich würde sagen SUM(DE+AT) :D


Was ist ein Konsum Sackerl?
Einkaufstüte?
:confused: *neugierig*

Konsum war in AT eine langeingesessene Supermarktkette die Anfang der 90er in eine Milliardenschwere Insolvenz geschlittertist und gegen den verantwortlichen Geschäftsführer wurde lange prozessiert. 2003 soll der damalige Chef der Bawag Bank dem Geschäftsführer einen verliehenen Kredit in der Höhe von 600k Euro in Bar ausgezahlt und in einem Plastiksackerl (dt. Plastiktüte) ausgehändigt haben und den Kredit als uneinbringbar abgeschrieben haben. Der GF soll dann das leere Sackerl samt einer Danke-schön Praline retourniert haben!!! Wie hudriwudri richtig gesagt hat ist das Konsumsackerl ein AT als Begriff für Schmiergeldzahlungen eingebürgert...
 
  • Like
Reaktionen: FlyingT