Passagier flippt aus und schlägt Kind

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SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
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FRA/QKL
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Obiges Zitat ist Rassismus in reinster Form, auch wenn sich der Verfasser dem bestimmt gar nicht bewust ist: Der Schwarze wird als typisches Beispiel für ein Opfer hingestellt, welches geschützt werden muss. Dass auch Schwarze rassistisch sein können und Weiße Opfer, wird ausgelendet, weil es nicht in die eigene rassistische Denkweise passt.
Das ist richtig, aber in dem Zusammenhang hier im Thread natürlich absolut nicht relevant, da wir ja als Ausgangspunkt eine rassistische Person mit weißer Hautfarbe haben, welche ein afroamerikanisches Kind mit rassistischen Äußerungen bedacht hat.
 

nhobalu

Forumskater
18.10.2010
11.184
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im Paralleluniversum
Obiges Zitat ist Rassismus in reinster Form, auch wenn sich der Verfasser dem bestimmt gar nicht bewust ist: Der Schwarze wird als typisches Beispiel für ein Opfer hingestellt, welches geschützt werden muss. Dass auch Schwarze rassistisch sein können und Weiße Opfer, wird ausgelendet, weil es nicht in die eigene rassistische Denkweise passt.

Welch ein Blödsinn. :confused:

Ich habe den Farbigen deswegen als Beispiel genommen, weil ja der Idiot in dem Artikel - der der Auslöser für diesen ganzen Fred war - explizit gegen "Nigger" gewettert hat.
Es war also eine blose Verwendung bereits bestehender Zusammenhänge. Im Weiteren kann ich so am ehesten eine Hinleitung für einen Fall aufzeigen, der im Sinne des AGG relevant ist.

Außer Frage steht, dass Rassismus ein Umstand ist, der aus vielen Anlässen und in vielen Ausprägungen stattfinden kann.
 

Marlon B.

Erfahrenes Mitglied
28.12.2011
529
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Welch ein Blödsinn. :confused:

Ich habe den Farbigen deswegen als Beispiel genommen,
Noch mal in Ruhe: Das Beispiel würde auch ohne Angabe einer Hautfarbe funktionieren, weil es bei allen Hautfarben vorkommen kann. Es ist völlig unerheblich, welche Hautfarbe Täter und Opfer haben.
Zudem steht in keinem der beiden verlinkten Texte, dass es sich bein dem Kind um ein "afroamerikanisches Kind" handelt.
 

nhobalu

Forumskater
18.10.2010
11.184
1.026
im Paralleluniversum
Noch mal in Ruhe: Das Beispiel würde auch ohne Angabe einer Hautfarbe funktionieren, weil es bei allen Hautfarben vorkommen kann. Es ist völlig unerheblich, welche Hautfarbe Täter und Opfer haben.
Zudem steht in keinem der beiden verlinkten Texte, dass es sich bein dem Kind um ein "afroamerikanisches Kind" handelt.

Noch mal in Ruhe...

In dem Text wird das Schimpfwort "Ni...." benutzt. Da ich das nicht verwenden wollte, habe ich ersatzweise - quasi als Synonym - Aforamerikaner verwendet. Sollte ein leitender Mitarbeiter von mir anfang über "Ni...." herzuziehen, würde ich mich doch sehr wundern, wenn z.B. ein Afroamerikaner sich dadurch nicht beleidigt fühlen würde.

Insofern verstehe ich Dein Problem nicht.

Viele Beispiele kann man durch andere Beispiele gleicher oder ähnlicher Qualität ersetzen.
Mann kann aber auch mit der Lupe in Krümeln suchen, wenn man es unbedingt will...
 

peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
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1.201
Absolut nicht. Die einzige Frage als AG die ich mir stelle ist, ob ich auf Grund dieses Vorfalls in Deutschland dieses ... auch hätte fristlos kündigen dürfen. Ich vermute auf Grund unserer unsinnigen Gesetze und ultra AN freundlichen Rechtsprechung wäre noch nicht mal eine fristgerechte Kündigung mit gesetzliche Abfindung ohne Treffen vor Arbeitsgericht (Wahlweise vorheriger Vergleich zu Lasten des AG) durchgegangen. :sick:

AFAIR nein, körperliche Gewalt ist ein Grund für eine fristlose Kündigung - natürlich nur wenn sie im Zusammenhang mit der Tätigkeit passiert, was hier nicht der Fall war.
 
P

pmeye

Guest
Aber falls es eine Dienstreise war, wuerde das schon ausreichen?
 

nhobalu

Forumskater
18.10.2010
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im Paralleluniversum
Aber falls es eine Dienstreise war, wuerde das schon ausreichen?

durchaus möglich.

Wenn ein Mitarbeiter von mir bei einem Kunden anfängt über seinen Arbeitgeber (also die Firma bzw. den AG in Person) negativ und abfällig zu reden, kann ich ihn fristlos kündigen. Das angesprochene Verhalten ist sicherlich keine Außenwirkung für das Unternehmen, sobald die Person mit dem Arbeitgeber in Zusammenhang gebracht werden kann.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
22.023
16.316
Das Fehlverhalten muss, um eine personenbedingte Kuendigung zu rechtfertigen, den Betrieb stoeren.

Dafuer hat den Gerichten teilweise noch nicht einmal ausgereicht, wenn rassistische Aeusserungen im Betrieb erfolgten - einfach, weil sie keine Auswirkungen hatte.

Vereinfacht gesagt: Wenn ich auf dem Bueroflur "Nigger raus!" bruelle, werde ich gefeuert, wenn die so angesprochenen so beleidigt oder meine weissen Kollegen so empoert sind, dass es den Betriebsfrieden und damit die Arbeit beeintraechtigt.
Wenn keine Schwarzen da sind und es die Weissen nicht stoert oder sie sich denken "hoehoe, der traut sich was, aber recht hat er scho'", ist der Betriebsfrieden nicht gestoert und ich kann bleiben.
 
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economyflieger

Erfahrenes Mitglied
22.02.2010
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Ostsee
Immer wenn der Fred wieder oben auf der Liste auftaucht ist das erste was mir in den Sinn kommt: LH056 wurde geschlagen.... :sick:
 

SleepOverGreenland

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09.03.2009
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Das Fehlverhalten muss, um eine personenbedingte Kuendigung zu rechtfertigen, den Betrieb stoeren.

Dafuer hat den Gerichten teilweise noch nicht einmal ausgereicht, wenn rassistische Aeusserungen im Betrieb erfolgten - einfach, weil sie keine Auswirkungen hatte.
Auf Grund dieser völlig absurden ins extremste AN freundlichen Rechtsprechung (Ist leider wirklich so in Deutschland) wehrt man sich als AG dann irgendwann z.B. dadurch jedem MA seine eigene Abteilung zu geben. Das macht betriebsbedingte Kündigungen einfacher. :sick:
 

bonkers

Erfahrenes Mitglied
19.03.2011
1.592
808
durchaus möglich.

Wenn ein Mitarbeiter von mir bei einem Kunden anfängt über seinen Arbeitgeber (also die Firma bzw. den AG in Person) negativ und abfällig zu reden, kann ich ihn fristlos kündigen. Das angesprochene Verhalten ist sicherlich keine Außenwirkung für das Unternehmen, sobald die Person mit dem Arbeitgeber in Zusammenhang gebracht werden kann.

Darf ich eigentlich fristlos kündigen, wenn mein Arbeitgeber in Form eines Vorgesetzten negativ und abfällig über mich spricht? Ist jetzt eine durchaus ernsthafte Frage.
 

SleepOverGreenland

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09.03.2009
21.974
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Darf ich eigentlich fristlos kündigen, wenn mein Arbeitgeber in Form eines Vorgesetzten negativ und abfällig über mich spricht? Ist jetzt eine durchaus ernsthafte Frage.
Jeder AN kann jederzeit mit oder ohne Grund ordentlich kündigen, erhält bis zum Ende der ordentlichen Kündigungszeit das volle Gehalt und wird oftmals frei gestellt. Will ein MA die Kündigungszeit verkürzen (z.B. wegen neuer Stelle), so geht jeder vernünftige AG darauf ein, da der MA ja innerlich sowieso gekündigt hat und dem Unternehmen nichts mehr bringt. Wieso sollte ein MA also fristlos kündigen und auf seine ganzen Ansprüche verzichten? :confused:
 

nhobalu

Forumskater
18.10.2010
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im Paralleluniversum
Wieso sollte ein MA also fristlos kündigen und auf seine ganzen Ansprüche verzichten? :confused:

Das kann ich Dir sagen: Weil bonkers glaubte, eine geistreiche Bemerkung als Antwort meines Posts abgeben zu können ;)

Aber es ist genau so wie Du sagst. Warum sollte er fristlos kündigen. In der Realität hat ein Arbeitnehmer, der so drauf ist dann bis zum Ende seiner Arbeitszeit eine heftige, arbeitsverhindernde Migräne und lässt sich dann den Urlaub noch auszahlen. Schließlich konnte er ja migränebedingt den Urlaub nicht antreten. Das nennt sich dann Arbeitnehmermaximieren. So gesehen ist es doch das Beste, was einem AG passieren kann, wenn so ein AN fristlos kündigt...

Wir reden hier aber über Extremsituationen. Das Thema lässt sich doch beliebig ausdehnen. Da gibt es Loungemaximieren, die sich ausrechnen, dass es billiger ist für 110 Euro abz. Gutscheine einen Tag lang zwischen FCL hin und her zu fliegen als ins Restaurant zu gehen. Das sind aber 0,01 Promille der regulären Flieger.
Da gibt es Mietnomaden, die maximieren. Da gibt es rasende Motorradfahrer...

Immer reden wir über einen Kleinstanteil, der aber gerne in einer zu einer Stammtischdiskussion ausartenden Weise als Standard hingestellt wird.
Die absolut überwiegende Mehrzahl an AG und AN leben in einem durchaus positiven Miteinander und verstehen, dass die Einen nicht ohne die Anderen können...

Aber ich lass mir von Marie schon mal die nächste Maß bringen... ;)
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.974
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FRA/QKL
Immer reden wir über einen Kleinstanteil, der aber gerne in einer zu einer Stammtischdiskussion ausartenden Weise als Standard hingestellt wird. Die absolut überwiegende Mehrzahl an AG und AN leben in einem durchaus positiven Miteinander und verstehen, dass die Einen nicht ohne die Anderen können...
Ich stimme darin mit dir überein. Blöd ist nur, wenn es dann doch mal nicht mehr passt. Dann werden aus meiner Erfahrung 100% der zukünftigen Ex-AN zum Mega Maximierer. Erlebe ich zwar zum Glück sehr selten, aber aktuell schlage ich mich mal wieder mit so einem Fall rum. Erst ein Projekt komplett in den Sand gefahren mit hohem Schaden fürs Unternehmen (Du kennst den Fall), und dann trotzdem noch die ganze Bandbreite auspacken. :sick:
 

nhobalu

Forumskater
18.10.2010
11.184
1.026
im Paralleluniversum
Blöd ist nur, wenn es dann doch mal nicht mehr passt. Dann werden aus meiner Erfahrung 100% der zukünftigen Ex-AN zum Mega Maximierer.

Totally agree... :(

Leider kenne ich für solche Fälle keine Patentlösungen.
Denn eins ist ganz sicher nicht sinnvoll: Auf Grundlage solcher Erfahrungen verbittert zum Rundumschlag auzuholen und damit die 99% der motivierten AN mit Coporate Idendity mit in den Frust zu ziehen...
Aber in solchen Momenten kann ich Fluglinien und Hotelketten verstehen die nach Wegen suchen, sich von solchen Maximierergeschwüren zu befreien... :confused: