Das richtige Vorgehen ist gegenüber dem Reiseveranstalter zu erklären dass man mit dieser Lösung nicht einverstanden ist und er gefälligst die gebuchte und bestätigte Leistung zu erbringen hat.
Der Ansatz die Ersatzbeförderung selbst bzw. durch die Airline organisieren zu lassen ist keine gute Idee denn sonst wirft einen das Hotel pünktlich zum 29. aus dem Zimmer.
Es sollte auch geprüft werden ob es vielleicht möglich ist bei einem anderen Veranstalter ein passendes Angebot zu bekommen, liegt dieses unter dem jetzigen Preis perfekt! dann bedarf es nur der Erklärung dass die aktuelle Buchung storniert wird.
Ist der Preis höher diese Kosten gegenüber dem Veranstalter geltend gemacht werden wenn er kein Ersatzangebot macht welches der Gebuchten Leistung entspricht.
Das ist korrekt.
Mittlerweile habe ich mir das meiste angelesen. Leider haben sehr wenig Leute eine echte Ahnung von dem Thema.
Ich beschildere den Fall nochmal. Es wurde eine Reise pauschal gebucht. Der RV bestätigte die Reise. Der RV versendete pünktlich die Tickets, jedoch unterrichtete er mich nicht von der Änderung. Ergo nennt man das einseitgen Vertragsbruch. Dadurch entsteht für mich das Sonderkündigungsrecht. Ich darf vom Vertrag sofort zurück treten. Das habe ich aber nicht vor.
Daher musste ich prüfen, ob die RV innerhalb von 14 Tagen sich gemeldet und die Flugvorverlegung angezeigt hat. Das war zwar nicht der Fall, jedoch habe ich über die Ticket-Zusendung von dem Rückflug erfahren.
Daher fällt die Ausgleichzahlung weg.
Jedoch musste der RV mir ein Angebot unterbreiten. Stornieren, Alternativer Flug oder Ticketgeld zurück und die geänderte Flugzeit hinnehmen.
Das Angebot kam halt nicht...
Mit einem Schreiben, habe ich nun den RV aufgefordert die Reise wie vereinbart umzusetzen.
Es handelt zwar um eine Pauschalreise, dass spielt aber nur eine Rolle, wenn man sich nun nicht einig wird. Durch den fehlenden Tag, entsteht natürlich ein Reisemangel.
Das ist ja nun auch einfach zu erklären, wenn man bei Ebay etwas verlauft.. kann man auch nicht einfach die Hälfte dem Kunden senden und nebenbei 25% zurück überweisen und sagen Pech für den Kunden.
Vertrag ist Vertrag und einseitige Änderungen, gehen nunmal überhaupt nicht.
Es gibt eine Leitlinien für die Auslegung der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei
Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und der Verordnung (EG)
Nr. 2027/97 des Rates über die Haftung von Luftfahrtunternehmen bei Unfällen in der
Fassung der Verordnung (EG) Nr. 889/2002 des Europäischen Parlaments und des
Rates die sehr interessant ist und auch meinen Fall indie Fluggastregelung der EU aufnimmt.
Hinzufügen kann ich auch noch, dass ab 10 Stunden ein Flug als annuliert gilt. Da es bei mir 24 Stunden sind, ist es voll erfüllt.