Pauschalreise - Flugzeugänderung und späterer Abflug

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TXLover

Erfahrenes Mitglied
13.08.2010
1.488
1
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Darauf kommt es bei 261/2004 nicht an, bitte nicht deutschrechtlich denken: Tantchen war gebucht auf Flug 1 von airline x und ist kurz vor Abflug geschoben worden auf späteren Flug 2 von airline x.

Wer schiebt ist egal. Aus welchem Grund geschoben wurde kann zur Ausfüllung des Merkmals "aussergewöhnliche Umstände" interessant werden: mache dich und deine Tante schon mal gefasst auf Gründe wie Invasion rosafarbener Männchen auf Uranus o.ä. :D
 

cagayan

Reguläres Mitglied
31.08.2012
91
0
Hamburg
Ja, der Reiseveranstalter darf ändern.
GTI ist gemäss eines Forums in einem Reiseportal schon ein wenig "berühmt" dafür, Airlines zu nutzen, die bekanntermassen schon mal Flüge ausfallen lassen, Abflugzeiten verschieben usw. Dazu kommt noch als Sahnehäubchen, dass auch noch der Abflughafen verlegt werden kann.
Soll so ziemlich alles lt AGBs des Veranstalters möglich sein. Weil Flugzeiten und Fluggesellschaften bei Pauschalreisen unverbindlich sind.


Cagayan
 

flyer09

Erfahrenes Mitglied
04.11.2009
12.174
2.441
Problem ist aber hier nicht GTI (oder etwa doch?), sondern Sky Airlines, die 2 Wochen vor Abflug noch nicht wissen, welches Flugprogramm sie in 2 Wochen fliegen wollen. Sky Airlines ist berühmt für solche Sachen wie "Antalya-Leipzig" und Änderung 3 Tage vor Abflug auf "Antalya-Nürnberg-Leipzig". Kunde nimmt es murrend hin und bekommt wenige Stunden vor Abflug einen Zettel in's Zimmer gelegt, dass Kunde auf "Antalya-München"(!) wegen Überbuchung umgebucht wurde... natürlich ohne irgendeinen Ansprechpartner, geschweige denn eine Info, wie es von München weitergeht...

:D
 
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Seneca

Erfahrenes Mitglied
29.03.2011
1.097
335
Kölle
So, ein kleines Update. Alle wohlbehalten wieder zurück, aber auch Rückflug wurde getrennt geflogen (ja, es gab wieder eine Änderung).

Aber erst jetzt erfuhr ich von einer Sache, die sich noch am Hinflugtag abgespielt hat:

Onkel war ja bereits um 0:30 geflogen, Tante ging mit Tickets dann zum Schalter für den 05:30 Uhr Flug, nur sagte ihr die Dame von SkyAirlines: Tut mir Leid, ich kann sie nicht auf dieser Liste finden, sie haben kein gültiges Ticket für diesen Flug. Schock war wohl groß: War man doch auf dem 0:30 Flug gebucht und hing jetzt am CGN fest?
So musste erst einmal gewartet werden, bis alle anderen eingecheckt hatten, dann ging es erneut zum Schalter. Da hieß es dann, ein Kunde würde noch fehlen, würde dieser nicht bis 20 Minuten vor Abflug antanzen, könnte man diesen Platz übernehmen.

Kunde kam nicht. Wie aber dann die Hetzerei durch Siko und Passkontrolle aussah kann sich wohl jeder vorstellen.

Ein unverschämtes Vorgehen.

Was kann man da jetzt tun? Das ist doch kein professionelles Verhalten, wäre kein Platz mehr freigewesen hätte man sich den Urlaub abschminken können.

Übernimmt EU-Claim (oder andere derartige Institutionen) auch solche Fälle?
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
6
HAM
Die Frage aller Fragen ist, ob deine Tante überhaupt einen Flugschein (ticket) von SkyAirlines besitzt oder "nur" eine Reservierungsbestätigung von GTI.

Es könnte gut sein, dass Sky in diesem Falle unschuldig ist, da manche Veranstalter häufig nur ein festes Kontingent (anonym) bei der airline buchen. Die airline erfährt dann erst kurz vor dem Eincheck-Vorgang über ein Fax vom Veranstalter die Namen der gebuchten Passagiere.

Ich muss allerdings sagen, dass dies eine allgemeine Aussage ist und ich natürlich nicht weiss, ob dies im konkreten Fall zutrifft.
 
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rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
6
HAM
Habe gerade nochmal gegoogelt: Mein vorheriger post dürfte stimmen und auch die von dir erwähnte Liste spricht dafür.

SKY airlines und GTI sind beide unter einem Dach und haben denselben Geschäftsführer (Tahir Görgülü). Da sind dann solche Tricksereien leicht machbar.

SKY-airlines: Message From CEO
GTI: GTI-Travel: Kayi Group
 

Seneca

Erfahrenes Mitglied
29.03.2011
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335
Kölle
Das scheint so zu sein. Der Veranstalter ist hier also in der Verantwortung?


Ich werde mal einen freundlichen Brief mit Verweis auf die EU-Verordnung und die Urteile der Landesgerichte verschicken.

Aber ohne anwaltlichen Druck, wird sich da wohl leider nichts tun.
 
Zuletzt bearbeitet:

TXLover

Erfahrenes Mitglied
13.08.2010
1.488
1
Auf den Einwand von rotanes hinsichtlich fehlender Ticketausstellung wäre ich nicht gekommen, bin allerdings auch nicht vertraut mit Praktiken von Reiseveranstaltern, insbesondere der hiesigen Personalunion von GTI und Sky. :)

Dennoch ein paar Hinweise von hier aus: Sky hat als Ticketpräfix die 438. Vielleicht findet sich ja in den Unterlagen deiner Tante eine Ziffernfolge mit diesen drei Zahlen am Anfang, dann wäre das die ausgestellte Ticketnummer.

Ansonsten meine ich, dass es bei 261/2004 nicht zwingend auf ein ausgestelltes Ticket ankommt, erst recht nicht bei Veranstaltergeschichten, weil:

VO 261/2004 meinte:
Artikel 2
Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck
[...]
g) „Buchung“ den Umstand, dass der Fluggast über einen Flugschein oder einen anderen Beleg verfügt, aus dem hervorgeht, dass die Buchung von dem Luftfahrtunternehmen oder dem Reiseunternehmen akzeptiert und registriert wurde;

... und

VO 261/2004 meinte:
Artikel 3
Anwendungsbereich​
(1) Diese Verordnung [...]
(2) [...] gilt unter der Bedingung, dass die Fluggäste [...]

b) von einem Luftfahrtunternehmen oder Reiseunternehmen von einem Flug, für den sie eine Buchung besassen, auf einen anderen Flug verlegt wurden, ungeachtet des Grundes hierfür.

Ich bin ja immer noch der Ansicht, dass bei 261/2004 der carrier der Ansprechpartner aka Gegner ist. :D

VO 261/2004 meinte:
Artikel 4
Nichtbeförderung​
[...]
(3) Wird Fluggästen gegen ihren Willen die Beförderung verweigert, so erbringt das ausführende Luftfahrtunternehmendiesen unverzüglich die Ausgleichsleistungen gemäß Artikel 7 [...]
 
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Seneca

Erfahrenes Mitglied
29.03.2011
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Kölle
So, erwartungsgemäß kam ein nettes Schreiben mit Ablehnung der Forderung zurück.

Exemplarisch mal 1-2 Auszüge:


"Wegen der Flugzeitänderung für den hinflug fordern Sie Entschädigungszahlung auf der Grundlage der EU-Verordnung 261/2004. Forderungen auf dieser Grundlage sind jedoch vom Fluggast selbst und direkt bei der ausführenden Fluggesellschaft zu beantragen, nicht beim Reiseveranstalter"


So, das leidige Thema, wer ist nun hier mein Ansprechpartner? Ich glaube weiterhin nicht, dass die Airline Einfluss darauf hat, wer mit welchem Flug fliegt, man wird vom Veranstalter je nach Flugzeugauslastung umgebucht, richtig? Jedoch scheint sich 261/2004 in der Tat primär (oder ausschließlich?) an die Airlines zu richten.

Die Urteile die hier im Thread genannt wurden, sprechen da aber eine andere Sprache?

Weiter:

" (...) Über die Änderung Ihrer Hinflugzeit wurden Sie von uns unmittelbar nach Bekanntwerden informiert und die Kenntnisnahme haben Sie uns bestätigt. Wir bedauern, dass das Flughafenpersonal Sie dann nicht auf der Passagierliste gefunden hat, obwohl Sie für diesen flug gebucht waren. Umso erfreulicher ist es von Ihnen zu hören, dass Sie doch noch mit ihrer geplanten Maschine in den Urlaub befördert wurden."


Meiner Meinung nach eine Frechheit diese Formulierung. Rechtzeitig informiert mit einer E-Mail >wenige< Stunden vor Abflug? Das kann nicht im Sinne des Gesetzgebers sein. "Geplante Maschine?" Nein, auch das nicht.

Aber noch nicht genug:

"Der von Ihnen genannte erhebliche Mehraufwand im Zusammenhang mit der Flugzeitänderung ist von uns nicht erkennbar. Sie hatten die Zeitänderung einen Tag vor Reiseantritt erhalten, konnten sich darauf einstellen und es entstand keine nutzlose Wartezeit am Flughafen für Sie."


So langsam sind Tante und Onkel gewillt, den Spaß vor Gericht auszutragen, Rechtschutzversicherung ist vorhanden, jedoch mit hoher Eigenbeteiligung. Also ganz chancenlos würde man ungern antreten.

Die entscheidende Frage ist nun: An wen richtet man sich? Veranstalter, JT Touristik, oder die Airline Sky Airlines (Sitz in der Türkei, schwierige Rechtslage?)


Wäre um Antworten und Anregungen dankbar.
 

Seneca

Erfahrenes Mitglied
29.03.2011
1.097
335
Kölle
Andere Leute würden jetzt sagen von einem Anwalt würde ich zu zwei Themen, drei Aussagen hören ;)

Ist sicherlich eine Idee, sich Rechtsbeistand zu holen, kennt jemand im Raum Köln eine Kanzlei, die sich zu diesem Thema spezialisiert hat? Scheint ja noch ein Spezialfall zu sein, da möchte ich ungern beim nächsten Amateur landen.
 

Seneca

Erfahrenes Mitglied
29.03.2011
1.097
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Kölle
Kenne mich da nicht so aus, aber müssen beide Seiten in der ersten Instanz nicht immer ihre eigenen Kosten tragen?
 

Seneca

Erfahrenes Mitglied
29.03.2011
1.097
335
Kölle
Okay, danke.

Mein Onkel ist bei der Huk Rechtschutzversicherung. Erstberatung am Telefon scheint wohl kostenlos, werde das übernehmen und morgen mal anrufen und den Sachverhalt schildern. Mal schauen, was dabeu rum kommt.