Pax stehen gelassen am SXF

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xcirrusx

Erfahrenes Mitglied
16.10.2012
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2.321
KUL (bye bye HAM)
Da die Beförderungsleistung nicht Bestandteil des Vertrages mit dem Reisebüro war, würde ich eine Haftungsbegrenzung in Höhe der Zusatzzahlung sehen. Die damit bezahlte Leistung wurde nicht erbracht, somit ist eine Vergütung des Lieferanten anfechtbar. Der Schaden aufgrund von Leistungen Dritter kann nicht dem Reisebüro angelastet werden.

Alles meine persönliche Meinung und keine Rechtsberatung.
 
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A

Anonym70281

Guest
Es ist sicher KGD gemeint.
Das klingt natürlich einleuchtend :eek:

Aber liegt die Schuld nicht durch diese Aussage eindeutig beim Reisebüro?
"Reisebüro bestätigt die Änderung schriftlich und stellt dafür einen zusätzlichen Rechnungsbetrag."

Das impliziert doch, dass das Reisebüro eine Änderung des Visumsantrags a) erhalten hat und b) dem Änderungsantrag zugestimmt!?
 
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Langstrecke

Erfahrenes Mitglied
31.08.2013
12.074
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LEJ
Es ist sicher KGD gemeint.
In der Tat, es ist Kaliningrad.

Danke, ihr bestätigt durch eure Aussagen und Meinungen eine unterschiedliche Betrachtung des Sachverhaltes.
Es gilt jetzt abzuwarten und zunächst mal die Stellungnahme des Reisebüros abzuwarten. Möglicherweise hat einer von euch noch den zündenden Gedanken in dieser Angelegenheit.
 

on_tour

Erfahrenes Mitglied
01.08.2010
8.856
1.542
In der Tat, es ist Kaliningrad.

Danke, ihr bestätigt durch eure Aussagen und Meinungen eine unterschiedliche Betrachtung des Sachverhaltes.
Es gilt jetzt abzuwarten und zunächst mal die Stellungnahme des Reisebüros abzuwarten. Möglicherweise hat einer von euch noch den zündenden Gedanken in dieser Angelegenheit.

hattest Du nicht das beschwichtigende Schreiben erwähnt? Falschberatung?
 
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