Persönliche Haftung bei Verstößen im Zollrecht

ANZEIGE

RayJo

Erfahrenes Mitglied
13.01.2018
676
207
ANZEIGE
Persönlich haften Geschäftsführer und Vorstände, wenn Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer nicht abgeführt werden, oder wenn eine Insolvenz verschleppt wird. Ansonsten: im Rahmen seiner per Arbeitsvertrag abhängigen Beschäftigung haftet so schnell niemand. Wie schon weiter oben im Thread ausgeführt, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Entsprechend abgestufte Haftung. Der LKW Fahrer, der Gefahrgut transportiert und alkoholisiert einen Unfall baut, muss ggf. haften. Als Beispiel. Bzgl. dieser Ein-/Ausfuhr-Sachbearbeiter Tätigkeit soll sich die +1 mal überhaupt keine Sorgen machen.
 

Frank N. Stein

Erfahrenes Mitglied
04.04.2020
7.032
7.428
der Ewigkeit
Wie wäre es denn wenn sich die Dame eine Haftungsfreistellubg ihres Arbeitgebers holt? Ich würde niemals in der zollabteilung arbeiten ohne so etwas. Es gibt ja sogar Haftstrafen für Verstöße von den Bußgeldbescheiden mal ganz abgesehen. Da ist doch irre wer das selbst bezahlen will. Hier ist das gut erklärt wie ich finde

https://www.owlaw.de/zollrecht-beratung/50768-haftungsfreistellung-im-zoll-warum-sie-so-wichtig-ist/
Martin, der Drops ist doch schon längst gelutscht.
Entweder ist das Paar inzwischen getrennt, sie verhaftet, der AG insolvent oder die Ehefrau wurde vom Zoll abgeworben und ist Beamtin.
Will damit sagen, der Faden ist 3.5 Jahre alt. ;)
 
  • Like
Reaktionen: Mr. Hard