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Persönlich haften Geschäftsführer und Vorstände, wenn Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer nicht abgeführt werden, oder wenn eine Insolvenz verschleppt wird. Ansonsten: im Rahmen seiner per Arbeitsvertrag abhängigen Beschäftigung haftet so schnell niemand. Wie schon weiter oben im Thread ausgeführt, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Entsprechend abgestufte Haftung. Der LKW Fahrer, der Gefahrgut transportiert und alkoholisiert einen Unfall baut, muss ggf. haften. Als Beispiel. Bzgl. dieser Ein-/Ausfuhr-Sachbearbeiter Tätigkeit soll sich die +1 mal überhaupt keine Sorgen machen.