Post von Flugrecht.de zu möglicher Entschädigung

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odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
7.148
3.065
Z´Sdugärd
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WER bezahlt diese Geschichte den? Ich meine mal angenommen einer nimmt so ein "Angebot" an. Die arbeiten ja nicht umsonst.
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
6.780
5.520
Dann zahlt der Auftraggeber eine Erfolgsprovision. Insofern ist das letztlich teurer als ein Rechtsanwalt, weil/wenn trotz Obsiegens noch die Inkassoprovision abgezogen wird. Man beauftragt hier schlicht und ergreifend ein Inkassounternehmen, auch wenn das bei den Firmen in diesem Bereich schön aus dem Blickfeld gewischt wird bzw. allenfalls den AGB zu entnehmen ist. Der Begriff Inkassounternehmen ist in der Wahrnehmung schließlich nicht durchgängig positiv besetzt.
 
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Reaktionen: Gulliver und koelntom

Doug

Neues Mitglied
11.11.2015
4
0
FRA
Im Unterschied zu einem Anwalt, kann ich über derartige Firmen risikolos eine etwaige Entschädigung erhalten, da auch nur im Erfolgsfall eine Provision anfällt. Einen Anwalt muss ich zunächst einmal bezahlen ohne Garantie, dass es sich auch auszahlt.
 

Toffy

Neues Mitglied
27.02.2016
2
0
Im Unterschied zu einem Anwalt, kann ich über derartige Firmen risikolos eine etwaige Entschädigung erhalten, da auch nur im Erfolgsfall eine Provision anfällt. Einen Anwalt muss ich zunächst einmal bezahlen ohne Garantie, dass es sich auch auszahlt.

Hallo,

so ganz risikolos ist es – meiner Meinung nach – nicht unbedingt. Im Gegenteil – wenn ich die AGB von einem der etablierten Dienstlesiter - Flugrecht.de ansehe:https://www.flugrecht.de/agb.php ist das ganze doch nicht so einfach. Flugrecht.de wirbt mit folgendem Slogan: „Kein Risiko für Sie – nur im Erfolgsfall erhalten wir 25% Ihrer durchgesetzten Entschädigung“.
Im Falle eines außergerichtlichen und gerichtlichen Vergleiches werden aber außer der Erfolgsprovision auch die anwaltlichen und gerichtlichen Kosten geltend gemacht(Ziffer 5 und 6).

Bei einer anfänglichen Forderung (Entschädigung) von z. B. 300 € könnte es im schlimmsten Fall so aussehen:
Angenommen, Flugrecht.de einigt sich gerichtlich mit der Fluggesellschaft auf einen Vergleichsbetrag von 150 €. Flugrrecht.de darf das laut Ziffer 5.1.
Nach Abzug von Erfolgsprovision (25% + 19% USt) blieben von der ursprünglichen 300 € also nur 105,35 € übrig. Von dieser Summe werden noch anwaltlichen und gerichtlichen Kosten abgezogen insofern diese nicht von der Fluggesellschaft getragen werden (Ziffer 5.2). Wenn die anwaltlichen und gerichtlichen Kosten mehr betragen als der verbleibende Betrag von 105,35 € macht der Kunde ein Minusgeschäft. Und die anwaltlichen und gerichtlichen Kosten können schnell mehr als 1000 € betragen…

Ich lasse mich gerne eines Besseren belehren, aber ich glaube der einzige, der hier kein Risiko eingeht ist Flugrecht…

Sehe ich das richtig?
 

wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
2.281
733
Inkassounternehmen stehen unter der Aufsicht der Oberlandesgerichte. Vorgang dort zur Kenntnis bringen, dann gibt es was auf das Dach.

Oder dem Deutschen Anwaltverein melden, die mahnen solche Sachen mit Hilfe des Wettbewerbsrechts ab.
 

skamm

Reguläres Mitglied
13.02.2012
74
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Hallo,
so ganz risikolos ist es – meiner Meinung nach – nicht unbedingt. Im Gegenteil – wenn ich die AGB von einem der etablierten Dienstlesiter - Flugrecht.de ansehe:https://www.flugrecht.de/agb.php ist das ganze doch nicht so einfach. Flugrecht.de wirbt mit folgendem Slogan: „Kein Risiko für Sie – nur im Erfolgsfall erhalten wir 25% Ihrer durchgesetzten Entschädigung“.
Im Falle eines außergerichtlichen und gerichtlichen Vergleiches werden aber außer der Erfolgsprovision auch die anwaltlichen und gerichtlichen Kosten geltend gemacht(Ziffer 5 und 6).

Bei einer anfänglichen Forderung (Entschädigung) von z. B. 300 € könnte es im schlimmsten Fall so aussehen:
Angenommen, Flugrecht.de einigt sich gerichtlich mit der Fluggesellschaft auf einen Vergleichsbetrag von 150 €. Flugrrecht.de darf das laut Ziffer 5.1.
Nach Abzug von Erfolgsprovision (25% + 19% USt) blieben von der ursprünglichen 300 € also nur 105,35 € übrig. Von dieser Summe werden noch anwaltlichen und gerichtlichen Kosten abgezogen insofern diese nicht von der Fluggesellschaft getragen werden (Ziffer 5.2). Wenn die anwaltlichen und gerichtlichen Kosten mehr betragen als der verbleibende Betrag von 105,35 € macht der Kunde ein Minusgeschäft. Und die anwaltlichen und gerichtlichen Kosten können schnell mehr als 1000 € betragen…

Ich lasse mich gerne eines Besseren belehren, aber ich glaube der einzige, der hier kein Risiko eingeht ist Flugrecht… Sehe ich das richtig?

Hmmm... das ist bei den ganzen Portalen höchst unterschiedlich. Wenn du z.B. noch ne "24" dranhängst, also bei flugrecht24.de guckst, dann sehen die AGBs da schon ganz anders aus: Kostenfreiheit auch bei einem Vergleich oder Gerichtsverfahren. Nen Vergleich können die auch nur machen, wenn man zustimmt und kündigen geht auch jederzeit, solange noch kein Geld geflossen ist.

Ich weiß nicht, aber paar Euros um sich den ganzen Papierkram vom Leib zu halten ist sicherlich nicht verkehrt..

Komisch ist die Masche mit den ungefragten Anschreiben aber wirklich. Woher die Daten wohl kommen?