WER bezahlt diese Geschichte den? Ich meine mal angenommen einer nimmt so ein "Angebot" an. Die arbeiten ja nicht umsonst.
Im Unterschied zu einem Anwalt, kann ich über derartige Firmen risikolos eine etwaige Entschädigung erhalten, da auch nur im Erfolgsfall eine Provision anfällt. Einen Anwalt muss ich zunächst einmal bezahlen ohne Garantie, dass es sich auch auszahlt.
Hallo,
so ganz risikolos ist es – meiner Meinung nach – nicht unbedingt. Im Gegenteil – wenn ich die AGB von einem der etablierten Dienstlesiter - Flugrecht.de ansehe:https://www.flugrecht.de/agb.php ist das ganze doch nicht so einfach. Flugrecht.de wirbt mit folgendem Slogan: „Kein Risiko für Sie – nur im Erfolgsfall erhalten wir 25% Ihrer durchgesetzten Entschädigung“.
Im Falle eines außergerichtlichen und gerichtlichen Vergleiches werden aber außer der Erfolgsprovision auch die anwaltlichen und gerichtlichen Kosten geltend gemacht(Ziffer 5 und 6).
Bei einer anfänglichen Forderung (Entschädigung) von z. B. 300 € könnte es im schlimmsten Fall so aussehen:
Angenommen, Flugrecht.de einigt sich gerichtlich mit der Fluggesellschaft auf einen Vergleichsbetrag von 150 €. Flugrrecht.de darf das laut Ziffer 5.1.
Nach Abzug von Erfolgsprovision (25% + 19% USt) blieben von der ursprünglichen 300 € also nur 105,35 € übrig. Von dieser Summe werden noch anwaltlichen und gerichtlichen Kosten abgezogen insofern diese nicht von der Fluggesellschaft getragen werden (Ziffer 5.2). Wenn die anwaltlichen und gerichtlichen Kosten mehr betragen als der verbleibende Betrag von 105,35 € macht der Kunde ein Minusgeschäft. Und die anwaltlichen und gerichtlichen Kosten können schnell mehr als 1000 € betragen…
Ich lasse mich gerne eines Besseren belehren, aber ich glaube der einzige, der hier kein Risiko eingeht ist Flugrecht… Sehe ich das richtig?