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Wenn Teile der Meilen nachweisbar erworben wurden, würde ich da einfach die Kosten ermitteln und nen Durchschnittswert pro Meile bilden oder alternativ Meilenkontingente bilden (Gratis -> Paid) und diese "verbrauchen". Das würde ich erstmal als Kosten ansetzen. Bei ner Prüfung der Unterlagen kann es sein, dass sie es nicht anerkennen, aber dafür muss es erstmal zu ner Prüfung kommen. Einfach Rücklagen bilden, falls es doch zu einer Nachforderung kommt. Das mal als unqualifizierter Rat eines Einzelgewerbetreibenden
Ist halt auch die Frage, wie die Kosten bei nem Zeitschriftenabo angesehen werden. Die Zeitschrift hat ja auch nen Wert und ich stelle es mir schwierig vor, da den (gesamten) Betrag anzusetzen.
Ist halt auch die Frage, wie die Kosten bei nem Zeitschriftenabo angesehen werden. Die Zeitschrift hat ja auch nen Wert und ich stelle es mir schwierig vor, da den (gesamten) Betrag anzusetzen.