Ich würd dieses Thema gern nochmal aufgreifen und Eure Meinung dazu hören -
Das war seinerzeit ein First Flug mit BA (LHR-IAH).
Nach dem Start kreisten wir ca. eine halbe Stunde über Heathrow bis dann die Durchsage aus dem Cockpit kam, es gäbe Probleme mit dem Druckaufbau. Dann ca 1 Stunde über der Nordsee gekreist und den Sprit rausgelassen, und wieder gelandet. An dem Tag gab's keinen Folgeflug mehr aufgrund des Nachtlandeverbots in IAH, somit haben wir 'ne nette Nacht im Sofitel verbracht und wurden auf die nächste Maschine am Folgetag um 10 Uhr nochwas umgebucht.
Von BA wurde mein Antrag auf Entschädigung abgelehnt mit der Begründung:
"unvorhersehbare technische Störungen infolgedessen ein planmäßiger Flugbetrieb nicht möglich war."
Mir und meiner +1 wurden aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht jeweils 40000 Avios gutgeschrieben ...
Ich habe daraufhin nochmal an BA geschrieben, das ich mit der Erstattung so nicht einverstanden bin, und man doch bitte auch berücksichtigen möge, das mir abgesehen von den Unannehmlichkeiten durch den Flugabbruch weiterer Schaden entstanden ist durch nicht einhaltbare Folgereservierungen und Buchungen, und ich diesen Schaden in keiner Weise geltend gemacht habe!
Daraufhin kam dann wiederholt eine Entschuldigung etc., mit dem Hinweis, das man dem Wunsch einer höheren Entschädigung dennoch nicht nachkommen könne ...
Würdet ihr Euch damit zufrieden geben, oder ggfs. die Forderungen trotzdem mit EU-Claim oder Fairplane etc. versuchen durchzusetzen ?